Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die WPK darum gebeten, über die Konsultation der EU-Kommission zum Versicherungsschutz für Dienstleister zu informieren. Die Konsultation läuft bis zum 16. August 2013.
WPK, Mitteilung vom 09.07.2013
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat darum gebeten, über die Konsultation der Europäischen Kommission zum Versicherungsschutz für Dienstleister zu informieren. Zum Hintergrund der Konsultation: Die Kommission hat in ihrer Umsetzungsmitteilung zur Dienstleistungsrichtlinie vom Juni 2012 unter anderem ausgeführt:
„Die Kommission wird die Entwicklung von Maßnahmen durch den Versicherungssektor fördern, deren Ziel es ist, Dienstleistungserbringern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten einen angemessenen Versicherungsschutz zu bieten.
Vor allem in mehreren Mitgliedstaaten niedergelassene Versicherungsunternehmen, die Versicherungspolicen anbieten, die auch die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, sollten Dienstleistungserbringer versichern, wenn diese grenzüberschreitende Dienstleistungen in diesen Mitgliedstaaten erbringen.
Die Kommission wird die mit Hilfe des Versicherungssektors erreichten Fortschritte bis Ende 2013 bewerten. Abhängig davon, ob Fortschritte erreicht wurden oder nicht, wird die Kommission alternative Lösungen, darunter auch Vorschläge für Rechtsvorschriften, in Betracht ziehen.“
Die Konsultation läuft bis zum 16. August 2013 und kann auf der Homepage der EU-Kommission aufgerufen werden.
Der auszufüllende, sehr kurze Fragebogen in deutscher Sprache ist ebenfalls auf der Homepage der EU-Kommission verfügbar.
———————-
Quelle: DATEV eG