Veröffentlichung der Richtlinie 2013/34/EU und Aufhebung der 4. und 7. EU-Richtlinie

Die EU hat im Amtsblatt vom 29.06.2013 die Richtlinie 2013/34/EU zur Überarbeitung und Zusammenführung der bisherigen 4. und 7. EU-Richtlinien veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2015 Zeit, die Anforderungen der Richtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen. Die WPK informiert.

 

WPK, Mitteilung vom 09.07.2013

 
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 29.06.2013 die Richtlinie 2013/34/EU zur Überarbeitung und Zusammenführung der bisherigen 4. und 7. EU-Richtlinien veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2015 Zeit, die Anforderungen der Richtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen.

 

Die Veröffentlichung dieser Richtlinie mit der korrekten Bezeichnung „Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates“ sollte keine allzu gravierenden Auswirkungen für die deutschen Unternehmen und die Abschlussprüfer haben. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sowie das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche Richtlinieninhalte in nationales Recht umgesetzt.

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Quelle: DATEV eG