Bei einer Anhörung wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts im Wesentlichen als gelungen angesehen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2015
Quelle: hib-Nr. 345/2015
Die hochkomplexe Neujustierung des nationalen Räderwerks bei der Abwicklung maroder Banken nach den aktuellen EU-Vorgaben ist der Bundesregierung offenbar weitgehend gelungen. Jedenfalls bekam der entsprechende Gesetzentwurf zum Abwicklungsmechanismusgesetz (18/5009) bei einigen kritischen Anmerkungen überwiegend gute Noten, als am 01.07.2015 Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss dazu Stellung nahmen.
Der Entwurf sei „durchweg zu begrüßen“, befand etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Sitzung unter Vorsitzend von Ingrid Arndt-Brauer (SPD). Die Regelungen würden „mit dazu beitragen, den Bankensektor weiter zu stärken und die Finanzmarktstabilität zu sichern“. Und die Deutsche Bundesbank versicherte, dass sie die Zielsetzung des Gesetzentwurfs „unterstützt“.
Bei der Umsetzung in deutsches Recht sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz betroffen. Die sog. SRM-Verordnung (Single Resolution Mechanism – SRM) der EU vom 15. Juli 2014 legt einheitliche Vorschriften und ein einheitliches Verfahren für die Abwicklung von Banken und bestimmten Wertpapierfirmen fest. Sie schafft einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, in dem die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als nationale Abwicklungsbehörde einbezogen ist.
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Quelle: DATEV eG