Anhörung zum Recht der Syndikusanwälte

Die geplante Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte ist bei einer Anhörung im Bundestag auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Die geladenen Sachverständigen sahen aber vereinzelt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2015

 

 

Quelle: hib-Nr. 346/2015

 

Die geplante Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte ist bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 01.07.2015 auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Die geladenen Sachverständigen sahen aber vereinzelt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/5201).

 

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2014. Das Gericht hatte entschieden, dass sich die bei Unternehmen tätigen Syndikusanwälte nicht wie gewöhnliche Rechtsanwälte oder Angehörige anderer freier Berufe von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können, um stattdessen in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied zu werden. Dies war bis dahin gängige Praxis. Der Gesetzentwurf zielt nun unter anderem über eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) drauf ab, dort die Stellung des Syndikusanwalts zu normieren und ihnen so eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen.

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Quelle: DATEV eG