Mehr dauerhafte Steuergerechtigkeit – Beseitigung der kalten Progression

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag zur Milderung bei der sog. kalten Progression vorgelegt. Zum 1. Januar 2013 sollen die Steuern um sechs bis sieben Milliarden Euro sinken. Das Konzept hierfür stellten Bundesfinanzminister Schäuble und Wirtschaftsminister Rösler in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin vor.

BMF, Mitteilung vom 20.10.2011

Wir stehen für eine solide Haushalts- und Finanzpolitik. Die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft ist nur gegeben, wenn der Weg in den Verschuldungsstaat gestoppt wird. Der glaubwürdige und nachhaltige Abbau des Defizits im Rahmen der Schuldenbremse seit Anfang 2010 hat das Vertrauen gestärkt und damit einen wichtigen Beitrag zur raschen wirtschaftlichen Erholung Deutschlands nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 geleistet. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.

Dabei wollen wir aber nicht, dass sich der Staat aufgrund der kalten Progression zulasten der Steuerzahler bereichert. Die Bundesregierung erwartet hieraus einen Betrag von maximal 6-7 Milliarden Euro.

Darüber hinaus werden wir künftig regelmäßig prüfen, ob und in welchem Maße eine Korrektur der kalten Progression erforderlich ist.

  • Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts haben auch Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer beigetragen, die vor allem auf die wirtschaftliche Erholung 2010 und 2011 zurückzuführen sind. Das ist notwendig und richtig.
  • Ein Teil der Steuermehreinnahmen geht jedoch auf die progressive Ausgestaltung des Steuersystems zurück. Diese führt dazu, dass Lohnsteigerungen, die nur die Inflationsrate ausgleichen und damit die Kaufkraft erhalten sollen, zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Diese Mehrbelastung übersteigt den Inflationsausgleich (kalte Progression).
  • Die Bundesregierung will den Menschen deshalb die zwischen den Jahren 2010 und 2012 entstandenen steuerlichen Mehreinnahmen aus der kalten Progression zurückgeben. Daher planen wir für den 1. Januar 2013 eine Tarifkorrektur.
  • Im Vorgriff auf die bereits jetzt absehbaren Ergebnisse des 9. Existenzminimumberichts, den die Bundesregierung im Herbst 2012 vorlegt, werden wir den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer anheben.
  • Daran anknüpfend werden wir in den Tariftabellen diejenigen zu versteuernden Einkommen, ab denen ein bestimmter Steuersatz zu zahlen ist, nach Maßgabe des Anstiegs der Verbraucherpreise zwischen 2010 bis 2012 anheben. Das bedeutet technisch eine prozentuale Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte und damit auch der Knickstelle. Der Effekt der kalten Progression bis Ende 2012 wird so neutralisiert. Eine inflationsbedingte Veränderung des Nominaleinkommens führt zu keinem Anstieg der steuerlichen Durchschnittsbelastung.
  • Diese Bundesregierung steht für eine stabilitätsorientierte Politik. Wir treten allen Bestrebungen entgegen, die hohe Staatsverschuldung in den Industrieländern durch höhere Inflation lindern zu wollen. Mit dem Schritt zur Beseitigung der kalten Progression demonstrieren wir, dass der Staatshaushalt nicht von höherer  Inflation profitieren soll. Ab der kommenden Legislaturperiode wird die  Bundesregierung alle zwei Jahre (z. B. im Zusammenhang mit dem Existenzminimumbericht) einen Bericht zur Wirkung der kalten Progression vorlegen und prüfen, ob eine Tarifkorrektur zum Ausgleich der kalten Progression geboten ist. Damit ist keine automatische Anpassung („Tarif auf Rädern“) verbunden, zumal eine Indexierung dazu führen könnte, Inflationstendenzen zu verstärken.
  • Die kalte Progression hat zu Mehreinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden geführt. Alle staatlichen Ebenen, denen die Mehreinnahmen, die auf der kalten Progression beruhen, zu Gute kommen, müssen sich entsprechend der innerstaatlichen Verteilung dieser Mehreinnahmen auch an den Mindereinnahmen durch die Beseitigung der kalten Progression beteiligen.

Quelle: BMF

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Quelle: DATEV eG