Mit „Schadensaufnahme“ überschriebenes Formular ist i. d. R. kein Gutachtensauftrag

Das AG München entschied, dass in der Unterzeichnung eines mit „Schadensaufnahme“ überschriebenen Formulars – hier nach einem Parkunfall – in der Regel kein Gutachtensauftrag liegt (Az. 222 C 1303/17).

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