Die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung erfordert nach Ansicht des IDW Ergänzungen bzw. Änderungen.
IDW, Mitteilung vom 27.02.2013
Die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung erfordert nach Ansicht des IDW Ergänzungen bzw. Änderungen. Der EuGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung, sondern lediglich ein Formerfordernis darstellt. Nach Auffassung des IDW ist deshalb eine Steuerbefreiung auch zu gewähren, wenn der Lieferant anhand anderer geeigneter Belege nachweisen kann, dass der Empfänger als Unternehmer gilt.
Das entsprechende Schreiben des IDW an das BMF vom 22.02.2013 finden Sie auf der Homepage des IDW.
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Quelle: DATEV eG