Die Umzugskostenpauschale steigt wie in jedem Jahr. Beim Transport von Rollstuhlnutzern gilt die erweiterte Gurtpflicht. Diese und weitere Neuregelungen treten im Februar 2017 in Kraft.
Bundesregierung, Mitteilung vom 27.01.2017
Finanzen
Erhöhung der Umzugskostenpauschale
Weitere Informationen:
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Verkehr
Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer
Zum 1. Februar 2017 wird ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Die Regelung gilt seit Juni 2016, wird jedoch erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.
Weitere Informationen:
Bußgeldkatalog 2017
Verbraucherschutz
Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung
Unternehmen sind ab 1. Februar verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. Dann müssen die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle angegeben werden. Online-Händler müssen den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen:
Gerichtsverfahren und Streitschlichtung – Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
———————-
Quelle: DATEV eG