Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten müssen maximalen Datenschutz gewährleisten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert den Bundestag auf, dieses Prinzip gesetzlich zu verankern. Der vzbv hat eine Online-Petition gestartet, die jeder Bürger unterzeichnen kann.
Verbraucherzentrale Bundesverband
fordert Pflicht zu datenschützenden Voreinstellungen
vzbv, Pressemitteilung vom
04.10.2011
Voreinstellungen bei technischen
Geräten und Diensten müssen maximalen Datenschutz gewährleisten. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, dieses
Prinzip gesetzlich zu verankern. Verbraucher müssten sich dann nicht schon vor
der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät über sie preis gibt und wo man die
Einstellungen ändern kann. Denn dazu fehlt vielen die Zeit oder Erfahrung. „Die
Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein“, erklärt
Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat eine Online-Petition gestartet, die jeder
Bürger unterzeichnen kann. Das Ziel: Weniger Stress im digitalen Leben durch
mehr Transparenz.
Aktuell bietet die anstehende Novelle des
Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu
verankern, wenn auch nur für Internetdienste. Auf Initiative Hessens hatte der
Bundesrat am 17. Juni 2011 einen entsprechenden Vorschlag zur Gesetzesänderung
auf den Weg gebracht. Dieser sieht neben der Pflicht zu maximalen
Datenschutzeinstellungen auch die automatische Löschung inaktiver Accounts in
sozialen Netzwerken vor. Der vzbv unterstützt diese Forderungen. Die
Bundesregierung hat dagegen am 4. August erklärt, zunächst eine Lösung auf
europäischer Ebene anzustreben. „Man kann das eine tun, ohne das andere zu
lassen“, so Billen. „Eine EU-Regelung würde mindestens noch drei Jahre auf sich
warten lassen.“
Regelung im
Bundesdatenschutzgesetz
Allerdings geht es nicht nur um
Facebook, Google und Co. Datenschützende Voreinstellungen sind auch bei
technischen Geräten, Software-Produkten, Gewinnspielen oder im Versandhandel
bedeutsam. Daher hält der vzbv mittelfristig eine Verankerung im
Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung des
Datenschutzrechts steht im Zusammenhang mit dem vom Bundesinnenministerium seit
längerem angekündigten Schutz der Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im
Internet („Rote-Linien-Gesetz“) ohnehin an.
Verbraucher können bewusst
entscheiden
Das angestrebte Prinzip lautet
„Privacy-by-Default“. Standardmäßig dürfen nur so viele Daten erfasst,
verarbeitet und weiter gegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt
erforderlich ist. Erst dies schafft echte Wahlfreiheit, die die Nutzer in die
Lage versetzt, sich bewusst für oder gegen eine Einstellung zu entscheiden. Auch
erfahrene Verbraucher können neue Produkte und Dienste ohne die Sorge nutzen,
dass plötzlich Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, weil
sie eine Entwicklung oder ein neues Feature verpasst haben.
Bürger können Online-Petition
unterzeichnen
Der vzbv hat eine Online-Petition für
die gesetzliche Verankerung datenschützender Voreinstellungen auf den Weg
gebraucht. Diese kann jeder Bürger unter www.vzbv.de/petition unterzeichnen.
- Hintergrundpapier: Auf die Voreinstellung kommt es an. Mehr
Datenschutz – weniger Stress - Flyer zur Online-Petition
- interaktive Grafiken zum Datenschutz bei Facebook und
Smartphones
Quelle: vzbv
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