Das FinMin Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass durch den starken Regen im Juli und August in Schleswig-Holstein Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe durch steuerliche Erleichterungen bekommen können.
FinMin Schleswig-Holstein,
Pressemitteilung vom 04.10.2011
Wer durch den starken Regen im Juli und
August in Schleswig-Holstein geschädigt wurde, kann unter bestimmten
Voraussetzungen Hilfe durch steuerliche Erleichterungen bekommen. Darauf hat das
Finanzministerium Schleswig-Holstein hingewiesen. In einigen Regionen war im
Sommer pro Monat das Dreifache der durchschnittlichen Niederschlagsmenge
gemessen worden. Besonders betroffen war die Gemeinde Gelting im Kreis
Schleswig-Flensburg. Durch Hochwasser und eine Übernässung der Böden entstand
zum Teil großer Schaden. Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher
Erleichterungen ist, dass die Steuerpflichtigen unmittelbar und erheblich
geschädigt wurden. Dies muss nachgewiesen werden.
Die Finanzämter können
im Einzelfall auf Antrag entscheiden, dass Steuern von Geschädigten gestundet
und Vorauszahlungen angepasst werden. Dies gilt für Fälligkeiten bis zum 31.
Dezember 2011. Anträge auf Stundung der nach dem 31. Dezember 2011 fälligen
Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen nach diesem Zeitpunkt
sind besonders zu begründen. Bis zum 31. Dezember 2011 soll außerdem von
Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und auf Säumniszuschläge, die seit 1.
September 2011 angefallen sind, verzichtet werden.
Das Finanzministerium
teilte weiter mit, dass Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden an
Grund und Boden sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von existentiell notwendigem Hausrat und
notwendiger Kleidung sowie für die Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten
Wohnung im eigenen Haus können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen als
außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Das gilt nur, soweit die
Schäden nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind.
Quelle: FinMin Schleswig-Holstein
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