Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens an der Mosel rechtswidrig

Laut VG Koblenz war der Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens in der Moselschleife Zeller Hamm rechtswidrig, da der Struktur- und Genehmigungsdirektion teilweise die Ermächtigung zur Planfeststellung fehle (Az. 1 K 372/16.KO, 1 K 388/16.KO).

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Quelle: DATEV eG