Verurteilter Steuerhinterzieher als Privatpilot ungeeignet

Einem Hobby-Piloten kann die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz abgesprochen werden, wenn er wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 350 Tagessätzen verurteilt wurde. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 6 K 7615/16).

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Quelle: DATEV eG