Die Bundesregierung hat in Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/34/EU den Gesetzentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) in den Bundestag eingebracht.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.02.2015
Quelle: hib-Nr. 94/2015
Die Vorschriften zur Rechnungslegung im europäischen Binnenmarkt tätiger Unternehmen sollen weiter harmonisiert werden. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes des Bundesregierung (18/4050), der am 27.02.2015 in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Grundlage für das Gesetz ist die EU-Richtlinie 2013/34/EU, die bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen ist.
Änderungen sind laut Entwurf unter anderem im Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Aktiengesetz und dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vorgesehen. Ziel der Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht sei die Angleichung der aktuell unterschiedlichen Rechtsrahmen für die Rechnungslegung auf Ebene einer Gesellschaft und auf Ebene eines Konzerns, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen sollen von „bürokratischen Belastungen“ entlastet werden.
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Quelle: DATEV eG