Das BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht. Die BRAK wird sich intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen und eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten.
Referentenentwurf zum Berufsrecht der Rechtsanwälte
BRAK, Mitteilung vom 11.05.2016
Rechtsanwälte sollen zukünftig im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Zulassung Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts nachweisen müssen. Außerdem soll die Satzungsversammlung ermächtigt werden, die allgemeine Fortbildungspflicht der Rechtsanwälte sowie die Zustellung von Anwalt zu Anwalt durch Satzung zu regeln. Darüber hinaus soll der Begriff der „weiteren Kanzlei“ eingeführt werden. Auch die Vorschrift zur Führung von Handakten durch Rechtsanwälte soll überarbeitet werden. Die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammern sollen zukünftig im Wege der Briefwahl durchgeführt werden. Schließlich soll der Begriff des Berufshelfers in § 53a StPO neu definiert werden.
Die BRAK wird sich intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen und eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten.
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Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe finden Sie auf der Homepage des BMJV.
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Quelle: DATEV eG