Das VG Hannover hat in einem Eilverfahren die Genehmigung zur Erweiterung einer Pferdezucht in Isernhagen gestoppt. Es bestünden Zweifel daran, ob für Pferde und Rinder bezüglich der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei (Az. 4 B 2350/16).
VG Hannover, Pressemitteilung vom 03.04.2017 zum Beschluss 4 B 2350/16 vom 31.03.2017
Gegen die nach § 212a BauGB von Gesetzes wegen sofort vollziehbare Baugenehmigung hat der Antragsteller erfolgreich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Nach Auffassung der 4. Kammer steht auf der Grundlage der bislang vorgelegten Geruchsgutachten nicht sicher fest, dass die nach der GIRL zulässigen Werte eingehalten würden. Es bestünden jedenfalls Zweifel daran, ob für Pferde und Rinder bezüglich der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei. Das werde in dem Geruchsgutachten nicht plausibel begründet. Bereits bei einer geringfügigen Erhöhung des Faktors seien die Werte der GIRL aber nicht mehr eingehalten. Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart „Pferd“ zu bewerten sei, bedürfe einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung. Diese müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Dem Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung sei vor diesem Hintergrund gegenüber dem Interesse des Beigeladenen an deren Ausnutzung der Vorrang zu gewähren.
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Quelle: DATEV eG