Small-Claims: Streitwertgrenze umstritten

Der Bundestag wird bezüglich der Verhandlungen um das sog. Small-Claims-Verfahren wohl weiter an seiner bisherigen Auffassung zur Höhe der maximalen Streitwertgrenze festhalten.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2015

 

 

Quelle: hib-Nr. 343/2015

 

Der Bundestag wird bezüglich der Verhandlungen um das sog. Small-Claims-Verfahren wohl weiter an seiner bisherigen Auffassung zur Höhe der maximalen Streitwertgrenze festhalten. Die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz brachten am 01.07.2015 einstimmig einen entsprechenden Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg. Der Antrag, der noch nicht als Drucksache vorliegt, bekräftigt die bereits im Dezember 2014 vom Bundestag vertretene Auffassung, wonach im Rahmen der Reform des EU-Mahnverfahrens für geringfügige Forderungen die maximale Streitwertgrenze nicht über 4.000 Euro liegen dürfe. Aktuell gilt eine maximale Streitwertgrenze von 2.000 Euro.

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Quelle: DATEV eG