Die EU-Kommission hat den aus dem Jahr 2008 stammenden Vorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie zurückgezogen. Sie hatte angekündigt, im Rat blockierte Gesetzesvorschläge zurückzunehmen, wenn sich EU-Parlament und Rat nicht innerhalb von sechs Monaten einigen.
Die EU-Kommission hat am 01.07.2015 den aus dem Jahr 2008 stammenden Vorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie zurückgezogen.
Sie hatte bereits in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt, im Rat blockierte Gesetzesvorschläge – so auch den Überarbeitungsvorschlag zur Mutterschutzrichtlinie – zurückzunehmen, wenn sich EU-Parlament und Rat nicht innerhalb von sechs Monaten einigen. Das EU-Parlament hatte in der Vergangenheit mehrfach seine Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft erklärt, jedoch bestand im Rat keine Aussicht auf eine Einigung.
Der Vorschlag befindet sich seit 2010 in der legislativen Sackgasse, nachdem das EU-Parlament eine Ausweitung des Mutterschutzes von 14 auf 20 Wochen bei voller Bezahlung sowie die Aufnahme eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs von zwei Wochen in die Richtlinie gefordert hatte.
Die EU-Kommission kündigte an, in 2016 einen neuen Vorschlag vorzulegen.
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Quelle: DATEV eG