Laut Bundesregierung würde eine Integration des steuerlichen Solidaritätszuschlages in den Einkommensteuertarif bei 8,44 Millionen Personen zu Schlechterstellungen führen. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.12.2014
Quelle: hib-Nr. 641/2014
Eine Integration des steuerlichen Solidaritätszuschlages in den Einkommensteuertarif würde bei 8,44 Millionen zu Schlechterstellungen führen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3403) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3226) weiter mitteilt, betrifft die Schlechterstellung besonders Steuerpflichtige mit Kindern sowie Steuerpflichtige mit dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften.
Betroffen seien außerdem Steuerpflichtige mit außergewöhnlichen Einkünften und mit Abzugsbeträgen von der Einkommensteuer.
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Quelle: DATEV eG