Die Folgen der Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg sind Gegenstand eines Gesetzentwurfes des Bundesrates. Ziel des Vorhabens ist es, klare Zuständigkeiten für noch offene Notariatsgeschäfte zu schaffen, wenn zum 1. Januar 2018 das staatliche Notariat in dem Bundesland aufgelöst wird.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.06.2015
Quelle: hib-Nr. 341/2015
Die Folgen der Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg sind Gegenstand eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (18/5218). In Baden-Württemberg sind Notare bisher im Staatsdienst tätig. Die landeseigenen Notariate übernehmen zudem gerichtliche Aufgaben unter anderem bei Nachlasssachen. Zum Jahresbeginn 2018 soll die klassische Notartätigkeit ausgegliedert werden. Bisherig Staatsnotare können sich dann selbständig machen. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in der Bundesnotarordnung vor, um sicherzustellen, dass die dann selbständigen Notare noch offene Notariatsgeschäfte aus der Zeit vor dem Jahreswechsel beenden bzw. – falls der zuständige Beamte nicht in die Selbständigkeit wechselt – eine Alternative zur Verfügung steht.
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Quelle: DATEV eG