Die EU-Kommission hat beschlossen, beim EuGH Klage gegen Lettland zu erheben, weil die Aufnahme und Ausübung des Notarberufs in Lettland ausschließlich lettischen Staatsbürgern vorbehalten ist.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 23.01.2014
Die Europäische Kommission hat am 23.01.2014 beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Lettland zu erheben, weil die Aufnahme und Ausübung des Notarberufs in Lettland ausschließlich lettischen Staatsbürgern vorbehalten ist.
Bereits im Mai 2011 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass ein solches Staatsangehörigkeitserfordernis gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit verstößt und dass die Ausnahmeregelung des Artikels 51 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, nicht für den Notarberuf gilt.
In seinen Urteilen vom 24. Mai 2011 kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die Notarstätigkeit in Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und den Niederlanden nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist. Dem Gerichtshof zufolge muss zwischen der Tätigkeit und der Ausübung öffentlicher Gewalt eine unmittelbare und spezifische Verbindung bestehen. In den betreffenden sieben Ländern erfüllt der Notarberuf diese Anforderung nicht.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Tätigkeiten der lettischen Notare keine Merkmale aufweisen, die in irgendeiner Weise von jenen abweichen, die der Gerichtshof in den vorgenannten Fällen geprüft hatte und die enger mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden wären.
Bereits am 23. Oktober 2007 hatte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Lettland gerichtet. Sie hielt es dann jedoch für angebracht, die Entscheidung des Gerichtshofs in den vorgenannten Fällen abzuwarten, so dass keine weiteren Schritte unternommen wurden. Am 22. November 2012 folgte eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme (MEMO/12/876).
Da Lettland in seinen Antworten auf die mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Kommission an seinem Standpunkt festhielt, hat die Kommission jetzt beschlossen, die Angelegenheit vor den Gerichtshof zu bringen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG