Steuerliche Neuregelungen zum November und Dezember 2016

Die Bundesregierung informiert u. a. über die neuen Regelungen bei der steuerlichen Förderung von Elektroautos und bei der Erbschaftsteuerreform.

 

Bundesregierung, Mitteilung vom 28.11.2016

 

 

Weitere Steuervorteile für Elektroautos

 

Wer ein Elektroauto erwirbt, erhält seit dem 17. November weitere Steuererleichterungen: Bei erstmaliger Zulassung eines Elektrofahrzeugs ist die Steuerbefreiung von fünf auf zehn Jahre verlängert. Das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers ist künftig steuerfrei. Arbeitgeber können einen Zuschuss für den Aufbau von Ladestationen auf dem Firmengelände erhalten. Die Regelungen gelten auch für zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren.

 

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Weitere Steuervorteile für Elektroautos

 

Erbschaftssteuerreform in Kraft getreten

 

Firmenerben bleiben weiterhin von der Erbschaftssteuer weitgehend verschont, wirtschaftlicher Missbrauch wird bekämpft. Ziel der Erbschaftssteuer-Reform sind der Erhalt von Arbeitsplätzen und Planungssicherheit für Unternehmen. Bund und Länder hatten sich auf einen Kompromiss verständigt. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz nun mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

 

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Erbschaftssteuerreform in Kraft getreten

 

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Quelle: DATEV eG