Die spezifischen Bedarfe von Conterganopfern soll zukünftig durch pauschale Leistungen und ohne spezielle Anträge gedeckt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vor.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.11.2016
Die spezifischen Bedarfe von Conterganopfern soll zukünftig durch pauschale Leistungen und ohne spezielle Anträge gedeckt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vor. Zudem sieht die Gesetzesnovelle vor, dass problematische Abgrenzungsfragen bei der Gewährung von Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe entfallen, die das Verwaltungsverfahren belastet und Entscheidungen verzögert hatte. Die freiwerdenden Verwaltungskapazitäten sollen in der Conterganstiftung zur besseren Beratung der Opfer genutzt werden.
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Quelle: DATEV eG