Steuerrechtsänderungen verabschiedet

Der Finanzausschuss hat den Weg für eine Reihe wichtiger Steueränderungen freigemacht. Sie betreffen Regelungen zur Berufsausbildung, zur steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern und zur privaten Altersvorsorge. Dies berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.12.2014

 

Quelle: hib-Nr. 626/2014

Der Finanzausschuss hat am 03.12.2014 den Weg für eine Reihe wichtiger Steueränderungen freigemacht. Sie betreffen Regelungen zur Berufsausbildung, zur steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern und zur privaten Altersvorsorge. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017, 18/3158) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen 15 Änderungsanträge eingebracht, denen der Ausschuss zustimmte.

 

Neben Regelungen für den EU-Zollkodex ist in dem Gesetz auch die Einführung einer Steuerbefreiungsvorschrift für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital vorgesehen. Im Bereich des Einkommensteuerrechts soll es steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Für zusätzliche, außergewöhnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingeführt werden. Dabei geht es um Betreuungskosten, „die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen“. Erstmals sollen damit auch Betreuungskosten „in eng umgrenzten Rahmen steuerlich begünstigt (werden), wenn sie im Privathaushalt des Arbeitnehmers anfallen“.

 

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Quelle: DATEV eG