Der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit ist von der Streitwertkommission überarbeitet worden. Die aktualisierte Fassung vom 05.04.2016 ist auf der 78. Präsidentenkonferenz der Landesarbeitsgerichte in Nürnberg vorgestellt und zur Veröffentlichung freigeben worden. Dies teilte die BRAK mit.
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit – überarbeitete Fassung
BRAK, Mitteilung vom 11.05.2016
Der Streitwertkatalog ist – entsprechend seiner Vorbemerkung – nicht verbindlich. Seine Anwendung ist nicht verpflichtend. Der Katalog stellt vielmehr ein bloßes Angebot einer Orientierungshilfe dar. Die Aussagen des Katalogs sind allein verfahrensbezogen zu sehen.
In ihrer Stellungnahme ( Nr. 5/2016 ) hatte die BRAK die von der Streitwertkommission beabsichtigten Ergänzungen bzw. Anpassungen des Katalogs begrüßt. Denn die ständige Überarbeitung des Katalogs und dessen Anpassung an die wirtschaftlich und gesellschaftlich geprägten Veränderungen der Streitinhalte ist für die Anwaltschaft enorm wichtig. Allerdings hielt die BRAK weiterhin an ihren in ihrer Stellungnahme ( Nr. 20/2013 ) geäußerten Bedenken zu dem ursprünglichen Katalog aus dem Jahr 2013 fest.
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Den Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit vom 05.04.2016 finden Sie auf der Homepage der BRAK.
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Quelle: DATEV eG