Die EU-Finanzminister haben über die Neufassung der Richtlinie für eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zins- und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten beraten.
Die EU-Finanzminister haben am 19.06.2015 über die Neufassung der Richtlinie für eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zins- und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten beraten.
Da sich im Rat keine Gesamteinigung über den aus 2011 stammenden Richtlinienvorschlag abzeichnete, hatte die amtierende lettische Ratspräsidentschaft als Kompromiss vorgeschlagen, den Vorschlag aufzuspalten und eine Teileinigung zu einer gemeinsamen Missbrauchsbekämpfungsklausel und einigen technischen Änderungen, wie der Aktualisierung der Liste der von der Richtlinie erfassten Gesellschaften (Anhang I), zu erzielen. Die Finanzminister stimmten diesem Kompromiss zu.
Die in die Richtlinie aufgenommene Missbrauchsbekämpfungsklausel entspricht der kürzlich in die Mutter-Tochter-Richtlinie (2015/121/EU) aufgenommen Klausel. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen durch missbräuchliche Gestaltungen steuerliche Vorteile im Sinne der Richtlinie erlangen. Ferner können die EU-Mitgliedstaaten auch geeignete nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Missbrauch anwenden.
Die Arbeiten an den noch verbleibenden Teilen des Richtlinienvorschlags, wie z. B. die Frage der effektiven Besteuerung, werden unter der kommenden luxemburgischen Ratspräsidentschaft (2. Halbjahr 2015) fortgesetzt.
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Quelle: DATEV eG