Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland kann bei ihrer Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht den Arzneimittelpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangen, wenn – anders als bei einer Apotheke aus dem Inland – nicht sie, sondern die Krankenkasse für die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 5 KR 105/16).

Powered by WPeMatico