Umsatzsteuerreform nicht vergessen

Rund 35 Mrd. Rechnungen werden jährlich von Unternehmen in Deutschland gestellt. Eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen und unterschiedlichen Auslegungen durch Behörden und Rechtsprechung machen den Unternehmen dabei das Leben schwer. Der DIHK fordert daher ein einfaches und konsistentes Umsatzsteuerrecht.

DIHK, Pressemitteilung vom 15.09.2011

Mehr als 3,1 Mio. Unternehmen geben in Deutschland jährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Die Bandbreite der steuerpflichtigen Unternehmen reicht vom Einzelgewerbetreibenden bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft. Rund 35 Mrd. Rechnungen werden jährlich von Unternehmen in Deutschland gestellt. Eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen und unterschiedlichen Auslegungen durch Behörden und Rechtsprechung machen den Unternehmen das Leben dabei schwer. Der DIHK fordert daher ein einfaches und konsistentes Umsatzsteuerrecht.

Umsatzsteuerermäßigungen durchforsten

Für Tomatenmark und Tomatensaft sind 7 % Mehrwertsteuer fällig, für Tomatenketchup und Tomatensoße aber 19 %. Pilze und Trüffel ohne Essig haltbar gemacht bedeuten 7 %. Bei Pilzen und Trüffel mit Essig haltbar gemacht fallen hingegen 19 % an. Der ganze Katalog der Ermäßigungen bei Lieferungen und Dienstleistungen ist unsystematisch und kaum noch nachvollziehbar – dies belegt auch die große Anzahl der Verfahren vor deutschen Gerichten. Die Politik hat das Problem zwar erkannt und entsprechend dem Koalitionsvertrag Ende 2010 auch eine Kommission eingesetzt, die den Katalog überarbeiten soll. Passiert ist bislang aber nichts. Dabei würde eine Streichung von Ausnahmen zu einem spürbaren Abbau von Bürokratie führen. Und es würde Spielräume schaffen, gleichzeitig den Regelsteuersatz von derzeit 19 % abzusenken. Denn eine Steuererhöhung durch die Hintertüre lehnt der DIHK ab.

Entfristung bei der Ist-Versteuerung zügig umsetzen

Ein Schritt zu mehr Planungssicherheit wäre die dauerhafte Anhebung der Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung: Bei letzterer führt der Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann ab, wenn sein Kunde die Rechnung bezahlt hat – und nicht schon bei Rechnungsstellung. Eine Vorfinanzierung durch den Unternehmer entfällt. Derzeit können die Erleichterungen der Ist-Versteuerung insbesondere von Unternehmen in Anspruch genommen werden, deren Vorjahresumsatz max. 500.000 Euro betragen hat. Diese Grenze ist jedoch bis Ende 2011 befristet. Die IHK-Organisation setzt sich für die unbefristete Festlegung der Umsatzgrenze auf 500.000 Euro ein. Die Bundesregierung hat mit dem gestern im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf den Weg dazu bereitet, den die Länder nicht mit einer nur befristeten Verlängerung versperren dürfen.

Vereinfachung bei elektronischen Rechnungen in Kraft setzen

Bei der elektronischen Rechnungsstellung ist die Bundesregierung auf einem guten Weg. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen gesenkt werden: Künftig sollen elektronische Rechnungen auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie nicht mit einer elektronischen Signatur versehen bzw. in einem speziellen elektronischen Datenaustauschverfahren übermittelt werden. Die Neuregelung stellt bei der Prüfung der Rechnung nur noch auf vom Unternehmer selbst festzulegende innerbetriebliche Kontrollverfahren ab, ohne ihn auf eine bestimmte Technik festzulegen. Nachdem das Gesetz aufgrund anderer streitiger Regelungen im Bundesrat gestoppt wurde, sollte es nun schnellstmöglich verabschiedet werden. Der DIHK fordert die Politik auf, die Erwartungen der Unternehmen nicht zu enttäuschen, und die Erleichterungen wie angekündigt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen.

Quelle: DIHK

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Quelle: DATEV eG