Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Das BMF teilt mit, dass die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind durch die, dem Schreiben beiliegende Liste mit Stand vom 01.01.2014 ersetzt wird (Az. IV D 3 – S-7492 / 07 / 10001).

 

Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 -S-7492 / 07 / 10001 vom 13.02.2014

 
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF-Schreibens vom 21. Juni 2013 IV D 3 – S-7492 / 07 / 10001 (2013/0584057), BStBl I S. 781, durch die beiliegende Liste mit dem Stand vom 1. Januar 2014 ersetzt.

 

Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 01.01.2014 finden Sie auf den Seiten des BMF.

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Quelle: DATEV eG