Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie

Die BRAK hat zum Referentenentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften des BMJV Stellung genommen. Mit der Novelle soll u. a. die EU-Pauschalreise-Richtlinie 2015/2302 in deutsches Recht umgesetzt werden.

 

Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie

 

BRAK, Mitteilung vom 17.08.2016

 

Die BRAK hat zum Referentenentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften des BMJV Stellung genommen. Mit der Novelle soll u. a. die EU-Pauschalreise-Richtlinie 2015/2302 in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese soll anders als bislang im Wege der Vollharmonisierung – den rechtlichen Rahmen an die Entwicklungen des Reisemarktes anpassen und Regelungslücken schließen.

 

In ihrer Stellungnahme befasst sich die BRAK detailliert mit dem Entwurf des Umsetzungsgesetzes. Sie bemängelt Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten einer Reihe einzelner Formulierungen und macht jeweils konkrete Änderungsvorschläge, die jeweils der besseren Verständlichkeit für Verbraucher dienen. So schlägt sie etwa eine Ersetzung von „der Zahlung“ in § 651b I Nr. 1 BGB-E durch „dem Reisepreis“ vor und spricht sich für eine Ersetzung der Bezeichnung „Abhilfe“ in § 651k III 1 BGB-E sowie von „außerstande“ in S. 4 durch eine Verweisung auf § 651k I 2 aus. Begrüßt wird indes der § 651i BGB-E als „Eintrittstor“ in das Reisemängelrecht, der an bereits bekannte Normen des Privatrechts, wie etwa §§ 434, 437 bzw. §§ 633, 634 BGB, angelehnt ist.

 

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Quelle: DATEV eG