Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke wird neu geregelt. Auch die Vergütung für Privatkopien wird neu geordnet. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 11.11.2015
Verwertungsgesellschaften nehmen Urheberrechte für Musiker und Autoren wahr. Ihre Tätigkeit wird nun neu geregelt und damit EU-Recht umgesetzt. Auch die Vergütung für Privatkopien wird neu geordnet. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Verwertungsgesellschaften wie Gema und VG Wort lizenzieren Musik oder Texte für die Rechteinhaber an Sender oder Internetdienste. Sie verteilen die Lizenzeinnahmen an Komponisten, Musiker, Autoren, Übersetzer sowie Plattenlabel und Verlage.
Der Gesetzentwurf sieht die Ablösung des bisherigen Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes und der Urheberrechtsschiedsstellenverordnung durch ein neues Verwertungsgesellschaften-Gesetz vor. Neu sind insbesondere Regelungen für die EU-weite Vergabe von Urheberrechten für die Online-Musiklizenzierung.
Vergütung von Privatkopien
Der Gesetzentwurf enthält auch Neuregelungen zur Tariffestsetzung für die Vergütung von Privatkopien. Diese Vergütung wird – wie bisher – auf Kopiergeräte, Computer oder Festplatten als Kompensation für erlaubnisfreie Privatkopien erhoben. Vorgesehen ist nun, das bereits bestehende Verfahren zu straffen und effizienter auszugestalten.
Außerdem können künftig Vergütungsansprüche der Rechtsinhaber durch eine Sicherheitsleistung abgesichert werden.
Was sind Verwertungsgesellschaften?
Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Einrichtung, die Urheberrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern zur gemeinsamen Auswertung wahrnimmt. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die Gema.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
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Quelle: DATEV eG