Verfahrensordnung der APAS veröffentlicht

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat ihre Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

 

Verfahrensordnung der APAS veröffentlicht

 

WPK, Mitteilung vom 22.08.2016

 

Am 19. August 2016 veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) auf ihrer Internetseite ihre Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsrechtlichen Ermittlungen nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO.

 

 

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Quelle: DATEV eG