Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil VI R 7/10 des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit der Erstausbildung vom 28. Juli 2011.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 05.10.2011
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verlangt Auskunft über die Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil des
Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit der Erstausbildung vom 28. Juli
2011 (Az. VI R 7/10, LEXinform 0927625).
In ihrer Kleinen Anfrage (17/6876) will sie unter anderem wissen, ob die Regierung
Studienkosten generell zum Abzug als Werbungskosten zulassen will und ob sie den
Sonderausgabenabzug von Ausbildungskosten ebenfalls neu regeln wird.
Anmerkung der Redaktion
Das zweite Urteil (Az. VI R 38/10, LEXinform
0928083) betraf die Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Berufsausbildung als
Verkehrsflugzeugführer als vorweggenommene Werbungskosten.
Quelle: Deutscher Bundestag
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