Einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht für Unternehmen

Das EU-Parlament hat die Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen angenommen. Die überarbeiteten Vorschriften gelten für weniger Unternehmen, sie schränken einige Verpflichtungen für die Unternehmen ein und stärken dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 16.12.2025

  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. Euro müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen
  • Kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten werden davor geschützt, dass die Verantwortung für Berichte auf sie abgewälzt wird
  • Nur Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro müssen Sorgfaltspflicht erfüllen
  • Vorschriften für die Sorgfaltspflicht gelten ab Juli 2029

Am Dienstag nahm das Parlament die Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen an.

Die überarbeiteten Vorschriften gelten für weniger Unternehmen, sie schränken einige Verpflichtungen für die Unternehmen ein und stärken dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nur Unternehmen aus der EU mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Mio. Euro müssen den Berichtspflichten im Sozial- und Umweltbereich nachkommen. Die Vorschriften gelten auch für Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro erzielen, sowie für ihre Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen, die in der EU einen Umsatz von mehr als 200 Mio. Euro erzielen.

Die Berichtspflichten werden erheblich vereinfacht, und die branchenspezifische Berichterstattung wird freiwillig. Parlament und Rat stellten sicher, dass Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen, diese Verantwortung nicht auf ihre kleineren Geschäftspartner abwälzen. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten müssen ihren größeren Geschäftspartnern keine Informationen zur Verfügung stellen, die über das hinausgehen, was in den Normen für die freiwillige Berichterstattung vorgesehen ist. Damit es leichter wird, die Vorschriften einzuhalten, richtet die Kommission ein digitales Portal ein, auf dem Vorlagen und Leitlinien für die Berichterstattungspflichten der EU und der Mitgliedstaaten abrufbar sind.

Sorgfaltspflichten für Großkonzerne

Weniger Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der negativen Folgen ihrer Geschäftstätigkeit für Menschheit und Erde nachkommen. Nach den überarbeiteten Vorschriften gilt diese Pflicht nur noch für große Unternehmen aus der EU mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro sowie für Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU denselben Umsatz erzielen. Sie müssen Vorstudien durchführen, um Risiken in ihrer Tätigkeitskette zu ermitteln, und sie sollten nur dann Informationen von Geschäftspartnern mit weniger als 5.000 Beschäftigten anfordern, wenn dies für eine eingehende Bewertung nötig ist.

Übergangspläne, mit denen sichergestellt wird, dass das Geschäftsmodell eines Unternehmens mit dem Übergang zur nachhaltigen Wirtschaft vereinbar ist, müssen nicht mehr erstellt werden. Die Unternehmen haften auf einzelstaatlicher Ebene für Vorstöße gegen die Vorschriften und können mit Geldbußen belegt werden, die bis zu 3 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens betragen.

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht tritt ab dem 26. Juli 2029 für alle Unternehmen in Kraft, für die sie gilt.

Zitat

Der Berichterstatter des Rechtsausschusses, Jörgen Warborn (EVP, Schweden), erklärte: „Das Parlament hat zugehört und hat die Bedenken der Arbeitgeber in ganz Europa zur Kenntnis genommen. Mit einer breiten Mehrheit wurde heute eine historische Kostensenkung beschlossen, ohne die Nachhaltigkeitsziele Europas aus den Augen zu verlieren. Dies ist ein wichtiger erster Schritt im Rahmen der laufenden Bemühungen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften“.

Nächste Schritte

Die Richtlinie wurde mit 428 zu 218 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen. Sie muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Hintergrundinformationen

Die aktualisierten Nachhaltigkeitsvorschriften gehören zum Vereinfachungspaket Omnibus I der Kommission. Vorgelegt wurde es im Februar 2025 mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen, Unternehmen die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvorschriften zu erleichtern und die EU so wettbewerbsfähiger zu machen. Nachdem zunächst der Geltungsbeginn der Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und Sorgfaltspflichten verschoben wurde, sollen sie mit diesem Vorschlag vereinfacht werden. Außerdem will man den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern.

Quelle: Europäisches Parlament

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Konferenz der ETAF im EU-Parlament

Gegenstand der hybriden Konferenz der ETAF im EU-Parlament war die Harmonisierung berufsrechtlicher Regelungen in Europa. Die EU-Binnenmarktstrategie soll dafür den Rahmen und den Zeitplan vorgeben – und lieferte Diskussionsstoff. Der DStV berichtet darüber.

DStV, Mitteilung vom 16.12.2025

Gegenstand der hybriden Konferenz der ETAF im EU-Parlament war die Harmonisierung berufsrechtlicher Regelungen in Europa. Die EU-Binnenmarktstrategie soll dafür den Rahmen und den Zeitplan vorgeben.

Es war ein Novum in der Geschichte der ETAF (European Tax Adviser Federation), dem EU-Dachverband der reglementierten Steuerberaterberufe in Europa. Zum ersten Mal fand ihre Konferenz im Brüsseler Gebäude des EU-Parlaments statt. Die rumänische Europaabgeordnete Maria Grapini (S&D-Fraktion) hatte die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernommen und dafür gesorgt, dass die Konferenz im siebten Stock des sog. PHS, des Paul-Henri-Spaak-Buildings, oberhalb des Plenarsaals, stattfand.

Die EU-Binnenmarktstrategie: 5-30-58

Diskussionsstoff lieferte die EU-Binnenmarktstrategie der EU-Kommission. Ein 30-seitiges Dokument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, bestehend aus fünf Kapiteln und insgesamt 58 geplanten Maßnahmen (engl. „Actions“).

Der Titel der Konferenz „Die EU-Binnenmarktstrategie für Dienstleistungen – from Words to Actions“ weist daher auch auf die Maßnahmen hin, die das Berufsrecht von Steuerberatern betreffen können. Solche „Actions“ beinhalten etwa:

  • Eine einfachere Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen sowie schnellere und digitalere Anerkennungsverfahren.
  • Harmonisierungen bei Aus- und Weiterbildung, etwa durch eine Harmonisierung von Zertifikaten.
  • Die Ausweitung der Kontrolle nationaler Rechtssetzung mit Berufsrechtsbezug, um sicherzustellen, dass die nationale Gesetzgebung EU-Binnenmarkt-konform bleibt.
  • Klarstellungen betreffend vorübergehender Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat.
  • Zudem will die EU-Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aussprechen und eine weitere Liberalisierung von Kapitalbeteiligungen und Vorbehaltsaufgaben reglementierter Berufe einfordern.

Diskussionsverlauf

Der Präsident der ETAF, Philippe Arraou, mahnte bei der Eröffnung der Konferenz, dass Dienstleistungen nicht alle in einen Topf geworfen werden dürfen. Gerade bei Steuerberatern müsse die Frage nach dem Erhalt von Qualität, die berufsrechtliche Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und nicht zuletzt die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

Die Europaabgeordnete Maria Grapini, stellvertretende Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, sprach sich zwar für eine Vertiefung des Binnenmarkts aus, verwies aber zugleich auf den durchaus ausgewogenen Initiativbericht des EU-Parlaments in der Sache.

Mehdi Hocine, der zuständige Referatsleiter der EU-Kommission, war bemüht den geplanten Abbau nationaler Bestimmungen bei Dienstleistungen in der EU zu rechtfertigen. Dabei sollen in erster Linie erworbene Qualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten besser anerkannt werden. Hocine wies darauf hin, dass die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Harmonisierung der Dienstleistungen reglementierter Berufe hinter den Erwartungen der EU-Kommission zurückblieben. Soweit hier keine Verbesserungen eintreten würden, würde die EU-Kommission eine gesetzliche Regelung in Form eines Rechtsaktes in Erwägung ziehen, der neue Hindernisse im Binnenmarkt verhindern soll.

Salvador Marin, der Präsident der EFAA (European Federation of Accountants and Auditors), des weiteren EU-Dachverbands des DStV, nahm ebenfalls an der Konferenz teil. Er sprach sich dafür aus, berufsständische Standards zu erhalten. Dies müsste bei künftigen Reformen berücksichtigt werden.

Für den DStV nahmen ETAF-Board Mitglied StB/WP Prof. Michael Korth und der Geschäftsführer des Brüsseler Büros, Marc Lemanczyk, an der Konferenz teil. Sie betonten die Gefahr, dass im Falle einer Harmonisierung berufsrechtlicher Regelungen die Tür für Billiganbieter aus Drittländern im Steuerberatungsmarkt geöffnet werden könnte. Dies würde zu einer Abwanderung von Dienstleistungen, Einnahmen, Jobs und nicht zuletzt sensibler Unternehmensdaten führen.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. –

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Anstieg des ZEW-Index zum Jahresende

Im Dezember 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands an. Sie liegen mit plus 45,8 Punkten um plus 7,3 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung des ZEW der aktuellen konjunkturellen Lage ändert sich dagegen leicht.

ZEW, Pressemitteilung vom 16.12.2025

Der ZEW-Indikator liegt bei plus 45,8 Punkten

Im Dezember 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands an. Sie liegen mit plus 45,8 Punkten um plus 7,3 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage ändert sich dagegen leicht. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 81,0 Punkten um minus 2,3 Punkte unter dem Vormonatswert.

„Die Erwartungen haben sich aufgehellt. Nach drei Jahren wirtschaftlicher Stagnation spiegelt das Stimmungsbild gute Chancen für eine Konjunkturbelebung wider. Die expansive Fiskalpolitik wird der deutschen Wirtschaft neuen Schwung verleihen. Die Erholung bleibt jedoch fragil. Der Umgang mit anhaltenden Handelskonflikten, geopolitischen Spannungen sowie ausbleibenden Investitionen dürfte auch 2026 auf der Reformagenda bleiben“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Nennenswert ist die Verbesserung bei der Automobilbranche, deren Saldo um 7,7 Punkte auf minus 22,0 Punkte steigt. Weitere exportorientierte Branchen wie die Chemie- und Pharmaindustrie, als auch die Metallproduktion verzeichnen ebenfalls Anstiege, die jedoch geringer ausfallen. Trotz fiskalischem Rückenwind werden diese Branchen weiterhin von einer schwachen Exportdynamik aufgrund hoher Zölle und struktureller Wettbewerbsnachteile belastet.

Die Erwartungen für die Eurozone verbessern sich stärker als jene für Deutschland und liegen aktuell mit plus 33,7 Punkten um plus 8,7 Punkte über dem Vormonatswert. Die Bewertung der Lage bleibt dagegen nahezu unverändert. Diese liegt mit minus 28,5 Punkten um minus 1,2 Punkte unter dem Vormonatswert.

Quelle: ZEW

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Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16 %

Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten Frauen mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.12.2025

  • Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst bei 4 %, in der Privatwirtschaft bei 17 %
  • Bereinigter Gender Pay Gap ebenfalls unverändert bei 6 %

Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei 5 %, in Westdeutschland dagegen bei 17 %.

Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft deutlich höher als im öffentlichen Dienst

Die Berechnung des Gender Pay Gap folgt der einheitlichen Definition des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Ausgeschlossen sind dabei die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“. Bezieht man letzteren mit ein, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 bei 15 %. Der niedrigere Wert ist darauf zurückzuführen, dass im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. So fiel der unbereinigte Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst (hier: Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“) mit 4 % wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17 %). Damit war der relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro Stunde

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 60 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Hierauf sind 19 % der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 % des Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 % der Verdienstlücke (0,55 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 40 % des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 9 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Risikoaufklärung bei Permanent Make Up

Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss (Az. 191 C 11493/25).

AG München, Pressemitteilung vom 15.12.2025 zum Urteil 191 C 11493/25 vom 03.10.2025 (rkr)

Unterbliebene Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei Kosmetik-Behandlung vor Vertragsabschluss

Eine Münchnerin buchte über ein Online-Portal bei einer Münchner Kosmetikerin im Frühjahr 2024 zwei Behandlungen für ein permanentes Lippen Make Up und bezahlte hierfür im Vorfeld 120 Euro.

Im Behandlungstermin wies die Kosmetikerin erstmals darauf hin, dass die Behandlung nur ein bis zwei Wochen halte und gesundheitliche Risiken mit sich bringe. Als die Kundin mitteilte, dass gesundheitliche Risiken bei ihr einschlägig seien, riet die Kosmetikerin von der Behandlung ab.

Die Kosmetikerin verweigerte jedoch eine Rückerstattung der bereits geleisteten Vergütung und teilte der Kundin mit, dass die Ausstellung eines Gutscheins erfolgen könne. Dieses Angebot lehnte die Kundin ab und setzte der Kosmetikerin per WhatsApp eine Frist zur Rückzahlung der geleisteten Vergütung.

Nachdem eine Rückzahlung nicht erfolgte und die Kosmetikerin Widerspruch gegen den beantragten Mahnbescheid einlegte, verklagte die Kundin die Kosmetikerin schließlich vor dem Amtsgericht München. Dieses gab der Kundin mit Urteil vom 03.10.2025 in vollem Umfang Recht und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 120 Euro nebst Zinsen und Ersatz der Kosten des Inkassodienstleisters. In seinem Urteil führte das Gericht u. a. aus:

„Die Klägerin war […] berechtigt, sich vom Behandlungsvertrag zu lösen, da eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung nicht vor Vertragsschluss erfolgte.

Die von der Beklagten angebotene kosmetische Behandlung ist mit Gesundheitsrisiken verbunden, […]. Die Beklagte ist daher verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden vor Vertragsschluss über mögliche Risiken umfassend aufzuklären (§ 241 Abs. 2 BGB). Die Beklagte hat nicht nachgewiesen, dass eine solche Aufklärung im Rahmen des Buchungsvorgangs erfolgt ist. Die Klägerin hat hingegen glaubhaft gemacht, erst unmittelbar vor Beginn der Behandlung über die Risiken […] informiert worden zu sein.

Diese späte Aufklärung begründete ein Rücktrittsrecht der Klägerin. Eine kostenpflichtige Stornierung lag daher nicht vor. Da die Klägerin die Behandlung nach der erteilten Risikoaufklärung berechtigterweise nicht in Anspruch genommen hat, besteht keine Vergütungspflicht. Die Beklagte ist daher zur Rückzahlung des bereits geleisteten Betrags in Höhe von 120 Euro verpflichtet […].“

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Amtsgericht München

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Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung: DStV sieht Licht und Schatten

Nach genau einem Jahr konkretisierte die oberste deutsche Finanzbehörde erneut die Verwaltungsauffassung zur E-Rechnung. Darin enthalten: zusätzliche Hinweise und Anpassungen des UStAE. Auch wenn das Ministerium einige Anregungen des DStV übernimmt, bleiben Fragen offen.

DStV, Mitteilung vom 15.12.2025

Nach genau einem Jahr konkretisierte die oberste deutsche Finanzbehörde erneut die Verwaltungsauffassung zur E-Rechnung. Darin enthalten: zusätzliche Hinweise und Anpassungen des UStAE. Auch wenn das Ministerium einige Anregungen des DStV übernimmt, bleiben Fragen offen.

Mit einem zweiten Schreiben zur E-Rechnung greift das Bundesministerium der Finanzen (BMF) relevante Praxisfragen auf. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unterbreitete in seiner Stellungnahme S 06/25 Vorschläge zur Erhöhung der Rechtssicherheit – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die neuen Vorgaben helfen, die Ordnungsmäßigkeit einer E-Rechnung besser einschätzen zu können. Aber der Teufel steckt im Detail.

Prüfungsanforderungen präzisiert

Das BMF unterscheidet nun zwischen Format-, Geschäftsregel- und Inhaltsfehlern. Formatfehler machen eine Datei technisch ungeeignet und nehmen ihr den Status einer E-Rechnung. Geschäftsregelfehler betreffen logische Widersprüche oder fehlende Pflichtfelder. Sie können genau wie Inhaltsfehler – etwa falsche Steuersätze – zu einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung führen. Zur technischen Prüfung empfiehlt das BMF den Einsatz von Validierungstools.

Der DStV betont, dass Validierungen die inhaltliche Prüfung nicht ersetzen, sondern nur Format- und Geschäftsregelfehler erkennen. Aber: Nicht jeder Geschäftsregelfehler ist steuerlich relevant. Für die Praxis ist diese Unterscheidung sehr komplex. Der DStV rät Rechnungsempfängern daher, Fehlermeldungen anhand des Validierungsberichts gemeinsam mit dem Rechnungsaussteller zu klären und zu beseitigen.

In jedem Fall sollte der Validierungsbericht aufbewahrt werden. Das BMF gewährt – auch auf Anregung des DStV – einen Vertrauensschutz. Bei erfolgreicher Validierung und Beachtung kaufmännischer Sorgfalt kann sich der Unternehmer hinsichtlich des Formats und der Geschäftsregeln auf das Prüfungsergebnis verlassen.

Klarstellung: Rechnungskorrekturen

Das BMF präzisiert auch, wann eine Rechnungsberichtigung nötig ist. In Fällen der Minderung der Bemessungsgrundlage (bspw. Skonti, Nachlässen oder rückgängig gemachten Leistungen) ist keine Berichtigung erforderlich. Ändert sich jedoch der Leistungsumfang, etwa durch Aufmaßänderungen, muss die Rechnung angepasst oder per Gutschrift durch den Leistungsempfänger berichtigt werden.

Positiv: Klarstellung bei Kleinunternehmern

Erfreulich aus Sicht des DStV: Kleinunternehmer dürfen E-Rechnungen gegenüber inländischen Unternehmern künftig ohne Zustimmung des Empfängers ausstellen. Das BMF greift damit eine zentrale Anregung des Verbandes auf (vgl. DStV-Info vom 10.04.2025).

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – 

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Dezember 2025

Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland zeigt sich auf Basis der aktuell vorliegenden Daten zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. Die jüngsten Stimmungs- und Frühindikatoren lassen für die verbleibenden Monate jedoch noch keine durchgreifende konjunkturelle Verbesserung erwarten. Das BMWE zeigt einen umfassenden Überblick.

BMWE, Pressemitteilung vom 15.12.2025

  • Die aktuellen Indikatoren zeigen einen robusten Start in das vierte Quartal 2025: In der Industrie deutet sich mit einem erneuten Anstieg der Produktion sowie spürbar gestiegenen Auftragseingängen aus dem Inland im Oktober eine Stabilisierung an. Auch die Warenausfuhren verblieben zuletzt dank einer dynamischeren Nachfrage aus der EU auf einem Sechs-Monats-Hoch. Die Stimmungs- und Frühindikatoren geben für die kommenden Monate jedoch ein uneinheitliches Bild ab; vor allem die Geschäftserwartungen und die Verbraucherstimmung haben sich zuletzt etwas eingetrübt. Die deutsche Wirtschaft befindet sich zum Jahresende weiterhin in einem Spannungsfeld zwischen einem herausfordernden außenwirtschaftlichen Umfeld einerseits und einer schrittweisen binnenwirtschaftlichen Stabilisierung andererseits.
  • Die Ausbringung im Produzierenden Gewerbe nahm im Oktober preis-, kalender- und saisonbereinigt mit einem Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem Vormonat erneut zu. Im Dreimonatsvergleich entwickelte sie sich mit -1,5 Prozent jedoch weiterhin rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wurde im Produzierenden Gewerbe insgesamt kalenderbereinigt 0,8 Prozent mehr produziert. In der Industrie lag das Produktionsvolumen in etwa auf Vorjahresniveau (-0,1 Prozent). Trotz schwacher Auslandsaufträge und Engpässen bei Vorprodukten aus dem Ausland ist angesichts zuletzt deutlicher Zuwächse der inländischen Investitionsgüternachfrage eine Stabilisierung der Industriekonjunktur zu erwarten.
  • Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (saisonbereinigt, ohne Kfz) sind im Oktober um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnete der Einzelhandel im Oktober ein Plus von 0,8 Prozent, wobei der Handel mit Lebensmitteln um 1,7 Prozent zulegte und der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln um +1,0 Prozent. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen zeigt sich im November im Vormonatsvergleich ein Plus von 4,8 Prozent und in der Dreimonatsbetrachtung eine Zunahme um 9,3 Prozent. Das Stimmungsbild deutet am aktuellen Rand insgesamt auf eine eher verhaltene Konsumentwicklung im letzten Quartal 2025 und im wichtigen Weihnachtsgeschäft hin.
  • Die Inflationsrate lag im November weiter bei 2,3 Prozent. Der Preisauftrieb verlagerte sich weiter zu Dienstleistungen hin, die mit 3,5 Prozent erneut Haupttreiber waren. Die Kernrate sank leicht, blieb aber erhöht. Waren verteuerten sich nur um 1,1 Prozent, Nahrungsmittel um 1,2 Prozent. Energie dämpfte weiterhin, jedoch schwächer als im Sommer. Die Entwicklung entspricht dem erwarteten Inflationspfad; bis Jahresende ist weiter von einem Preisanstieg von knapp über 2 Prozent auszugehen.
  • Die Zahl der Arbeitslosen blieb im November mit einem saisonbereinigten Plus von ein Tausend Personen nahezu konstant. Auch die Erwerbstätigkeit stagnierte im Oktober mit minus 2 Tausend Personen nahezu, während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im September um 12 Tausend Personen anstieg. Angesichts der bislang schwachen konjunkturellen Entwicklung ist eine Belebung der Arbeitsnachfrage noch nicht absehbar.
  • Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach amtlicher Statistik im September um 2,0 Prozent gegenüber dem Monat August auf 1.940 beantragte Verfahren zurückgegangen; verglichen mit dem Vorjahresmonat lag sie 6,7 Prozent höher. Der IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist für November einen Rückgang von 17 Prozent gegenüber dem Vormonat aus.

Wirtschaftliche Stabilisierung zum Jahresende

Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland zeigt sich auf Basis der aktuell vorliegenden Daten zum Jahresende 2025 insgesamt stabil. So legte die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Oktober preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,8 Prozent im Vormonatsvergleich zu. Dabei erholte sich nicht nur die Industrieproduktion den zweiten Monat in Folge, auch das Baugewerbe und die Energieerzeugung stiegen zuletzt spürbar an. Gleichzeitig zeigt die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen mit einem Anstieg um 0,6 Prozent Stabilisierungstendenzen. Auch die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe legten deutlich zu, wobei rückläufigen Auslandsbestellungen eine kräftige Steigerung der Inlandsaufträge um knapp 10 Prozent gegenüberstand. Hierbei hat vor allem ein Großauftrag im Verteidigungsbereich zu dem Plus beigetragen.

Die jüngsten Stimmungs- und Frühindikatoren lassen für die verbleibenden Monate jedoch noch keine durchgreifende konjunkturelle Verbesserung erwarten: Laut ifo Geschäftsklima im Verarbeitenden Gewerbe waren die Unternehmen im November mit den laufenden Geschäften zwar etwas zufriedener, allerdings haben die Erwartungen einen Dämpfer erfahren, insbesondere in der bedeutsamen Automobilindustrie. Eine Ursache dafür sind sicherlich auch die erneut rückläufigen Ausfuhrerwartungen, die die Stimmung in der deutschen Exportwirtschaft belasten. Auch der S&P-Einkaufsmanagerindex schwächte sich im November ab, vor allem infolge einer ungünstigeren Auftragslage aus dem Ausland sowie einem Anstieg der Lieferzeiten, die sich den dritten Monat hintereinander verlängerten. Auch ifo-Umfragen zeigen zunehmende Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Versorgung mit Vorprodukten. Für die Industrieproduktion im November deutet der jüngste Lkw-Maut-Fahrleistungsindex nach dem kräftigen Anstieg im Oktober eine Abschwächung an.

Bei den binnenwirtschaftlich orientierten Dienstleistungen zeigt sich ebenfalls ein uneinheitliches Bild: Während die Einzelhandelsumsätze im Oktober, vor allem infolge eines schwächeren Handels bei Nicht-Lebensmitteln, leicht rückläufig waren, haben die Kfz-Zulassungen von Privatpersonen erneut spürbar zugelegt. Die Stimmung im Handel weist aktuell keine klare Tendenz auf. Einerseits führt laut GfK-Konsumklima ein Anstieg der Anschaffungsneigung und ein erneuter Rückgang der Sparneigung im November zu einer leichten Verbesserung des Konsumklimas zum Jahresende. Andererseits sank die Konsumstimmung laut HDE-Konsumbarometer im Dezember auf das niedrigste Niveau seit Jahresbeginn und das ifo Geschäftsklima im Handel trübte sich im November wieder ein. Einer Umfrage des HDE zufolge zeigt sich der Einzelhandel mit dem für die Branche bedeutsamen Weihnachtsgeschäft bis zuletzt unzufrieden, was neben einer generell verhaltenen Konsumstimmung auch auf zunehmende Käufe bei ausländischen Online-Handelsplattformen zurückzuführen sein dürfte.

Insgesamt befindet sich die deutsche Wirtschaft weiterhin in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite dämpfen außenwirtschaftliche Belastungen in Form einer schwachen Auslandsnachfrage, nachlassender Wettbewerbsfähigkeit und vereinzelter Engpässe bei bestimmten Vorprodukten, auf der anderen Seite deutet sich eine schrittweise binnenwirtschaftliche Stabilisierung an, getragen auch von den zuletzt zunehmend spürbaren fiskalischen Impulsen.

Robuster Welthandel, aber regionale Unterschiede

Die weltweite Industrieproduktion ist im September nach einem vorübergehenden leichten Rückgang wieder um 1,0 Prozent gegenüber dem Vormonat ausgeweitet worden. Dabei wurde die Ausbringungsmenge insbesondere in Japan, China sowie in anderen asiatischen Volkswirtschaften gesteigert, während sie in den USA und im Euroraum in etwa stagnierte. Gegenüber September 2024 lag die globale Produktion damit zum Ende des dritten Quartals um 3,5 Prozent im Plus. Auch für die folgenden Monate stellt sich die Indikatorenlage derzeit robust dar: Der PMI von S&P Global für die Weltwirtschaft deutet trotz des leichten Rückgangs um 0,3 Punkte auf 52,7 im November weiterhin auf ein solides Wachstum hin. Im Dienstleistungsbereich signalisiert der Indikator dabei mit 53,3 Punkten nach wie vor eine höhere Aktivität als in der Industrie mit 50,5 Punkten. Die Stimmung unter Finanzinvestoren hat sich im Dezember mit Blick auf die Weltkonjunktur weiter aufgehellt. Mit einem Anstieg von 8,1 auf 10,4 Punkte lag der Indikator zum Jahresende auf seinem höchsten Niveau seit Juni 2024. Dabei schätzen die Anlegerinnen und Anleger die Konjunkturaussichten vor allem in Osteuropa, Lateinamerika und Asien (ohne Japan) positiv ein.

Der Welthandel hat sich bis zuletzt als überraschend widerstandsfähig erwiesen. Nach einem leichten Rückgang um 0,4 Prozent im August hat er im September wieder um 1,1 Prozent zugelegt und lag damit um über 5 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Allerdings verbergen sich hinter diesen Zahlen deutliche Disparitäten. Haupttreiber des weltweiten Güterhandels war die Dynamik in vielen asiatischen Schwellenländern. Dagegen stellte sich die Entwicklung in fortgeschrittenen Volkswirtschaften wie den USA, Europa und Japan schwächer dar. Ein ähnliches Bild zeichnen auch die Oktober-Daten des RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Zwar stieg der Gesamtindikator saisonbereinigt leicht von 136,8 auf 137,2 Punkte. Mit dem dritten Rückgang in Folge reduziert sich die Containerfracht in den deutschen und europäischen Häfen jedoch weiter deutlich. In den chinesischen Häfen ging der Umschlag dagegen nur leicht zurück. Da die höheren US-Zölle infolge von Lageraufbau, Umsetzungsverzögerungen oder auch Ausnahmen für schon auf See befindlicher Fracht noch nicht ihre volle Wirkung entfaltet haben dürften, rechnen Beobachter für die kommenden Monate mit einer Abschwächung der Welthandelsdynamik.

Ausfuhren zuletzt im Plus, Absatzperspektiven aber weiterhin herausfordernd

Zu Beginn des vierten Quartals waren die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen nach dem vorangegangenen Anstieg saison- und kalenderbereinigt mit +1,2 Prozent weiter aufwärtsgerichtet. Von Januar bis Oktober übertrafen sie das Vorjahresniveau damit um 1,1 Prozent, wobei vor allem nach China (-11,5 Prozent) und in die USA (-7,5 Prozent) deutlich weniger geliefert wurde, während das EU-Geschäft stützte (+3,8 Prozent). Die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen gingen im Oktober nach der vorangegangenen kräftigen Expansion um 0,4 Prozent gegenüber dem Vormonat zurück. Damit liegen sie vor allem infolge der allmählichen Erholung der inländischen Konsumgüternachfrage seit Jahresbeginn in Summe um 4,6 Prozent über dem Vergleichszeitraum 2024, wobei sowohl aus der EU (+3,2 Prozent) als auch aus Drittstaaten wie China (+8,3 Prozent) oder den USA (+2,6 Prozent) mehr Güter bezogen wurden. Der monatliche Außenhandelsüberschuss erhöhte sich infolge steigender Exporte und rückläufiger Importe im Oktober saisonbereinigt von 7,7 Milliarden Euro auf 10,1 Milliarden Euro. Von Januar bis Oktober fällt er aber im Vorjahresvergleich mit 100,4 Milliarden Euro nach wie vor deutlich um 48,2 Milliarden Euro geringer aus.

Die Einfuhrpreise sind im Oktober saisonbereinigt erneut um 0,1 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen. Während sich Energieimporte vergünstigten, kam gewisser Preisdruck vor allem von Vorleistungsgütern. Da die Ausfuhrpreise mit +0,2 Prozent im Vormonatsvergleich etwas stärker zunahmen, verbesserten sich die Terms of Trade geringfügig um 0,1 Prozent. In realer Rechnung dürfte der Zuwachs bei den Ausfuhren entsprechend etwas geringer und der Rückgang der preisbereinigten Einfuhren geringfügig höher ausgefallen sein. Trotz der nach wie vor recht resilienten Entwicklung der Weltwirtschaft senden die Frühindikatoren für den deutschen Außenhandel bislang kaum positive Signale. Die Auftragseingänge aus dem Ausland bleiben volatil. Nach dem vorangegangenen Anstieg sind sie im Oktober wieder um 4,0 Prozent gegenüber dem Vormonat zurückgegangen, wobei insbesondere die Nachfrage nach Investitions- und Vorleistungsgütern aus dem Nicht-Euroraum nachgab: Im Sonstigen Fahrzeugbau sowie bei den elektrischen Ausrüstungen kam es hier nach kräftigen Orderzugängen im September zuletzt zu einer Gegenbewegung. Ohne die stark schwankenden Großaufträge lagen die Bestellungen aus dem Ausland zuletzt insgesamt um 0,5 Prozent im Plus. Die ifo Exporterwartungen haben sich im November wieder deutlich eingetrübt, von +2,2 auf -3,4 Saldenpunkte. Nach zwei hoffnungsvollen Monaten rechnet die Automobilwirtschaft wieder mit rückläufigen Exporten. Auch im gewichtigen Maschinenbau wird lediglich eine Stagnation des Auslandsgeschäfts erwartet.

Die aktuelle Datenlage weist zu Beginn des Schlussquartals lediglich auf eine Stabilisierung, nicht aber auf eine durchgreifende Erholung der Exportwirtschaft hin. Basierend auf aktuellen Prognosen dürften die negativen Auswirkungen der Zollanhebungen auch um die Jahreswende 2025/26 noch deutlich spürbar sein. Damit bleiben die Absatzperspektiven für die deutschen Exporteure für die kommenden Monate herausfordernd.

Industriekonjunktur bleibt trotz positivem Starts ins Schlussquartal verhalten

Im Oktober ist die Ausbringung im Produzierenden Gewerbe erneut gestiegen. Preis-, kalender- und saisonbereinigt lag das Produktionsvolumen 1,8 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Für September wurde der Anstieg leicht von +1,3 Prozent auf 1,1 Prozent nach unten korrigiert. Kalenderbereinigt liegt der Ausstoß im Produzierenden Gewerbe im Oktober 2025 um 0,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Die Industrieproduktion verzeichnete gegenüber dem Vormonat einen Anstieg um 1,5 Prozent. Diese Ausweitung war erneut insbesondere auf spürbare Zuwächse in der Investitionsgüterproduktion (+2,1 Prozent) zurückzuführen. Nach vorherigen Rückgängen konnte die Bauproduktion mit einem Plus von 3,3 Prozent kräftig erhöht werden. Erstmals in der zweiten Jahreshälfte expandierte dabei auch der Hochbau wieder leicht um +0,9 Prozent. Gleichzeitig setzte die Energieproduktion ihren Aufwärtstrend mit +1,4 Prozent weiter fort. Innerhalb der Industrie entwickelten sich die einzelnen Wirtschaftszweige überwiegend positiv. Besonders deutlich wurde die Produktion von Datenverarbeitungsgeräten und optischen Erzeugnissen (+3,9 Prozent), von pharmazeutischen Produkten (+3,3 Prozent) sowie im Maschinenbau (+2,8 Prozent) ausgeweitet. Die Ausbringung von Kfz- und Kfz-Teilen (-1,3 Prozent) und chemischen Erzeugnissen (-0,3 Prozent) ging nach vorherigen Zuwächsen hingegen zurück.

Im Dreimonatsvergleich war der Ausstoß im Produzierenden Gewerbe mit -1,5 Prozent weiterhin rückläufig. Auch die Industrieproduktion fiel von August bis Oktober um 1,9 Prozent geringer aus als im Zeitraum Mai bis Juli. Lediglich die Bau- sowie die Energieproduktion verzeichneten im Dreimonatsvergleich leichte Zuwächse von jeweils +0,2 Prozent. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im Oktober erneut spürbar gestiegen. So legte das Ordervolumen gegenüber September preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,5 Prozent zu. Im Vormonat war es schon zu einem aufwärtsrevidierten Plus von 2,0 Prozent gekommen (zuvor: +1,1 Prozent). Im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich liegen die Auftragseingänge dagegen um 0,5 Prozent unterhalb des Niveaus des Vergleichszeitraums. Auch gegenüber dem Oktober 2024 ergibt sich ein Minus von 0,7 Prozent.

Für das Plus im Vormonatsvergleich war eine gesteigerte Inlandsnachfrage ausschlaggebend, die um 9,9 Prozent anzog. Demgegenüber gingen die Bestellungen aus dem Ausland, vornehmlich aus dem Nicht-Euroraum, um 4,0 Prozent zurück. In der Gliederung nach Gütergruppen wird der Anstieg von Investitionsgütern getragen, die vor allem infolge eines Großauftrages aus dem Inland eine Steigerung um 4,9 Prozent verbuchen konnten. Dagegen wurden Konsum- und Vorleistungsgüter mit -2,2 Prozent bzw. -3,4 Prozent weniger stark nachgefragt.

Bei Betrachtung der einzelnen Wirtschaftszweige zeigt sich insbesondere eine deutliche Zunahme im Sonstigen Fahrzeugbau, der auch militärische Güter beinhaltet, um 87,1 Prozent. Auch die Metallerzeugung und -bearbeitung nahm mit +11,9 Prozent deutlich mehr Bestellungen entgegen. Daneben war der Orderverlauf in den übrigen Branchen teils deutlich abwärtsgerichtet, etwa bei elektrischen Ausrüstungen (-16,2 Prozent), EDV und Optik (-3,3 Prozent) oder dem Maschinenbau (-2,2 Prozent). Die Nachfrage nach Chemischen Erzeugnissen blieb stabil (+0,0 Prozent). Trotz wiederholt anziehender Produktions- und steigender Auftragszahlen bleibt der Ausblick für die Industriekonjunktur verhalten. Die Entwicklung der Auftragseingänge ist erneut von Großaufträgen vor dem Hintergrund verteidigungswirtschaftlicher Beschaffungen geprägt. Bereinigt um deren Einfluss ergibt sich für den Berichtsmonat Oktober eine moderate Zunahme von 0,5 Prozent. Zudem zeichnet sich zwar bei den Auftragseingängen aus dem Inland mittlerweile eine Aufwärtstendenz ab. Die Order aus dem Ausland – insbesondere von Drittländern – fallen jedoch angesichts der handels- und geopolitischen Unwägbarkeiten schwach aus. Diese verhaltene Nachfrageentwicklung insbesondere aus dem Ausland dürfte die Industrieproduktion auch weiterhin dämpfen.

Erlöse im Einzelhandel im Minus; Stimmungsindikatoren uneinheitlich

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (saisonbereinigt, ohne Kfz) sind im Oktober um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Während der Handel mit Lebensmitteln mit 1,2 Prozent im Vergleich zum Vormonat zulegte, gab der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln zum dritten Mal in Folge nach (-0,7 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnete der Einzelhandel im Oktober ein Plus von 0,8 Prozent, wobei der Handel mit Lebensmitteln um 1,7 Prozent zulegte und der Umsatz mit Nicht-Lebensmitteln um 1,0 Prozent anstieg. Im Dreimonatsvergleich zeigte sich der Gesamtumsatz im Einzelhandel mit -0,3 Prozent rückläufig, wobei die Entwicklung der Umsätze mit Nicht-Lebensmitteln schwächer ausfiel als bei Lebensmitteln. Der Umsatz im Gastgewerbe sank im September ggü. dem Vormonat nominal um 0,4 Prozent und preisbereinigt um 1,3 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnete das Gastgewerbe einen nominalen Umsatzrückgang von 1,4 Prozent, in realer Rechnung von -4,9 Prozent. Die rückläufigen Ausgaben der privaten Haushalte für Gastronomie- und Beherbergungsdienstleistungen im dritten Quartal 2025 bremsten nach Angaben des Statistischen Bundesamts zudem die Entwicklung des privaten Konsums insgesamt.

Die Neuzulassungen von Pkw insgesamt sind im November im Vormonatsvergleich um 2,2 Prozent gesunken; in der Dreimonatsbetrachtung legten sie jedoch um 6,9 Prozent zu. Gegenüber November 2024 ergab sich ein Plus von 2,5 Prozent. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen zeigt sich im Vormonatsvergleich ein Plus von 4,8 Prozent und in der Dreimonatsbetrachtung eine Zunahme um 9,3 Prozent. Im Vergleich zum November 2024 lagen die Neuzulassungen durch Privatpersonen um deutliche 10,3 Prozent höher. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen reduzierten sich im November um 5,8 Prozent gegenüber dem Vormonat und stiegen in der Dreimonatsbetrachtung. Nachdem der private Konsum im dritten Quartal 2025 das erste Mal seit knapp zwei Jahren um 0,3 Prozent Vorquartalsvergleich zurückgegangen ist, zeigen die Frühindikatoren für die Entwicklung am aktuellen Rand ein eher gemischtes Bild. Laut Prognose der GfK wird sich das Konsumklima im Dezember mit einer Zunahme von 0,9 Zählern auf -23,2 Pt. leicht aufhellen, während es im November um 1,6 Pt. auf -24,1 Pt. sank. Dämpfende Effekte gingen von einem erneuten Rückgang bei den Einkommenserwartungen aus, auch die Konjunkturerwartungen sanken. Dagegen legte die Anschaffungsneigung zum zweiten Mal in Folge zu und die Sparneigung verringerte sich. Das HDE-Konsumbarometer trübte sich im Dezember allerdings ein und fiel auf den niedrigsten Wert seit Beginn des Jahres. Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (inkl. Kfz) sank im November deutlich um 4,1 Zähler auf -27,4 Pt. und damit auf den niedrigsten Wert seit Februar 2024. Sowohl die Beurteilung der aktuellen Lage als auch die Erwartungen nahmen signifikant ab, obwohl die Indikatoren sich bereits zuvor spürbar im negativen Bereich bewegten.

Das Stimmungsbild deutet am aktuellen Rand insgesamt auf eine eher verhaltene Konsumentwicklung im letzten Quartal 2025 und im wichtigen Weihnachtsgeschäft hin. Teuerungen bei Lebensmitteln und Dienstleistungen in den zurückliegenden Monaten sowie grundlegende Sorgen um die zukünftige Preisentwicklung und Jobsicherheit schmälern die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher. Laut GfK ist jedoch angesichts der Konsolidierung des Konsumklimas auf dem Vorjahresniveau ein stabiles Weihnachtsgeschäft zu erwarten.

Stabile Preisentwicklung im November

Die Inflationsrate – der Verbraucherpreisanstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat – lag im November bei 2,3 Prozent. Sie blieb damit unverändert ggü. Oktober, verlangsamte sich aber ggü. dem Sommer. Der Preisauftrieb verlagert sich weiter von Gütern zu Dienstleistungen. Während die Kernrate minimal sank, blieb das Wachstum der Dienstleistungspreise mit 3,5 Prozent der stärkste Preistreiber. Waren verteuerten sich um 1,1 Prozent, die Nahrungsmittelpreisinflation reduzierte sich auf 1,2 Prozent. Energiepreise bleiben zwar rückläufig, allerdings deutlich weniger deutlich als im Sommer. Dienstleistungen erklären den größten Teil des Preisanstiegs und kompensieren den weiterhin negativen Beitrag der Energie. Der Beitrag des Preisauftriebs von Waren zur Gesamtinflation schwächte sich weiter ab, da die Preissteigerungen zwar niedrig blieben, aber nicht mehr so deutlich nachließen wie zuvor. Lebensmittel lieferten nur noch einen marginalen Beitrag zur Gesamtinflation. Die Verbraucherpreisentwicklung wird damit zunehmend von Dienstleistungspreisen (z. B. bei Pflege oder sozialen Diensten) und weniger von Import- und Energiepreisen bestimmt. Die Verbraucherpreise dürften auch in den kommenden Monaten knapp oberhalb von zwei Prozent verbleiben, wobei die Dienstleistungspreise weiter überproportional steigen dürften, unter anderem wegen höherer Tarifabschlüsse vor allem in der Pflege. Die Preise auf den vorgelagerten Stufen (Erzeugerpreise) sind binnen Jahresfrist dagegen im Trend rückläufig, am deutlichsten bei den Agrarprodukten, aber auch in der Industrie.

Stagnation am Arbeitsmarkt setzt sich im Schlussquartal fort

Der Arbeitsmarkt zeigt zum Jahresende eine saisonübliche Entwicklung. So blieb die saisonbereinigte Arbeitslosigkeit im November mit einem Plus von ein Tausend Personen nahezu unverändert. Die Unterbeschäftigung nahm um acht Tausend Personen abermals leicht ab. Auch die Zahl der Erwerbstätigen stagnierte im Oktober gegenüber dem Vormonat mit einem Rückgang um zwei Tausend Personen in etwa. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung legte im September mit +12 Tausend Personen leicht zu und liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. Die Inanspruchnahme konjunktureller Kurzarbeit stieg im September mit einem Plus von 37 Tausend Personen erstmals seit Jahresbeginn. Dies entspricht jedoch dem üblichen Anstieg nach Ende der Sommerferien. Gleichzeitig bewegt sich die Zahl der Anzeigen von Kurzarbeit weiterhin in etwa auf dem Niveau der Vormonate. Die Frühindikatoren lassen bisher keine Belebung der Arbeitsnachfrage erkennen. Die Zahl der bei der Bundesagentur gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im November zwar spürbar, dies ist jedoch auf eine gesammelte Erfassung der Meldung eines einzelnen Unternehmens zurückzuführen und deutet nicht auf eine Trendwende beim Arbeitskräftebedarf hin. Der anhaltende Stellenabbau zeigt sich auch am deutlichen Rückgang des ifo Beschäftigungsbarometers. So verschlechterten sich die Beschäftigungsperspektiven im Verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor abermals spürbar. Während der Stellenabbau auch im Handel anhält, zeichnet sich lediglich im Bauhauptgewerbe ein leicht steigender Arbeitskräftebedarf ab. Angesichts der anhaltend schwachen konjunkturellen Entwicklung ist eine Belebung der Arbeitsnachfrage daher bisher nicht absehbar

Unternehmensinsolvenzen weiterhin auf hohem Niveau

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach amtlicher Statistik im September um 2,0 Prozent gegenüber dem Vormonat auf 1.940 beantragte Verfahren zurückgegangen. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 wurden insgesamt 18.125 Unternehmensinsolvenzen gemeldet; das waren 11,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Dies ist der höchste Stand seit 2014 (18.199). Die voraussichtlichen Forderungen gingen in den ersten drei Quartalen 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,0 Prozent und die Zahl der betroffenen Beschäftigten um 11,9 Prozent zurück. Als Ursachen für die weiterhin dynamische Entwicklung des Insolvenzgeschehens sind mehrere Faktoren zu nennen, darunter die weiterhin gedämpfte gesamtwirtschaftliche Entwicklung, strukturelle Herausforderungen, gestiegene Kosten und geopolitische Unsicherheiten.

Der im Vergleich mit der amtlichen Statistik methodisch enger gefasste und zeitlich aktuellere IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist im November mit 1.293 Insolvenzen einen Rückgang von 17 Prozent gegenüber dem Vormonat sowie von 3 Prozent gegenüber November 2024 aus. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten nahm mit 9.000 Personen im Vergleich zum Oktober um 30 Prozent ab und lag damit 25 Prozent unter den Werten von November 2024. Auch für den Dezember erwartet das IWH ein weiterhin rückläufiges Insolvenzgeschehen, prognostiziert aber gleichzeitig wieder höhere Werte zu Jahresbeginn.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Tariflöhne steigen 2025 nominal um durchschnittlich 2,6 Prozent – preisbereinigt ein leichter realer Zuwachs von 0,4 Prozent

Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2025 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6 Prozent. Angesichts einer Zunahme der Verbraucherpreise von voraussichtlich 2,2 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 ergibt sich hieraus ein leichter realer Zuwachs von 0,4 Prozent. So das Ergebnis einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 15.12.2025

Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2025 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6 Prozent. Angesichts einer Zunahme der Verbraucherpreise von voraussichtlich 2,2 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 ergibt sich hieraus ein leichter realer Zuwachs von 0,4 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in seiner heute vorgelegten vorläufigen Jahresbilanz für das Tarifjahr 2025.

Nominal war der Zuwachs bei den Tariflöhnen im Jahr 2025 deutlich geringer als in den beiden Vorjahren, in denen sie jeweils um 5,5 Prozent (2023) bzw. 5,4 Prozent (2024) anstiegen. „Nach den außergewöhnlichen Tarifrunden zur Hochinflationsphase hat sich die Tarifentwicklung in diesem Jahr wieder weitgehend normalisiert“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Mit 2,6 Prozent entspricht die Tariflohnerhöhung in diesem Jahr exakt der durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate in den 2010er Jahren.“

Preisbereinigt liegt das Niveau der Tariflöhne weiterhin unter dem Spitzenwert des Jahres 2020. „Noch immer konnten die realen Verluste bei den Tariflöhnen aus den Jahren 2021-2023 mit hohen Inflationsraten nicht vollständig ausgeglichen werden“, sagt Schulten. „Dies liegt auch daran, dass die in den Vorjahren gezahlten Inflationsausgleichsprämien in diesem Jahr wieder wegfielen und sich damit stark dämpfend auf die Tariflohnentwicklung ausgewirkt haben.“ In den Jahren 2023 und 2024 basierte ein erheblicher Anteil der Tariflohnzuwächse nicht auf dauerhaft wirksamen Lohnerhöhungen, sondern auf Einmalzahlungen, die von der Bundesregierung steuer- und abgabenfrei gestellt wurden. Ohne den Wegfall dieser Zahlungen wären die Tariflöhne 2025 rechnerisch mit 4,2 Prozent deutlich stärker angestiegen. „Auch wenn die Inflationsausgleichsprämien in der Krisenzeit vielen Beschäftigten sehr geholfen haben, zeigt sich nun ihre Kehrseite“, so Schulten.

Insgesamt profitierten rund 20 Millionen Beschäftigte von tarifvertraglichen Lohnerhöhungen, die entweder 2025 oder in vielen Fällen auch bereits früher vereinbart wurden. Mit neuen Tarifabschlüssen für rund 6,3 Millionen Beschäftigte stellte die Tarifrunde 2025 eine vergleichsweise kleine Tarifrunde dar. Wichtige große Tarifbranchen wie die Metall- und Elektroindustrie, die Chemische Industrie, das Bauhauptgewerbe oder der Einzelhandel haben in diesem Jahr nicht verhandelt. Zu den Tarifbranchen, die hingegen das Bild der Tarifrunde 2025 prägten, gehörten der Öffentliche Dienst (Bund und Gemeinden), die Deutsche Post AG, die Deutsche Bahn AG, die Kautschukindustrie und das Versicherungsgewerbe. Noch nicht abgeschlossen sind die Verhandlungen beim Öffentlichen Dienst der Länder, die sich nach einer ersten Verhandlungsrunde im Dezember 2025 ins neue Jahr vertagt haben.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Unternehmen in Deutschland investieren weniger, auch in den Klimaschutz

Die Unternehmen in Deutschland haben im vergangenen Jahr weniger für den Klimaschutz ausgegeben als ein Jahr zuvor. Das aggregierte Volumen ihrer inländischen Klimaschutzinvestitionen sank um 5,5 Prozent auf 80 Milliarden Euro, preisbereinigt lag das Minus sogar bei 7,8 Prozent. Das sind Ergebnisse des KfW-Klimabarometers.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 15.12.2025

  • Unternehmen reduzieren ihre Klimaschutzinvestitionen auf 80 Milliarden Euro, nach 85 Milliarden Euro ein Jahr zuvor
  • Rückgang auf ähnlichem Niveau wie bei den Gesamtinvestitionen
  • Mittelständische Unternehmen erhöhen ihre Klimaschutzinvestitionen preisbereinigt um 7,8 Prozent, Großunternehmen fahren sie um 18,5 Prozent zurück
  • Häufig Investitionen in die Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien, die energetische Sanierung von Gebäuden und die klimafreundliche Mobilität

Die Unternehmen in Deutschland haben im vergangenen Jahr weniger für den Klimaschutz ausgegeben als ein Jahr zuvor. Das aggregierte Volumen ihrer inländischen Klimaschutzinvestitionen sank um 5,5 Prozent auf 80 Milliarden Euro, preisbereinigt lag das Minus sogar bei 7,8 Prozent. Die Klimaschutzinvestitionen entwickelten sich damit ähnlich wie die Gesamtinvestitionen des deutschen Unternehmenssektors, sodass sie anteilig auf vergleichbarem Niveau blieben wie 2023: 16,5 Prozent aller Unternehmensinvestitionen entfielen 2024 auf den Klimaschutz, nach 17,0 Prozent im Jahr 2023. Trotz des volumenmäßigen Rückgangs liegt der Klimaschutzanteil damit weiterhin über den Werten der Jahre 2021 und 2022.

Das sind Ergebnisse des KfW-Klimabarometers, das KfW Research in diesem Jahr zum vierten Mal erhoben hat. Es liefert die bislang einzige repräsentative Datenbasis für das Investitionsverhalten deutscher Unternehmen, vom Kleinstunternehmen bis zum Großkonzern, im Bereich des Klimaschutzes. Unter Klimaschutzinvestitionen werden Investitionen in Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen im jeweiligen Unternehmen verstanden.

Der Rückgang der Klimaschutzinvestitionen ist auf die Großunternehmen zurückzuführen. Sie gaben im vergangenen Jahr nur 42 Milliarden Euro für treibhausgasmindernde Maßnahmen aus, nach 50 Milliarden Euro im Jahr 2023 – ein reales Minus von 18,5 Prozent. Die mittelständischen Unternehmen dagegen erhöhten ihre aggregierten Klimaschutzinvestitionen um drei Milliarden Euro auf 38 Milliarden Euro. Das entspricht einem beachtlichen realen Zuwachs um 7,8 Prozent und übertrifft damit die Entwicklung der gesamten Bruttoanlageinvestitionen dieses Segments (real minus 1,3 Prozent).

„Die schwierige weltwirtschaftliche Entwicklung und steigender internationaler Wettbewerbsdruck belasten viele Großunternehmen und reduzieren ihre Spielräume, in den Klimaschutz zu investieren. Mehr Großunternehmen als zuvor berichten, dass andere Themen Vorrang für sie haben vor dem Klimaschutz. Die Unternehmen nehmen auch wahr, dass ihre Kunden einen Beitrag zum Klimaschutz weniger stark von ihnen einfordern, und reagieren entsprechend“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Erfreulich ist aber, dass auch bei den Großunternehmen der Anteil der in Klimaschutzmaßnahmen investierenden Unternehmen weiter gestiegen ist und im Jahr 2024 mit 86 Prozent einen Höchstwert erreicht hat (plus drei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr). Dass das aggregierte Investitionsvolumen der Großunternehmen dennoch geschrumpft ist, liegt an einem deutlich gesunkenen durchschnittlichen Investitionsvolumen pro Unternehmen.

Auch im Mittelstand stieg die Zahl der aktiven Investoren: 15 Prozent investierten in den Klimaschutz und damit fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Zwar ging auch die durchschnittlich aufgebrachte Investitionssumme pro mittelständische Unternehmen von 146.000 im Jahr 2023 auf 91.000 Euro im Jahr 2024 zurück. Dennoch führte in diesem Unternehmenssegment die deutlich gestiegene Zahl der investierenden Unternehmen zu einem insgesamt höheren Investitionsvolumen.

Bei den Maßnahmen, die die Unternehmen umsetzten, dominieren solche zur Erzeugung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Im Jahr 2024 hat mehr als jedes zweite (52 Prozent) der investierenden Unternehmen entsprechende Projekte umgesetzt – ein sprunghafter Anstieg um 17 Prozentpunkte zum Vorjahr.

An zweiter Stelle folgen Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in bestehenden Gebäuden, etwa durch Wärmedämmung oder die Installation von Wärmepumpen. 35 Prozent der investierenden Unternehmen waren in diesem Bereich aktiv, was einem deutlichen Anstieg um 11 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf dem dritten Rang der beliebtesten Klimaschutzmaßnahmen steht die klimafreundliche Mobilität, etwa durch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder den Aufbau der Ladeinfrastruktur. 32 Prozent der Unternehmen setzten entsprechende Projekte um – nach knapp 50 Prozent ein Jahr zuvor.

„Um die Klimaziele zu erreichen, sind deutlich höhere Investitionen als bislang erforderlich. Unsere Erhebung zeigt: Die Unternehmen brauchen für ihre Klimaschutzinvestitionen einen verlässlichen Rahmen. Auch sehen sie lange Planungs- und Genehmigungsverfahren als ein großes Hindernis für ihre Aktivitäten. Um mehr Klimaschutzinvestitionen im Unternehmenssektor anzuregen, sollten diese Hemmnisse von der Politik gezielt adressiert werden“, sagt Dr. Dirk Schumacher.

Für das KfW-Klimabarometer wurde abgefragt, welche politischen Maßnahmen zur Unterstützung von Klimaschutzinvestitionen sich die deutschen Unternehmen wünschen. An erster Stelle rangiert dabei eine Senkung der Strompreise, die für die wirtschaftliche Attraktivität der Elektrifizierung von Wärme und Mobilität von hoher Bedeutung ist – 70 Prozent der Unternehmen gaben dies an. 67 Prozent der Unternehmen plädierten für vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren, 65 Prozent für steuerliche Anreize für Klimaschutzinvestitionen und 63 Prozent für einen Ausbau der Energieinfrastruktur, wie zum Beispiel von Stromnetzen.

Quelle: KfW, KfW Research

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Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre, handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die lt. FG Münster nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern sind (Az. 12 K 1853/23 E).

FG Münster, Mitteilung vom 15.12.2025 zum Urteil 12 K 1853/23 E vom 13.11.2025

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre, handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern sind. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 13. November 2025 (Az. 12 K 1853/23 E) entschieden.

Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stand der Klägerin – nach einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht – ein Anspruch auf Abgeltung des bis zum Beendigungszeitpunkts noch zustehenden Erholungsurlaubs für die Jahre 2018, 2019 und 2020 zu. Daneben erhielt die Klägerin eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Für beide Zahlungen begehrte die Klägerin im Streitjahr die begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG im Streitjahr 2020.

Das Finanzamt erkannte die gezahlte Urlaubsabgeltung hingegen nicht als außerordentliche Einkünfte für die Tarifermäßigung des § 34 EStG an. Mangels Schadens läge weder eine Entschädigung im Sinne von §§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. V. m. 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG noch eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG vor. Der Urlaubsanspruch sei jeweils in den Vorjahren separat entstanden und lediglich im Veranlagungszeitraum ausgezahlt worden.

Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat der Klage vollumfänglich stattgegeben. Die Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch stelle außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar, die gemäß § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern seien. Der Umstand, dass sich die zugeflossene Vergütung aus mehreren Beträgen zusammensetze, die jeweils einem bestimmten Einzeljahr zugerechnet werden könnten, stehe einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nicht entgegen. Da der Urlaubsanspruch von drei Jahren hier wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werde, sei dieser untrennbar an das bestehende Arbeitsverhältnis geknüpft und stelle bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein (zusätzliches) Entgelt für die geleistete „Mehrarbeit“ dar. Dies zeige auch die Berechnung anhand des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. Diese Vergütung floss der Klägerin zusammengeballt im Streitjahr zu. Dass die Klägerin im abgegoltenen Zeitraum vom Arbeitgeber freigestellt war und die Tätigkeit damit nicht ausgeübt habe, stehe der Behandlung als außerordentliche Einkünfte nicht entgegen.

Der 12. Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle: Finanzgericht Münster, Newsletter Dezember 2025

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