Im Kabinett beschlossen: Bundestariftreuegesetz – Für eine höhere Tarifbindung

Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett am 06.08.2025 den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen.

Bundesregierung, Mitteilung vom 06.08.2025

Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett nun den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen.

Unternehmen sollen ihren Beschäftigten künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Regelungen zu Ruhezeiten. Den entsprechenden Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz hat das Bundeskabinett nun beschlossen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte zu dem Vorhaben: „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.” Das Gesetz soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden: Der Entwurf sieht vor, dass das Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werden soll.

Anreize für mehr Tarifbindung

Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürften keinen Nachteil haben, erklärte die Bundesarbeitsministerin. Aktuell sind tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligt: Sie kommen bei Vergaben häufig nicht zum Zug oder bewerben sich erst gar nicht. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten können ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten. Das beschränkt den Wettbewerb.

Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Mit dem Bundestariftreuegesetz setze der Bund einen Anreiz für mehr Tarifbindung, so Bas. Tarifverträge seien „die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen”.

Der Bund als Auftraggeber

Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Das geplante Gesetz soll bald auch auf Bundesebene den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken. Und das kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Mit dem vom Kabinett beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur werden in den kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben. Viel Geld wird in die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten fließen. Und da solle, wer im Auftrag des Bundes arbeite „auch ordentlich bezahlt werden”, so Ministerin Bas.

Der Kabinettsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz vom 27. November 2024 wurde im Bundestag nicht mehr behandelt und ist deshalb in der 20. Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen.

Quelle: Bundesregierung

Powered by WPeMatico

Schwarzarbeit: BRAK erhebt rechtsstaatliche Bedenken gegen erweiterte Ermittlungsbefugnisse

Unter dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ weitet ein am 06.08.2025 von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf die Ermittlungsbefugnisse der Zollbehörden erheblich aus. Die BRAK erhebt dagegen rechtsstaatliche Bedenken.

BRAK, Mitteilung vom 06.08.2025

Unter dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ weitet ein soeben von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf die Ermittlungsbefugnisse der Zollbehörden erheblich aus. Die BRAK erhebt dagegen rechtsstaatliche Bedenken.

Der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen sieht u. a. vor, härter gegen diejenigen vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarz arbeiten. Daher soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung gestärkt und effizienter aufgestellt werden. Im Ergebnis soll so der Sozialstaat mit seinem sozialen Sicherungssystem, der Rechtsstaat sowie betroffene Arbeitskräfte geschützt und ein fairer Wettbewerb für redliche Arbeitgeber gewährleistet werden. Erwartet werden zudem Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte.

Ein Anfang Juli vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegter Gesetzentwurf will dazu im wesentlichen die Ermittlungsbefugnisse der FKS ausweiten. Zudem ist ein vollständiger Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden geplant. Zentral ist ferner die Optimierung des risikobasierten Prüfansatzes der FKS. Sie soll perspektivisch zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde ausgebaut werden.

Wesentliche Elemente des Entwurfs sind ein operatives Informations- und Datenanalysesystem, der Fokus auf neue kritische Schwarzarbeitsschwerpunkte – hierzu zählen u. a. Barbershops und Nagelstudios wegen möglicher Verbindungen zu Clan-Kriminalität – sowie eine schlagkräftigere Kriminalitätsbekämpfung im Polizeiverbund. In den polizeilichen Informationsverbund soll nicht nur die FKS, sondern die Hauptzollämter in Gänze aufgenommen werden, soweit sie im Bereich der Strafverfolgung/-verhütung tätig sind oder Sicherungs- und Schutzaufgaben wahrnehmen. Zudem werden die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung sowie die Datenverarbeitungsbefugnisse der Zollkriminalämter ausgeweitet. Vorgesehen ist außerdem die Prozessoptimierung der sog. „Kleinen Staatsanwaltschaft“ sowie die selbstständige Ahndung des Sozialleistungsbetrugs.

Der Entwurf knüpft an ein Gesetzesvorhaben aus der 20. Legislaturperiode an, das der Diskontinuität unterfallen war. Er wurde entsprechend der im neuen Koalitionsvertrag formulierten Ziele aktualisiert, blieb aber in seinen wesentlichen Grundzügen erhalten. Die Bundesregierung beschloss den Gesetzentwurf am 06.08.2025.

Die BRAK hatte bereits in der 20. Legislaturperiode ausführlich zum damaligen Gesetzentwurf Stellung genommen und darin u. a. vor einer Aushöhlung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsbefugnisse gewarnt. Dies gilt unverändert für den aktuellen Gesetzentwurf.

Entschieden lehnt die BRAK die geplante Ausweitung der Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Zusammenhang mit Schwarzarbeit ab. Sie sollen ein vollständiges Bild vom Netzwerk der Servicefirmen und der steuernden Hintermänner liefern. Die BRAK hält für widersprüchlich, dass die Ausweitung der TKÜ mit der besseren Aufklärung von Bandenstrukturen begründet wird, zugleich aber das Erfordernis einer Bande für die Anordnung der TKÜ entfallen soll. Damit werde die Unschuldsvermutung verletzt, da es sich im Stadium des Ermittlungsverfahrens nur um Verdachtsfälle handele und voraussichtlich zudem viele Unbeteiligte bzw. Unverdächtige von der Überwachung betroffen wären.

Für bedenklich hält die BRAK den großen Umfang, in dem die Ermittlungsbefugnisse der Zollbehörden erweitert und spiegelbildlich die grundrechtsschützenden Eingriffsvoraussetzungen für die Durchführung von TKÜ-Maßnahmen abgesenkt werden sollen. Sie führt im Einzelnen aus, weshalb die faktische Verschiebung von Ermittlungskompetenzen zu Gunsten der Zollbehörden zu einem Systembruch führt und das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaften auszuhöhlen droht. Entgegen der unauffälligen und auch positiven Formulierung des Titels „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ werden in der Sache rechtsstaatlich bedenkliche und nicht zu rechtfertigende Gesetzesänderungsvorschläge unterbreitet, die abzulehnen sind.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 16/2025

Powered by WPeMatico

Immobilienpreise steigen moderat

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland haben im zweiten Quartal 2025 erneut angezogen, große Sprünge blieben aber lt. IfW Kiel aus.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 07.08.2025

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland haben im zweiten Quartal 2025 erneut angezogen, große Sprünge blieben aber aus. Am deutlichsten stiegen die Preise für Einfamilienhäuser, während Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser nur leicht und im Gleichschritt mit der allgemeinen Teuerung zulegten. Fast überall liegen die Kaufpreise aktuell noch deutlich unter den Allzeithochs aus dem Jahr 2022, bei der gegenwärtig eher schwachen Dynamik würden diese im bundesweiten Durchschnitt erst in rund 4 Jahren wieder erreicht. In Leipzig liegen die Preise allerdings bereits darüber.

Das geht aus der aktuellen Auswertung des German Real Estate Index (GREIX) hervor, ein Gemeinschaftsprojekt der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sowie von ECONtribute und dem Kiel Institut für Weltwirtschaft.

Im Vergleich zum Vorquartal (Q2 2025 zu Q1 2025) stiegen die Preise für Eigentumswohnungen um 0,7 Prozent. Mehrfamilienhäuser verteuerten sich um 1,0 Prozent. Stärker fiel der Preiszuwachs bei Einfamilienhäusern aus: Sie verteuerten sich um 2,0 Prozent.

Gemessen in aktueller Kaufkraft blieben die Preise für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser praktisch konstant, Einfamilienhäuser verteuerten sich leicht um gut 1 Prozent.

„Wir sehen eine ähnliche Entwicklung wie im ersten Quartal 2025. Die Preise ziehen weiterhin an, aber es gibt keine riesigen Sprünge“, sagt Jonas Zdrzalek, Immobilienmarktexperte am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel).

Etwas deutlicher zeigt sich der Preiszuwachs im Vorjahresvergleich (Q2 2025 zu Q2 2024): Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser wurden jeweils 2,7 Prozent teurer verkauft. Einfamilienhäuser verteuerten sich sogar um 3,7 Prozent.

Steigende Preise vor allem in Leipzig

In den acht größten deutschen Städten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart) legten die Immobilienpreise insgesamt eher eine kleine Verschnaufpause ein, während sie in Leipzig ein neues Allzeithoch erreichten.

Dort sind die Preise im Vergleich zum Vorquartal (Q2 2025 zu Q1 2025) um 2,9 Prozent gestiegen. „Das Niveau der Quadratmeterpreise ist dort noch immer relativ niedrig. Daher gibt es noch viel Potenzial nach oben, das jetzt offenbar ausgenutzt wird“, sagt Zdrzalek.

In Düsseldorf (+1,0 Prozent), Köln und Frankfurt (jeweils +0,9 Prozent) sind eher moderate Anstiege zu verzeichnen. Leichte Rückgänge waren in Stuttgart (-0,6 Prozent) sowie in Berlin (-1,0 Prozent) zu sehen, wo die Preise aber bereits im Vorquartal vergleichsweise stark gestiegen sind.

Damit lässt Leipzigs Immobiliendynamik die anderen Top-8-Städte weit hinter sich, wo die Preise noch deutlich unter ihren Höchstständen aus dem Jahr 2022 notierten. Im bundesweiten Schnitt beträgt der Abstand noch über 10 Prozent, in München, Hamburg und Stuttgart sogar über 15 Prozent.

Setzt sich die gegenwärtig eher moderate Preisdynamik fort, würden neue Höchststände für Eigentumswohnungen bundesweit erst in 15 Quartalen, also Anfang 2029, wieder erreicht.

Außerhalb der Top-8 sind die Verkaufspreise im Vergleich zum Vorquartal überwiegend gestiegen. Besonders deutlich ist das im Kreis Mettmann (+5,4 Prozent) sowie im Rhein-Erft-Kreis (+3,0 Prozent) zu erkennen. Der erstmals im GREIX enthaltene Index für Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigt außerdem: In NRW lagen die Preisanstiege im Vergleich zum Vorquartal über dem Bundesdurchschnitt.

Zahl der Transaktionen steigt

Die Zahl der Transaktionenlegte gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu: Es wurden 25 Prozent mehr Mehrfamilienhäuser verkauft, 16 Prozent mehr Eigentumswohnungen sowie 9 Prozent mehr Einfamilienhäuser.

„Wir sehen zwar deutlich mehr Marktaktivität, von einem Boom kann man aber noch nicht sprechen“, sagt Zdrzalek. „Die Wertsteigerung von Immobilien, zumal bereinigt um die Inflationsrate, dürfte derzeit stark von individuellen Faktoren geprägt sein, und ist nicht von einer allgemeinen Hausse getragen.“

Quelle: Kiel Institut für Weltwirtschaft

Powered by WPeMatico

Steuerberaterpostfach: BVerfG entscheidet zu verzögerter Einführungsphase

Weil manche Steuerberater das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst verzögert nutzen konnten, hielt die finanzgerichtliche Rechtsprechung eine Reihe von Klagen für unzulässig, die nach Beginn der aktiven Nutzungspflicht am 01.01.2023 noch per Post eingereicht wurden. Das BVerfG hat dem in einer aktuellen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben (Az. 1 BvR 1718/24). Hierauf weist die BRAK hin.

BRAK, Mitteilung vom 06.08.2025

Weil manche Steuerberater das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst verzögert nutzen konnten, hielt die finanzgerichtliche Rechtsprechung eine Reihe von Klagen für unzulässig, die nach Beginn der aktiven Nutzungspflicht am 01.01.2023 noch per Post eingereicht wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem in einer aktuellen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.

Mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) nehmen Steuerberaterinnen und Steuerberater seit dem 01.01.2023 am elektronischen Rechtsverkehr teil. Wie für Anwältinnen und Anwälte besteht auch für sie in gerichtlichen Verfahren eine aktive Nutzungspflicht. In der Einführungsphase des beSt war es zu der Sondersituation gekommen, dass manche Berufsträger die Briefe zur erstmaligen Registrierung erst nach dem Eintritt der aktiven Nutzungspflicht zugingen und sie daher das beSt gar nicht nutzen konnten. Die Bundessteuerberaterkammer bot auf freiwilliger Basis ein sog. fast lane-Verfahren an, mit dem erreicht werden konnte, dass der Registrierungsbrief schneller versandt wurde.

Eine Reihe von Finanzgerichten legten die Nutzungspflicht ungeachtet dessen sehr streng aus. Sie hielten nach den allgemeinen Vorschriften eingereichte Klagen für unzulässig und gingen von einer Verpflichtung aus, sich für die fast lane anzumelden. So sahen es auch das Finanzgericht (FG) Nürnberg und der Bundesfinanzhof in dem Fall, der einer vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jüngst entschiedenen Verfassungsbeschwerde zugrunde liegt.

Der Beschwerdeführer, dessen Steuerberaterin die Klage mangels Registrierungsbriefs per Post eingelegt hatte, wandte sich dagegen mit seiner Verfassungsbeschwerde. Darin rügt er die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung, des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Rechts auf ein faires Verfahren, des Gebots des effektiven Rechtsschutzes, der allgemeinen Vertrauensgrundsätze und des Willkürverbots.

Das BVerfG hielt in seinem jüngst veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde wegen Verletzungen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 IV GG) und des Rechts auf Gehör (Art. 103 I GG) für begründet. Soweit das FG ein der Wiedereinsetzung in die Klagefrist entgegenstehendes Verschulden angenommen hat, lässt es u. a. unerörtert, dass zum Jahresbeginn 2023 eine flächendeckende Freischaltung der beSt-Zugänge nicht möglich und daher auch nicht erfolgt war und dass die Bundessteuerberaterkammer die das fast lane-Verfahren bis Ende Januar 2023 stets als „freiwillig“ deklariert hatte. Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde verletzt daher das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers.

In ihrer Stellungnahme zu dem Verfassungsbeschwerdeverfahren hatte die BRAK u. a. auf Bitte des BVerfG Hintergründe zur Einführung des beA erläutert und war ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verfassungsbeschwerde begründet ist. Die angegriffenen Entscheidungen verletzten aus ihrer Sicht die Rechte des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) und auf ein faires Verfahren (Art. 2 I i. V. m. Art. 20 III GG).

Hintergrund

Gutachten auf Anfrage von an der Gesetzgebung beteiligten Behörde oder von Bundesgerichten zu erstatten zählt nach § 177 II Nr. 5 BRAO zu den gesetzlichen Aufgaben der BRAK. Sie nimmt aufgrund dessen regelmäßig zu verfassungsgerichtlichen Verfahren Stellung. Deren Vorbereitung besorgt der Ausschuss Verfassungsrecht der BRAK. Einen Einblick in dessen Arbeit geben Prof. Dr. Christian Kirchberg und Dr. h.c. Gerhard Strate in BRAK-Magazin 4/2023, 6.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 16/2025

Powered by WPeMatico

70 % der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 %. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,7 % zu. 70 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2024 zu den steuerpflichtigen Einkünften (282,6 Mrd. Euro). Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.08.2025

Durchschnittlicher Besteuerungsanteil seit 2015 um 15 Prozentpunkte gestiegen

Im Jahr 2024 haben in Deutschland 22,3 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 403 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 % oder 167.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,7 % oder 21,7 Milliarden Euro zu. 70 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2024 zu den steuerpflichtigen Einkünften (282,6 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um rund 15 Prozentpunkte.

Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.

2021 zahlten rund 41 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer

Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2024 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.

Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2021 vor. Demnach mussten rund 41 % oder 8,9 Millionen der insgesamt 21,9 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2020 stieg der Anteil um 0,74 Prozentpunkte beziehungsweise 214.000 Personen.

Bei rund 81 % der im Jahr 2021 steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Powered by WPeMatico

Energiebedarf digitaler Technologien: Konsultation zum strategischen Fahrplan zur Digitalisierung und KI im Energiesektor

Die EU-Kommission hat am 05.08.2205 einen strategischen Fahrplan zu Digitalisierung und KI im Energiesektor veröffentlicht und eine bis zum 05.11.2025 andauernde Konsultation eingeleitet.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 07.08.2025

Die EU-Kommission hat am 05.08.2205 einen strategischen Fahrplan zu Digitalisierung und KI im Energiesektor veröffentlicht und eine bis zum 05.11.2025 andauernde Konsultation eingeleitet. Die Ergebnisse werden in die für das erste Quartal 2026 angekündigte Initiative einfließen, die auf dem EU-Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesektors aus 2022 aufbauen soll.

Laut EU-Kommission kann Digitalisierung und KI die Energiewende beschleunigen. Jedoch bestehen auch zahlreiche Herausforderungen, wie z. B. der Zugang zu hochwertigen und interoperablen Daten oder der steigende Energiebedarf digitaler Technologien, insbesondere für das Training in Rechenzentren oder den Betrieb von KI. Dieser Bedarf kann zu einer Belastung für lokale Netze werden und Treibhausgasemissionen erhöhen. Die Initiative zielt daher u. a. darauf ab, Rechenzentren besser in das Stromnetz zu integrieren und die langfristige Planung zu verbessern als auch ihre Energieeffizienz durch die Einführung eines Bewertungssystems (ggf. Mindesteffizienzstandards) zu fördern.

Quelle: DATEV eG, Informationsbüro Brüssel

Powered by WPeMatico

Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Kabinett beschlossen

Die Kompetenzen von Pflegekräften sollen effizienter zum Einsatz kommen. Mit einem neuen Gesetz bekommen Pflegefachpersonen mehr Befugnisse übertragen als bisher. Das Kabinett hat diese Neuregelung am 06.08.2025 beschlossen.

Bundesregierung, Mitteilung vom 06.08.2025

Die Kompetenzen von Pflegekräften sollen effizienter zum Einsatz kommen. Mit einem neuen Gesetz bekommen Pflegefachpersonen mehr Befugnisse übertragen als bisher. Das Kabinett hat diese Neuregelung nun beschlossen. 

Der Pflegeberuf soll attraktiver werden. Denn der demografische Wandel aufgrund einer alternden Gesellschaft bringt deutlich mehr Nachfrage nach Pflegeleistungen mit sich. Der Fachkräfteengpass in der Pflege verstärkt sich weiter, der Bedarf an Pflegekräften wächst stetig.

Daher sollen die vielfältigen Kompetenzen von Pflegekräften stärker als bisher genutzt werden: Pflegefachpersonen sollen künftig – gemäß ihrer Qualifikationen – mehr Befugnisse bekommen. Sie sollen eigenständig Aufgaben erbringen können, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Dies sieht das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vor, dessen Entwurf das Kabinett nun beschlossen hat.

Pflege effizienter gestalten

Ein Beispiel ist das Management chronischer Erkrankungen. Hier sollen Pflegefachpersonen künftig mehr eigenständige Entscheidungen treffen können, ohne auf ärztliche Weisung angewiesen zu sein. Die konkreten Leistungen, die sie künftig eigenständig erbringen können, sollen durch die Selbstverwaltung – mit Beteiligung der Pflegeberufsverbände – in Verträgen festgelegt werden.

Das soll die Pflege effizienter gestalten und Ärztinnen und Ärzte entlasten. Darüber hinaus soll das Berufsbild attraktiver werden und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen stärker würdigen. Denn: „In einer alternden Gesellschaft müssen wir in der Pflege für gute Arbeitsbedingungen sorgen, um mehr Menschen für den Beruf zu begeistern”, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs.

Innovative Pflege-Wohnformen fördern

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes: Künftig sollen gezielt neue Wohnformen gestärkt werden, die eine Alternative sowohl zum betreuten Wohnen als auch zu den klassischen Pflegeheimen darstellen. Es soll etwa mehr Anreize und bessere Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinschaftliche Pflege-Wohnformen geben.

Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, in der Langzeitpflege Bürokratie abzubauen – zum Beispiel indem Informationspflichten wegfallen oder einfacher werden. Bundesgesundheitsministerin Warken dazu: „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen.“

Quelle: Bundesregierung

Powered by WPeMatico

Steuerhinterziehung und Steuerbetrug effektiver aufdecken: Kabinett verlängert Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten

Das Kabinett hat am 06.08.2025 lt. BMF beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken. Dadurch können Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden.

BMF, Pressemitteilung Nr. 13/2025 vom 06.08.2025

Das Kabinett hat heute beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken. Dadurch können Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden. Das sorgt für mehr Gerechtigkeit, sichert die Einnahmen des Staates und gewährleistet die Handlungsfähigkeit des Staates.

„Der Kampf gegen Steuerhinterziehung ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Finanzminister. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir hart gegen diejenigen vorgehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Wir wollen länger prüfen können, ob jemand das Steuersystem ausnutzt. Deshalb verlängern wir in einem ersten Schritt die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute. Dadurch können Steuerhinterziehungen wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften länger verfolgt und nachgewiesen werden. Das sorgt für mehr Gerechtigkeit und sichert die Einnahmen des Staates.“

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil

Buchungsbelege sind sehr wichtig, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht kommt somit eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu. Vor allem können wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen beziehungsweise Steuervermeidung gewonnen werden. Vor diesem Hintergrund sollen Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten dauerhaft länger aufbewahrt werden. Konkret werden die Aufbewahrungsfristen in bestimmten Bereichen im Steuerrecht und dem Handelsrecht auf zehn Jahre verstetigt. Längere Aufbewahrungsfristen stärken die Rahmenbedingungen eines wirksamen Steuervollzugs.

Die Aufbewahrungsfrist wird bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre verlängert. Denn insbesondere die dort geführten Belege können als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden. Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege sehr häufig in digitaler Form aufbewahren, ist von einem sehr viel geringeren Erfüllungsaufwand auszugehen. Für die restlichen Steuerpflichtigen gilt für Buchungsbelege weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Powered by WPeMatico

Im Kabinett beschlossen: Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit

Steuerhinterziehung und illegale Beschäftigung schaden der Allgemeinheit. Schwarzarbeit zu verhindern, hat für die Bundesregierung deshalb höchste Priorität. Ein neues Gesetz soll dazu beitragen, noch mehr Vergehen aufzudecken. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre.

Bundesregierung, Mitteilung vom 06.08.2025

Steuerhinterziehung und illegale Beschäftigung schaden der Allgemeinheit. Schwarzarbeit zu verhindern, hat für die Bundesregierung deshalb höchste Priorität. Ein neues Gesetz soll dazu beitragen, noch mehr Vergehen aufzudecken.

Wer schwarzarbeitet oder arbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben und bereichert sich auf Kosten aller. Die Bundesregierung geht deswegen verstärkt gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vor. Sie will die Ermittlungen weiter intensivieren, Menschen vor Ausbeutung schützen und staatliche Einnahmen sichern. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken soll. Das ist eine Einheit des Zolls, die Sozialleistungsmissbrauch sowie Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen aufklärt.

Schutz vor unfairem Wettbewerb

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch. Diese Kontrollen sind ein wichtiges Instrument, um zu zeigen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung keine Kavaliersdelikte sind. So schützt die FKS die Betriebe, die fair mit ihren Beschäftigten umgehen und sich nichts zu Schulden kommen lassen, vor unlauterem Wettbewerb. Nicht zuletzt geht es darum, Schaden für die Allgemeinheit zu verhindern.

Schlagkräftige Bekämpfung von Kriminalität

Das vorgelegte Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung schafft unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden. Es ermöglicht einen verbesserten Datenaustausch der FKS mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen können systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden. Auffällige Betriebe geraten so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten werden verschärft.

Steuerbetrug konsequent aufdecken

Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das ist wichtig, um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können.

Quelle: Bundesregierung

Powered by WPeMatico

Kabinett beschließt Pflegefachassistenzgesetz

Das Bundeskabinett hat am 06.08.2025 den Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll ein klares und eigenständiges Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen werden, das erstmals in ganz Deutschland einheitlich geregelt ist.

Bundesregierung, Mitteilung vom 06.08.2025

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll ein klares und eigenständiges Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen werden, das erstmals in ganz Deutschland einheitlich geregelt ist.

Derzeit gibt es 27 unterschiedliche Ausbildungswege zur Pflegefachassistenz, die in den Bundesländern angeboten werden. Dabei unterscheiden sich Ausbildungsdauer und Inhalte erheblich. Das Pflegefachassistenzgesetz soll die Ausbildung übersichtlicher und attraktiver gestalten – für Interessierte aus dem In- und Ausland. Denn auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird künftig deutlich einfacher.

Mehr Klarheit, bessere Chancen

Die neue Ausbildung sorgt nicht nur für ein einheitliches Berufsprofil, sondern verbessert auch ganz konkret die Situation der Auszubildenden:

  • Sie können künftig bundesweit in allen Bereichen der Pflege arbeiten – vom Krankenhaus über die Altenpflege bis hin zur ambulanten Versorgung.
  • Alle Auszubildenden erhalten erstmals durchgehend eine angemessene Vergütung. Bislang war das nur etwa bei der Hälfte der Fall.
  • Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate. Wer in Teilzeit lernen möchte, kann das ebenfalls tun.
  • Für Bewerberinnen und Bewerber mit Pflegeerfahrung bestehen zudem Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.
  • Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss – in Ausnahmefällen können aber auch Personen ohne Schulabschluss starten, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgschancen bescheinigt.

Abschluss mit Karriereperspektive

Mit dem Abschluss in der Pflegefachassistenz öffnen sich viele Türen: Wer möchte, kann sich später zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren – und das sogar in verkürzter Zeit. Umgekehrt kann auch ein nicht abgeschlossener Fachkraftweg angerechnet werden, wenn man stattdessen einen Assistenzabschluss anstrebt.

Das Gesetz fördert damit ein flexibles, durchlässiges und modernes Bildungssystem in der Pflege – vom Einstieg über die Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Gleichzeitig sollen Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse der Pflegeberufe auf allen Ebenen neu geordnet und besser aufeinander abgestimmt werden.

Mehr Unterstützung für Pflegefachkräfte

Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes: Die neue Ausbildung schafft ein klar umrissenes Kompetenzprofil für Pflegefachassistenzpersonen. So können Aufgaben künftig gezielter zwischen Fach- und Assistenzkräften verteilt werden. Die Assistenzkräfte sollen verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang oft nur Pflegefachpersonen erledigen – und entlasten diese dadurch spürbar.

Mit diesem Gesetz stellt die Bundesregierung die Weichen für eine zukunftsfähige Pflege in Deutschland: Es sichert die Qualität der Versorgung, macht Pflegeberufe attraktiver und stärkt die personellen Grundlagen für eine gute Pflege.

Damit das Vorhaben umgesetzt werden kann, müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Quelle: Bundesregierung

Powered by WPeMatico