Wirtschaft braucht Platz – Flächen nachhaltig und bedarfsgerecht entwickeln

Bauvorhaben gibt es viele. Allerdings stoßen Unternehmen bei der Neuansiedelung oder Erweiterung immer häufiger auf ein enormes Problem: Sie finden kein geeignetes Grundstück oder stoßen an sprichwörtliche Grenzen. (Bau-)Fläche ist ein knappes Gut, für das es viele Interessenten gibt. Der aktuelle IHK-Unternehmensbarometer zeigt, dass die Bundespolitik reagieren muss.

DIHK, Mitteilung vom 14.04.2025

Deutschland ist von stetigem Wandel geprägt. Ladesäulen für E-Autos werden installiert, Industrieunternehmen erweitert, neue Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr eingerichtet, Stromtrassen, erneuerbare Energien oder auch Fahrradwege in Städten ausgebaut. Bauvorhaben gibt es also viele. Allerdings stoßen Unternehmen bei der Neuansiedelung oder Erweiterung immer häufiger auf ein enormes Problem: Sie finden kein geeignetes Grundstück oder stoßen an sprichwörtliche Grenzen. (Bau-)Fläche ist ein knappes Gut, für das es viele Interessenten gibt: Wohngebiete, Erholungsräume, Freizeitmöglichkeiten, Landwirtschaft, Verkehr und Gewerbe wollen und müssen irgendwo Platz finden.

Dass in vielen Regionen der Druck auf die Verfügbarkeit von Gewerbe- und Industrieflächen wächst, zeigt sich auch im aktuellen IHK-Unternehmensbarometer. Demnach hat sich für die Mehrheit der Betriebe die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen verschlechtert. Es besteht Handlungsbedarf, denn ohne geeigneten Grund und Boden werden die Gründung und das Wachstum von Unternehmen erheblich erschwert. Auch wenn planerisch noch Flächenreserven vorhanden sind, trifft hier Theorie auf Praxis: In den meisten Fällen sind entsprechende Grundstücke wegen ungünstigen Zuschnitts, geringer baulicher Nutzbarkeit oder schlechter Verkehrsanbindung für Unternehmen nicht geeignet.

Die Bundespolitik muss auf diese Situation reagieren. Von zentraler Bedeutung sind dabei folgende Punkte:

Bereitstellung von Bauland für Wohnen und Gewerbe

Damit Gewerbe, Industrie und Wohnnutzungen gleichermaßen berücksichtigt werden können, ist aus Sicht der Wirtschaft eine vorausschauende Planung erforderlich, die eine schnelle Errichtung von Gebäuden für gewerbliche Nutzung und Wohnhäusern ermöglicht. Es bedarf also einer entsprechenden Überarbeitung des Bau- und Planungsrechtes mit einer umfassenden Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Sinnvolle Definition von Flächeninanspruchnahme

Statistischer Bestandteil einer Siedlungs- und Verkehrsfläche sind die Gebäude- und Freiflächen, die Betriebsflächen, die Verkehrsflächen sowie die Erholungs- und Friedhofsflächen. Bei der Ermittlung der Siedlungs- und Verkehrsflächen sollten aber nur die durch bauliche Maßnahmen tatsächlichen versiegelten Flächen berücksichtigt werden.

Überarbeitung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm

In verdichteten Bereichen können Nutzungsmischungen von Wohnen und Gewerbe eine Lösung der Flächenkonkurrenzen bieten. Damit Nutzungsmischung verträglich gestaltet werden kann, ist es von zentraler Bedeutung, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu überarbeiten, um Immissionskonflikte praxisgerecht zu bewältigen. Eine zentrale Änderung sollte die Verlegung des Messpunktes für den Lärmwert in den Innenraum sein, so wie es beim Verkehrslärm üblich und auch in anderen europäischen Staaten geregelt ist.

Diese strukturellen Leitplanken ermöglichen eine nachhaltige und bedarfsgerechte Flächenentwicklung. Werden sie eingehalten, entstehen langfristig Standortperspektiven, die dem Flächenbedarf der Wirtschaft gerecht werden.

Quelle: DIHK

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Klage auf höhere Richterbesoldung für die Jahre 2012 bis 2022 hat keinen Erfolg

Das VG Karlsruhe hat die Klage eines Richters am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 2) auf eine höhere Besoldung in den Jahren 2012 bis 2022 abgewiesen. Der Kläger hatte geltend gemacht, die Besoldung sei nicht amtsangemessen (Az. 12 K 4318/23).

VG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 14.04.2025 zum Urteil 12 K 4318/23 vom 18.03.2025 (nrkr)

Mit dem nun den Beteiligten zugestellten Urteil vom 18. März 2025 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage eines Richters am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 2) auf eine höhere Besoldung in den Jahren 2012 bis 2022 abgewiesen. Der Kläger hatte geltend gemacht, die Besoldung sei nicht amtsangemessen.

Der Kläger ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er hatte gegen die Besoldung in den Jahren 2012 bis 2022 erfolglos Widerspruch eingelegt. Hintergrund war, dass der Landesgesetzgeber im Jahr 2022 in Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18) für die Jahre 2014 bis 2022 in der untersten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe der Beamtenbesoldung im Vergleich zur Grundsicherung eine zu geringe Alimentation festgestellt und diese durch Nachzahlungen ausgeglichen hatte. Ferner hatte der Landesgesetzgeber in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes die Eingangsämter neu bewertet und angehoben sowie den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags durch entsprechende Pauschalbeträge für das erste zu berücksichtigende Kind und bestimmte Besoldungsgruppen sowie für das zweite zu berücksichtigende Kind um nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe gestaffelte Monatsbeträge erhöht.

Die Klage, die darauf gerichtet war, dass die Besoldung eines Richters im Amt eines Richters am Oberlandesgericht, Besoldungsgruppe R 2, mit zwei Kindern verfassungs- und unionsrechtswidrig sei, wurde von der 12. Kammer abgewiesen (Az. 12 K 4318/23).

Zur Begründung hat sie ausgeführt, der Kläger habe für die Jahre 2012 und 2013 nicht hinreichend zeitnah geltend gemacht, dass die Besoldung zu niedrig gewesen sei. Er hatte insoweit erst am 3. Dezember 2014 Widerspruch erhoben.

Im Übrigen sei seine Besoldung in den Jahren 2014 bis November 2022 amtsangemessen gewesen. Das grundgesetzliche Alimentationsprinzip verpflichte den Dienstherrn, Richter und Staatsanwälte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Es liege jedoch kein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip vor.

Die Besoldungsentwicklung weiche von den Tarifergebnissen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg nicht wesentlich ab. Gleiches gelte für die Besoldungsentwicklung im Vergleich zur Entwicklung des Nominallohnindex oder zum Verbraucherpreisindex in Baden-Württemberg.

Die Besoldung sei auch unter dem Blickwinkel des systeminternen Besoldungsvergleichs angemessen. Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen sei beachtet. Die durch die Ämterneubewertungen und -hebungen bewirkte „Stauchung“ des Besoldungsgefüges bewege sich noch in einem zulässigen Rahmen. Ferner wahre die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe im Falle einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie den gebotenen Abstand von 15 % zur Grundsicherung. Darüber hinaus halte die Besoldung dem Vergleich mit der Besoldung des Bundes und der anderen Bundesländer bezogen auf das Prüfjahr 2022 stand.

Schließlich sei die Alimentation auch nach einer Gesamtabwägung der genannten Umstände amtsangemessen. Es sei verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, dass der der Gesetzgeber nur der untersten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe eine Nachzahlung für die Zeit von 2014 bis 2022 gewährt habe. Die Besoldung ab 2022 sei ebenso nicht verfassungswidrig.

Schließlich verstoße die dem Kläger gewährte Besoldung auch nicht gegen Unionsrecht. So hätten im Jahr 2022 die Bruttobezüge nach R 2 das 1,79-fache des durchschnittlichen Bruttogehalts eines in Stuttgart Beschäftigten betragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe

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Jedes dritte Unternehmen sucht die Nähe zu Startups

Etablierte Unternehmen haben oft hervorragende Marktkenntnisse und eingeführte Produkte, aber häufig fehlen ihnen Erfahrungen mit neuesten digitalen Technologien oder innovativen Geschäftsmodellen. Jedes dritte Unternehmen (32 Prozent) in Deutschland arbeitet deshalb lt. Bitkom mit Tech-Startups zusammen.

Bitkom, Mitteilung vom 14.04.2025

  • Die große Mehrheit ist mit der Zusammenarbeit zufrieden
  • Größte Hürden für eine Zusammenarbeit sind fehlendes Geld, fehlende Kontakte und fehlende Ideen

Etablierte Unternehmen haben oft hervorragende Marktkenntnisse und eingeführte Produkte, aber häufig fehlen ihnen Erfahrungen mit neuesten digitalen Technologien oder innovativen Geschäftsmodellen. Jedes dritte Unternehmen (32 Prozent) in Deutschland arbeitet deshalb mit Tech-Startups zusammen. 11 Prozent entwickeln dabei gemeinsam neue Produkte oder Dienstleistungen, 3 Prozent sind finanziell an Startups beteiligt und 2 Prozent haben aus dem eigenen Unternehmen heraus selbst Startups gegründet. Am häufigsten (23 Prozent) sind aber lockere Kooperationen, etwa bei Gründerwettbewerbern. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Es gibt einen einfachen Weg, die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft zu beschleunigen: mehr Zusammenarbeit zwischen Startups und etablierten Unternehmen. Insbesondere der für Deutschland immens wichtige Mittelstand würde davon profitieren“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Zugleich stärken Kooperationen die Startups, verschaffen ihnen besseren Zugang zum Markt und machen Deutschland als Startup-Standort interessanterer.“

So gut wie alle Unternehmen, die mit Startups zusammenarbeiten, sind mit den Ergebnissen zufrieden. 46 Prozent sagen, die Erwartungen seien voll und ganz erfüllt worden, bei 47 Prozent sind sie eher erfüllt worden – und bei 5 Prozent sind sie übertroffen worden. Praktisch kein Unternehmen äußerte sich enttäuscht oder unzufrieden über die Kooperation.

Fragt man jene Unternehmen, die nicht mit Startups kooperieren, nach den Gründen für diese Distanz, so sagen 45 Prozent, dass es dafür kein Budget gibt. 44 Prozent haben schlicht keinen Kontakt zu Startups, 42 Prozent fehlt es an einem konkreten Projekt und 38 Prozent haben keine Zeit. Jeweils rund ein Viertel erkennt keinen Mehrwert in einer Zusammenarbeit mit Startups (25 Prozent) oder betrachtet Startups nicht als Partner, sondern als Konkurrenten (28 Prozent). Wintergerst: „Die meisten Unternehmen würden von einem Austausch mit Startups profitieren. Der dafür notwendige Aufwand an Zeit und Geld ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens.“

Quelle: Bitkom

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2025

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem turbulenten Umfeld: Die angekündigten und kurz darauf teilweise wieder ausgesetzten US-Zollerhöhungen haben weltweit die Unsicherheit erhöht, Turbulenzen an den Finanzmärkten ausgelöst und die globalen Handels- und Wachstumsperspektiven gedämpft. Während konsumnahe Dienstleistungen zu Jahresbeginn eine leichte Erholung zeigen, bleibt die Lage lt. BMWK im Produzierenden Gewerbe und bei unternehmensnahen Dienstleistungen angespannt.

BMWK, Pressemitteilung vom 14.04.2025

  • Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem turbulenten Umfeld: Die angekündigten und kurz darauf teilweise wieder ausgesetzten US-Zollerhöhungen haben weltweit die Unsicherheit erhöht, Turbulenzen an den Finanzmärkten ausgelöst und die globalen Handels- und Wachstumsperspektiven gedämpft. Während konsumnahe Dienstleistungen zu Jahresbeginn eine leichte Erholung zeigen, bleibt die Lage im Produzierenden Gewerbe und bei unternehmensnahen Dienstleistungen angespannt. Die Auswirkungen der US-Handelspolitik sind in den aktuellen Wirtschaftsindikatoren noch nicht erfasst und das Risiko einer deutlichen globalen Wachstumsabschwächung, die auch Deutschland treffen würde, hat erheblich zugenommen.
  • Nach einem positiven Start ins Jahr 2025 ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um -1,3 % gesunken. In der Industrie ging die Ausbringung mit -0,5 % nur leicht zurück, während die Rückgänge im Baugewerbe und im Bereich Energie hingegen mit -3,2% bzw. -3,3% deutlicher ausfielen. Zuletzt haben sich zwar die Stimmungsindikatoren für die Industrie verbessert. Es ist aber davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung angesichts US-Zollpolitik wohl nicht fortsetzen wird.
  • Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Februar leicht um 0,3 % gegenüber dem Vormonat gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im Februar ein reales Umsatzplus von 4,4 %. Neuzulassungen von Pkw insgesamt waren im März sowohl gegenüber dem Vormonat mit -2,2 % als auch dem Vorjahresmonat mit -3,9 % rückläufig. Auch die Verbraucherstimmung dürfte angesichts der jüngsten geopolitischen Entwicklungen erneut Rückschläge erfahren.
  • Inflationsrate näherte sich im März mit +2,2 % der 2%-Marke weiter an. Der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln hat dabei weiter zugenommen, während die Energiepreise stärker rückläufig waren als zuvor. Die Kernrate ist etwas zurückgegangen, was an dem geringeren Preisdruck im Bereich der Dienstleistungen gelegen haben dürfte, der aber nach wie vor überdurchschnittlich war. Auch im weiteren Jahresverlauf sollten die inflationsdämpfenden Faktoren die Oberhand behalten.
  • Angesichts der anhaltenden Konjunkturschwäche fällt die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt in diesem Jahr außergewöhnlich schwach aus. Die Arbeitslosigkeit ist saisonbereinigt abermals um 26 Tsd. Personen gestiegen und die Erwerbstätigkeit ging im Februar mit -10 Tsd. Personen ebenfalls wieder etwas stärker als saisonüblich zurück. Während die realisierte Kurzarbeit im Januar mit 240 Tsd. Personen erneut höher lag als im Vorjahr, haben sich die Anzeigen von Kurzarbeit auf etwas geringerem Niveau als zuvor stabilisiert. Da die Frühindikatoren einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit und eine anhaltend rückläufige Beschäftigungsentwicklung erwarten lassen, ist vorerst weiterhin mit einer schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt zu rechnen.
  • Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach amtlichen Daten im Januar 2025 verglichen mit dem Vormonat leicht angestiegen (+2,2 %). Der IWH-Insolvenztrend weist für März ebenfalls einen leichten Anstieg von 1,6 % auf 1.459 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften aus. Im ersten Quartal 2025 wurden somit laut IWH-Daten insgesamt 4.237 Insolvenzen registriert, ein Plus von 18,4 % gegenüber dem ersten Quartal 2024.

US-Zollankündigungen dämpfen Wachstumsperspektiven

Im Frühjahr 2025 befindet sich die deutsche Wirtschaft in einem herausfordernden Umfeld. Zwar haben die finanzpolitischen Weichenstellungen der künftigen Regierungskoalition sowie die damit verbundenen Änderungen im Grundgesetz zunächst für eine spürbare Stimmungsaufhellung in Unternehmen und bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt. Doch die am 2. April von der US-Regierung angekündigten umfassenden Zollerhöhungen, die kurz darauf wieder zum Teil zurückgenommen wurden, haben an den internationalen Finanzmärkten Turbulenzen ausgelöst und weltweit zu einer deutlichen Korrektur der Wachstumserwartungen geführt – insbesondere auch mit Blick auf die US-Wirtschaft.

Noch ist unklar, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum die bereits wirksamen und die weiteren angekündigten protektionistischen Maßnahmen Bestand haben werden und welche Gegenreaktionen sie nach sich ziehen. Klar ist jedoch: Die sprunghaften Ankündigungen haben weltweit die Unsicherheit in Unternehmen und privaten Haushalten spürbar verstärkt – mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die kurzfristigen wirtschaftlichen Perspektiven.

Diese Entwicklung trifft die deutsche Wirtschaft zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Die Phase wirtschaftlicher Stagnation der vergangenen Jahre ist noch nicht überwunden. Zwar gab es zuletzt erste positive Signale bei wichtigen Frühindikatoren wie dem ifo Geschäftsklima, den ZEW-Konjunkturerwartungen und dem Konsumentenvertrauen, doch die unberechenbare US-Handelspolitik dürfte zu deutlichen Rückschlägen bei den Erwartungen führen.

Besonders betroffen von den handelspolitischen Spannungen ist die stark exportorientierte und tief in globale Lieferketten eingebundene deutsche Industrie, die sich nach wie vor in einer Schwächephase befindet. Während sich die inländischen Auftragseingänge im Februar – bereinigt um Großaufträge – stabilisierten, zeigten die Auslandsaufträge weiterhin einen rückläufigen Trend. Auch die Produktion im Verarbeitenden Gewerbe hat im Februar erneut etwas nachgelassen. Insgesamt ist daher vom produzierenden Gewerbe im ersten Quartal kein nennenswerter Wachstumsbeitrag zu erwarten.

Etwas positiver präsentiert sich das Bild bei konsumorientierten, binnenwirtschaftlich geprägten Dienstleistungsbranchen wie dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe, die zum Jahresbeginn saisonbereinigt zulegen konnten. Unternehmensnahe Dienstleistungen hingegen starteten – mit Ausnahme der Bereiche Grundstück- und Wohnungswesen und Verkehr – eher schwach ins Jahr.

Die Folgen der jüngsten US-Zollentscheidungen spiegeln sich bislang noch nicht in den vorliegenden Konjunktur- und Stimmungsindikatoren wider und erhöhen das Risiko einer deutlichen Abschwächung der globalen Handels- und Wirtschaftsentwicklung – dies würde auch die stark vernetzte deutsche Volkswirtschaft spürbar treffen.

US-Handelspolitik lastet auf weltwirtschaftlichen Perspektiven

Die Anfang April angekündigten weitreichenden US-Zollanhebungen haben weltweit zu Turbulenzen geführt. An den Finanzmärkten waren zunächst zum Teil hohe Kursverluste zu verzeichnen und erste Frühindikatoren, die schon für den April vorliegen, haben deutlich nachgegeben. So ist der Sentix-Index, ein Indikator für die Stimmung unter Finanzinvestoren, im April über alle Wirtschaftsregionen hinweg eingebrochen. Für die Weltwirtschaft insgesamt ist der Sentix im April um 16,6 Punkte auf -12,0 Punkte gefallen. Die Einbußen beim US-Index fielen mit -24,7 Punkten noch wesentlich größer aus, wozu besonders der Einbruch der Konjunkturerwartungen der Finanzmarktakteure von -17,8 auf -42,0 Punkte und damit auf den geringsten Stand seit der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 beitrug. In Reaktion auf die Ankündigung einer 90-tägigen US-Zollpause für viele Länder – ausgenommen China – kurz nach Inkrafttreten der zuvor angekündigten weitreichenden „reziproken Zölle“ am 9. April, wurde ein Teil der vorangegangenen Kursverluste vielerorts wieder wettgemacht.

Im ersten Quartal 2025 dürfte sich die Weltwirtschaft laut aktuell vorliegenden Indikatoren aber robust entwickelt haben – zum Teil wohl auch gestützt durch vorgezogene Bestellungen von US-Unternehmen und einen Lageraufbau mit Blick auf die angekündigten zusätzlichen Handelsbarrieren. Im Januar bewegte sich die globale Industrieproduktion saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat in etwa seitwärts, im Vergleich zum Vorjahresmonat lag sie um 2,7 % im Plus. Auch die Frühindikatoren für die weltwirtschaftliche Entwicklung im ersten Quartal weisen auf eine moderate Expansion hin: Der Stimmungsindikator von S&P Global für die Weltwirtschaft ist im März dank einer Stimmungsaufhellung bei den Dienstleistern von 51,5 auf 52,1 Punkte gestiegen. In der Industrie trübte sich die Stimmung nach den Verbesserungen in den vorangegangenen beiden Monaten wieder etwas ein, der Indikator blieb mit 50,3 Punkten aber weiter leicht oberhalb der Wachstumsschwelle.

Auch der Welthandel hat zu Jahresbeginn weiter zugenommen. Nach einem Plus im Dezember von saisonbereinigt 0,8 % gegenüber dem Vormonat expandierte er im Januar nochmals recht deutlich um 1,1 % und lag damit um 5,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Ein Blick auf den Güterhandel nach Ländern zeigt, dass dazu ein deutlicher Anstieg der US-Warenimporte beigetragen hat, was für Vorzieheffekte mit Blick auf die angekündigten Zollerhöhungen spricht. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index hat im Februar seine Aufwärtsbewegung mit einem Anstieg um 1,1 Punkte auf 135,1 Punkte ebenfalls fortgesetzt. Während die Aktivität in den chinesischen Häfen deutlich zunahm, erhielt der Containerumschlag in den europäischen Häfen nach dem deutlichen Zuwachs im Vormonat einen Dämpfer.

Insgesamt bestehen aktuell erhebliche Risiken und Unsicherheiten für die weiteren Wachstumsperspektiven der Weltwirtschaft. In ihrem Frühjahrsgutachten erwartet die Gemeinschaftsdiagnose nur noch ein Wachstum des weltweiten BIP von jeweils 2,4 % in diesem und im kommenden Jahr, nach 2,7 % im Jahr 2024.

Exporte vorübergehend durch Vorzieheffekte gestützt

Das deutsche Exportgeschäft hat sich zuletzt etwas erholt. Im Februar haben die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen saison- und kalenderbereinigt mit +1,5 % recht deutlich gegenüber dem Vormonat expandiert, nachdem sie laut revidierten Daten schon im Januar um 1,5 % zugelegt hatten. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lagen sie damit zuletzt um 1,8 % im Plus. Dabei gab es Anzeichen für Vorzieheffekte durch die angekündigten US-Zollanhebungen: Besonders kräftig legten die Lieferungen in die USA mit +8,5 % gegenüber dem Vormonat zu, aber auch nach China (+0,6 %) und in die EU (+0,5 %) waren Zuwächse zu verzeichnen. Auch die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen sind im Februar mit saison- und kalenderbereinigt +0,2 % gegenüber dem Vormonat weiter leicht gestiegen. Im Dreimonatsvergleich stagnierten sie mit +0,1 % nahezu. Durch den stärkeren Anstieg der Exporte im Vergleich zu den Importen nahm der monatliche Außenhandelsüberschuss saisonbereinigt von 10,0 Milliarden Euro auf 12,1 Milliarden Euro zu.

Nach dem deutlichen Anstieg im Januar sind die Einfuhrpreise im Februar saisonbereinigt lediglich um 0,1 % ggü. dem Vormonat gestiegen, wobei vor allem die Preise für Vorleistungsgüter zunahmen. Die Ausfuhrpreise legten mit +0,2 % etwas stärker zu. Damit verbesserten sich die Terms of Trade ggü. dem Vormonat geringfügig um 0,1 %. Preisbereinigt dürfte die Zunahme der Warenaus- und -einfuhren also etwas geringer ausgefallen sein.

Die Frühindikatoren senden aktuell zwar verhalten positive Signale, sie dürften sich aber angesichts der jüngst angekündigten US-Zollerhöhungen und der massiv gestiegenen handelspolitischen Unsicherheit im weiteren Verlauf wieder merklich eintrüben. Die Auftragseingänge aus dem Ausland sind im Februar saisonbereinigt mit +0,8 % leicht gegenüber dem Vormonat gestiegen. Während die ausländische Nachfrage nach Investitionsgütern um 3,3 % expandierte, wozu vor allem steigende Orders aus dem Nicht-Euroraum mit einem Plus von 6,9 % beitrugen, nahmen die Bestellungen von Vorleistungs- und Konsumgütern ab. Im Dreimonatsvergleich lagen die Auslandsbestellungen insgesamt um 5,8 % im Minus. Auch wenn das Verarbeitende Gewerbe nach wie vor per Saldo schrumpfende Auslandsumsätze erwartet, haben sich die ifo Exporterwartungen im März weiter aufgehellt (von -4,7 auf -1,6 Punkte). Wichtige Branchen wie der Automobil- und der Maschinenbau sowie die chemische Industrie rechneten im März, also vor der Bekanntgabe der zusätzlichen US-Zollerhöhungen vom 2. April und dem anschließenden Moratorium für viele Länder für die kommenden drei Monate, überraschenderweise mit steigenden Ausfuhren.

Zu Jahresbeginn scheinen die Exporteure noch von vorgezogenen Bestellungen bzw. einem Lageraufbau seitens US-Unternehmen profitiert zu haben. Durch die US-Zollpolitik ist die Unsicherheit über die Entwicklung des deutschen Exportgeschäfts aktuell außergewöhnlich hoch. Trotz der kürzlichen Verschiebung einer Reihe von US-Zollanhebungen bis Anfang Juli sind die US-Zölle und die anderer Länder aktuell auf einem deutlich höheren Niveau als zuvor; insgesamt dürfte sich damit die Stimmung in der Exportwirtschaft im zweiten Quartal wieder eintrüben. Eine Erholung der deutschen Exportwirtschaft ist in der aktuell von zunehmendem Protektionismus und Unsicherheit geprägten geopolitischen Lage weiterhin nicht zu erwarten.

Produktion wieder gesunken nach positivem Start ins Jahr 2025

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist preis-, kalender- und saisonbereinigt im Februar gegenüber dem Vormonat um 1,3 % gesunken. Im Januar hatte sie mit +2,0 % noch deutlich zugelegt. In der Industrie ging die Ausbringung mit -0,5 % nur leicht zurück, im Baugewerbe und im Bereich Energie fielen die Rückgänge hingegen mit -3,2 % bzw. -3,3 % deutlich stärker als saisonüblich aus.

Innerhalb der Industrie waren im Februar unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen zu beobachten: Spürbare Rückgänge verzeichneten Nahrungs- und Futtermittel (-5,3 %), pharmazeutische (-4,0 %) und chemische Erzeugnisse (-1,0 %) sowie die Reparatur und Installation von Maschinen (-1,9 %). Auch der zuletzt häufig durch Großaufträge geprägte sonstige Fahrzeugbau entwickelte sich leicht rückläufig (-1,3 %). Die Ausbringung von Kfz und Kfz-Teilen stagnierte hingegen (-0,1 %). Deutliche Zuwächse verzeichneten die Produktion von elektrischen Ausrüstungen (+3,3 %) sowie von DV-geräten, elektrischen und optischen Erzeugnissen (+2,6 %). Ebenfalls zulegen konnte die Metallerzeugung und Bearbeitung (+2,4%), die Herstellung von Metallerzeugnissen (+1,7 %) sowie der gewichtige Maschinenbau (+0,6 %).

Im weniger schwankungsanfälligen und damit aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich stagnierte die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar mit +0,1 % nahezu. Dabei entwickelte sich die Industrieproduktion mit -0,8% weiterhin rückläufig, wohingegen das Baugewerbe mit +1,6 % und die Energieproduktion mit +3,7% deutlich zulegen konnten.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe haben sich nach dem starken Rückgang zu Jahresbeginn zuletzt wieder stabilisiert. Sie sind im Februar gegenüber dem Vormonat preis-, kalender- und saisonbereinigt unverändert geblieben, nachdem sie im Januar um 5,5 % gesunken waren. Aus dem Inland und dem Euroraum gingen im Februar 1,2 % bzw. 3,0 % weniger Bestellungen ein. Die Nachfrage aus dem Nicht-Euroraum legte dagegen um 3,4 % zu. Bereinigt um Großaufträge nahmen die Ordereingänge insgesamt leicht um 0,2 % gegenüber dem Vormonat ab.

Im Dreimonatsvergleich verringerten sich die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe um 1,6 %. Dabei legten zwar die Ordereingänge aus dem Inland um 5,3 % zu, aber bei den Bestellungen aus dem Euroraum und dem Nicht-Euroraum waren Rückgänge um 2,7 % bzw. 7,8 % zu verzeichnen.

Die Indikatoren weisen auf eine Seitwärtsbewegung der Industrieproduktion hin. Angesichts der im Trend weiterhin rückläufigen Auftragseingänge und der erratischen US-Handelspolitik ist für die kommenden Monate mit einer erneuten, spürbaren Abschwächung der Industriekonjunktur zu rechnen.

Einzelhandelsumsatz mit leichten Zuwächsen; Frühindikatoren zeigen Aufhellung

Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) sind im Februar leicht um 0,3 % gegenüber dem Vormonat gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im Februar ein reales Umsatzplus von 4,4 %. Der Handel mit Lebensmitteln zog im Februar ebenfalls leicht an (+0,7 %). Der Umsatz im Internet- und Versandhandel stieg um 0,9 % gegenüber dem Vormonat und um deutliche14,5 % gegenüber. dem Vorjahr.

Neuzulassungen von Pkw insgesamt waren im März erneut sowohl gegenüber dem Vormonat als auch dem Vorjahresmonat rückläufig (-2,2 % bzw. -3,9 %). Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich nahmen die Zulassungen gegenüber der Vorperiode deutlich um 8,6 % ab. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen ergab sich im März im Vormonatsvergleich ein Minus von 2,4 %. In der Dreimonatsbetrachtung sanken die Zahlen signifikant um 7,4 %. Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen reduzierten sich im März um 2,1 %. Auch hier fällt der Rückgang im Dreimonatsvergleich mit -9,1 % deutlich kräftiger aus. Das Gastgewerbe verzeichnete im Januar ggü. dem Vormonat eine nominale Umsatzsteigerung von 2,5 %; preisbereinigt belief sich das Plus auf 2,7 %. Gegenüber Januar 2024 setzte das Gastgewerbe real 0,3 % weniger und nominal 3,9 % mehr um.

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel (inkl. Kfz) ist im März um 1,2 Zähler auf 22,6 Punkte gestiegen. Die Beurteilung der aktuellen Lage hellte sich geringfügig um 0,1 auf 13,4 Punkte auf. Die Erwartungen stiegen um 2,2 auf -31,3 Punkte. Lt. Prognose der GfK wird das Konsumklima im April geringfügig um 0,1 Zähler auf 24,5 Pt. steigen. Für März gibt das Marktforschungsinstitut eine Abnahme von 2,0 auf -24,6 Pt. an. Positive Effekte hatten laut GfK am aktuellen Rand die Zunahme von Konjunktur- sowie Einkommenserwartungen und der Anschaffungsneigung. Die Sparneigung zog hingegen an und trübte das Gesamtbild. Das HDE-Konsumbarometer blieb im März nahezu unverändert.

Die zuletzt leichte Aufhellung der Verbraucherstimmung dürfte sich allerdings vor dem Hintergrund der US-Zollankündigungen und der daraus folgenden Finanzmarktturbulenzen zunächst nicht weiter fortsetzen.

Inflationsrate sinkt leicht auf 2,2 %

Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) ging im März geringfügig auf +2,2 % zurück. Im Vormonatsvergleich erhöhten sie sich um 0,3 %. Der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln hat sich im März weiter verstärkt. Die Preise lagen hier im März um 3,0 % höher als im Vorjahresmonat und nahmen damit überdurchschnittlich zu. Die Energiepreise hingegen waren im März mit -2,8 % im Vorjahresvergleich deutlich rückläufig und der entlastende Effekt auf die Inflationsrate insgesamt vergrößerte sich merklich. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) ist weiter leicht auf +2,6 % gefallen. Mit ausschlaggebend hierfür war ein erneut geringerer Preisdruck im Bereich der Dienstleistungen von +3,5 %, der aber weiterhin deutlich überdurchschnittlich blieb.

Die Preise auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen entwickeln sich zunehmend dynamischer, wirken aber insgesamt noch nicht erhöhend auf die Inflationsrate: Die Erzeugerpreise nahmen im Februar gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 % zu, im Vergleich zum Vormonat sind sie um 0,2 % gesunken. Die Einfuhrpreise legten im Februar im Vormonatsvergleich um 0,3 % zu und lagen damit um 3,6 % über ihrem Vorjahresniveau. Die Verkaufspreise im Großhandel haben sich im Februar gegenüber dem Vormonat um 0,6 % erhöht und im Vergleich dem Vorjahresmonat um 1,6 %.

An den Spotmärkten haben die Preise für Erdgas binnen Jahresfrist spürbar angezogen und der TTF Base Load lag zuletzt bei rd. 34 Euro/MWh und damit rd. 24 % über dem Niveau des Vorjahres. Gegenüber dem Vormonat sind sie jedoch um ca. 21 % gesunken. Die Markterwartungen deuten für die kommenden Quartale auf Erdgaspreise von um die 35 Euro/MWh hin. Der Preis für Rohöl (Brent) lag mit zuletzt rd. 59 Euro/bl rd. 7 % unter dem Niveau des Vormonats bzw. ca. 29 % unter dem Vorjahreswert.

Im weiteren Jahresverlauf sollten inflationsdämpfende Faktoren – wie die insgesamt noch moderate Preisentwicklung auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die Nachwirkung der restriktiven Geldpolitik und wieder niedrigere Tarifabschlüsse – die Oberhand behalten.

Weiterhin keine Wende auf dem Arbeitsmarkt erkennbar

Angesichts der anhaltenden Konjunkturschwäche fällt die Frühjahrsbelebung in diesem Jahr außergewöhnlich schwach aus. Die Arbeitslosigkeit ist saisonbereinigt (sb) abermals um 26 Tsd. Personen gestiegen, liegt damit aber weiterhin unterhalb der 3 Mio. Schwelle. Auch die Unterbeschäftigung verzeichnete mit sb +13 Tsd. Personen erneut einen leichten Anstieg. Gleichzeitig ist die Erwerbstätigkeit im Februar sb mit –10 Tsd. Personen wieder etwas stärker als saisonüblich zurückgegangen. Die SV-pflichtige Beschäftigung ist im Januar um sb 12 Tsd. Personen gesunken und weist damit auch im weniger schwankungsanfälligen Dreimonatsvergleich eine rückläufige Entwicklung auf. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag im Januar mit 240 Tsd. Personen abermals deutlich höher als im Vorjahr, die Zahl der Anzeigen von Kurzarbeit scheint sich jedoch auf etwas geringerem Niveau als zuvor zu stabilisieren.

Die Frühindikatoren lassen eine weiterhin schwache Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erwarten: Sowohl das vom IAB für das vierte Quartal 2024 geschätzte gesamtwirtschaftliche Stellenangebot als auch die im März bei der BA gemeldeten Stellen deuten auf eine im Trend weiter rückläufige Arbeitsnachfrage hin. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist auf nunmehr 98,2 Punkten gesunken und weist auf einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie auf eine anhaltend rückläufige Beschäftigungsentwicklung hin. Auch das ifo Beschäftigungsbarometer hat sich erneut abgeschwächt und signalisiert weiterhin negative Beschäftigungsaussichten in allen vier Teilsektoren. Angesichts der durch die unvorhersehbare US-Handelspolitik zuletzt abermals gestiegenen Verunsicherung ist eine baldige Trendwende am Arbeitsmarkt daher vorerst nicht absehbar.

Unternehmensinsolvenzen leicht gestiegen

Im Januar 2025 lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nach endgültigen Ergebnissen mit 1.830 Fällen leicht über dem Niveau des Vormonats Dezember (1.791) und 12,8 % über dem Vorjahresmonat. Die betroffenen Beschäftigten sind gegenüber dem Vormonat hingegen um 2,7 % und die voraussichtlichen Forderungen um 8,4% gesunken, was dafür spricht, das im Vergleich zum Vormonat eher kleinere Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren. Als Ursachen für die Zunahme der Unternehmensinsolvenzen sind unterschiedliche Faktoren zu nennen, darunter die gedämpfte gesamtwirtschaftliche Entwicklung, strukturelle Herausforderungen, gestiegene Kosten sowie Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen (u. a. Nachholeffekte aus der Zeit der durch Sonderregelungen geprägten Corona-Jahre).

Der im Vergleich mit der amtlichen Statistik methodisch enger gefasste und zeitlich aktuellere IWH-Insolvenztrend für Personen- und Kapitalgesellschaften weist im März mit 1.459 Insolvenzen einen leichten Anstieg von 1,6 % gegenüber dem Vormonat sowie +12,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Im ersten Quartal 2025 gab es insgesamt 4.237 Insolvenzen und damit 18,4 % mehr als im ersten Quartal 2024.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Fristenkontrolle – Wiedereinsetzung: Anwälte müssen genaue Angaben machen

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung, muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein. Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reiche dafür nicht aus, so der BGH (Az. VI ZB 36/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

BRAK, Mitteilung vom 14.04.2025 zum Beschluss des BGH VI ZB 36/24 vom 25.02.2025

Die Aussage, es werde „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reicht nicht aus, um eine korrekte Fristenkontrolle darzulegen.

Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung, muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausgeschlossen sein. Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal „kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind“, reiche dafür nicht aus, so der BGH. Eine Anwältin hätte die strengeren Anforderungen der Rechtsprechung an den Vortrag zur kanzleiinternen Fristenkontrolle kennen und erfüllen müssen (Beschluss vom 25.02.2025, Az. VI ZB 36/24).

Nachdem sie die Berufungsbegründungsfrist versäumt hatte, begehrte eine Anwältin für ihre Mandantin Wiedereinsetzung. Die Begründung: Die „bis dahin stets zuverlässige Kanzleiangestellte“ habe die Frist versehentlich als erledigt vermerkt, obwohl die Berufungsbegründung nicht der zuständigen Rechtsanwältin zur abschließenden Prüfung vorgelegt und versendet worden sei. Zur kanzleiinternen Organisation trug sie lediglich vor: „Vor Büroschluss wird von [besagter Angestellten] noch einmal kontrolliert, ob alle Fristsachen erledigt sind; erst dann wird die Frist gelöscht.“ Dies reichte schon der Vorinstanz nicht.

Anwälte müssen die BGH-Anforderungen an die kanzleiinterne Fristenkontrolle kennen

Der BGH schloss sich nun dem OLG an, verwarf die Berufung als unzulässig und lehnte den Antrag auf Wiedereinsetzung ab. Es sei nicht dargelegt und glaubhaft gemacht worden, dass die Kanzlei über eine Ausgangskontrolle verfüge, die folgenden Anforderungen der ständigen Rechtsprechung des BGH genüge:

  1. Die Anordnung der Rechtsanwältin, dass die Erledigung von fristgebundenen Schriftsätzen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders durch eine beauftragte Bürokraft überprüft wird.
  2. Die Kontrolle, dass die fristwahrende Handlung in einer im Fristenkalender als erledigt vermerkten Sache auch tatsächlich vorgenommen wurde.
  3. Eine Anweisung an die Bürokraft, gegebenenfalls anhand der Akten bzw. der der automatisierten Eingangsbestätigung des beA zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze auch abgesandt worden und bei Gericht eingegangen sind.

Gemessen daran habe die Anwältin nicht dargelegt und glaubhaft gemacht, dass in ihrem Büro hinreichende organisatorische Vorkehrungen getroffen wurden, um eine solche effektive Ausgangskontrolle zu gewährleisten. Vielmehr fehlten jegliche Angaben dazu, wie die Kontrolle, „ob alle Fristsachen erledigt“ sind, nach den kanzleiinternen Anweisungen zu erfolgen habe. Da die Anforderungen der Rechtsprechung an eine wirksame Ausgangskontrolle einer Rechtsanwältin bekannt sein müssen, erlaubten die fehlenden konkreten Angaben ohne weiteres den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen in der Kanzlei gefehlt haben.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer

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Deutscher Markt für Wagniskapital startet solide ins neue Jahr

Deutsche Start-ups haben im ersten Quartal 2025 in 295 Finanzierungsrunden rund 1,6 Milliarden Euro Kapital eingeworben. Der deutsche Markt für Wagniskapital ist damit sehr solide in das neue Jahr gestartet, ein eindeutiger Trend in die eine oder andere Richtung ist lt. KfW Research jedoch noch nicht erkennbar.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 14.04.2025

  • Hiesige Start-ups sammeln im ersten Quartal 1,6 Milliarden Euro ein
  • Engagement von US-Investoren geht deutlich zurück
  • Zahl der Exits steigt das zweite Quartal in Folge

Deutsche Start-ups haben im ersten Quartal 2025 in 295 Finanzierungsrunden rund 1,6 Milliarden Euro Kapital eingeworben.

„Der deutsche Markt für Wagniskapital ist damit sehr solide in das neue Jahr gestartet, ein eindeutiger Trend in die eine oder andere Richtung ist jedoch noch nicht erkennbar“, sagte Dr. Steffen Viete, Fachmann für Wagniskapital (Venture Capital, VC) bei KfW Research. Das Dealvolumen lag zwar 14 Prozent über dem des vierten Quartals 2024 mit 1,4 Milliarden Euro, war jedoch niedriger als im Vorjahresquartal (1,9 Milliarden Euro). Die Anzahl der Transaktionen sank im Vergleich zu beiden Quartalen deutlich.

Dabei ist jedoch festzuhalten, dass ein höheres Dealvolumen in zurückliegenden Quartalen oft durch einzelne Megarunden mit Volumen von 250 Millionen Euro und mehr getrieben war. Solche Finanzierungen sind im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 ausgeblieben.

Das sind Ergebnisse des KfW-Venture-Capital-Dashboards, in dem KfW Research quartalsweise Zahlen zum deutschen Venture-Capital-Markt veröffentlicht.

Einen großen Beitrag zum Dealvolumen leisteten zum Jahresbeginn Finanzierungen von Unternehmen in der sog. Start-up Phase – also in der frühen Phase. Sie machten im ersten Quartal mehr als die Hälfte (51 Prozent) des Finanzierungsvolumens aus, nach 43 Prozent im Vorquartal.

Spiegelbildlich sank der Anteil des Finanzierungsvolumens im sog. Scale-up-Segment – also von Unternehmen, die die Startphase bereits verlassen haben – von 43 Prozent auf 39 Prozent. Da an großen Finanzierungsrunden im Wachstumsbereich in Deutschland häufig US-Investoren maßgeblich beteiligt sind, war auch ihr Beitrag zum VC-Dealvolumen in Deutschland mit nur 13 Prozent deutlich geringer als sonst.

Erfreulich entwickelte sich die Zahl der Exits, entweder durch Verkäufe an andere Unternehmen oder durch Buy-outs mit Beteiligung eines Finanzinvestors. Insgesamt wurden im abgelaufenen Quartal 43 Exit-Transaktionen registriert, im überwiegenden Teil durch Übernahmen. Die Zahl stieg damit das zweite Quartal in Folge.

„Die Exit-Aktivität bleibt gemessen an der Anzahl der Deals hoch“, sagte Dr. Steffen Viete.

„Ein Wermutstropfen ist die aktuell hohe Volatilität an den öffentlichen Märkten, die einen Belastungsfaktor für die Realisierung von Exits darstellt. Dagegen dürfte das Zinsumfeld in Europa dem deutschen VC-Markt im Frühling weiter Schub verleihen.“

Quelle: KfW

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Berichtsentwurf fordert digitales, einfacheres und wettbewerbsfähigeres Steuerrecht

In einem Initiativberichtsentwurf fordert der Berichterstatter im ECON-Ausschuss des EU-Parlaments eine konsequente Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf Vereinfachung, Digitalisierung und verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Steuerumfelds in Europa. Dazu nimmt der DStV Stellung.

DStV, Mitteilung vom 14.04.2025

In einem Initiativberichtsentwurf fordert der Berichterstatter im ECON-Ausschuss des EU-Parlaments eine konsequente Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf Vereinfachung, Digitalisierung und verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Steuerumfelds in Europa.

Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist eines der wichtigsten Ziele dieser Legislaturperiode. Bürokratieabbau, Vereinfachung und Digitalisierung stehen in Brüssel ganz oben auf der politischen Agenda. Auch der für Steuern zuständige EU-Kommissar Wopke Hoekstra betont, dass der Abbau steuerlicher Komplexität ein wichtiges Vorhaben sei. Der zypriotische Berichterstatter des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments, Michalis Hadjipantela von der Europäischen Volkspartei (EVP), leistet nun mit seinem Initiativbericht einen Beitrag zur geplanten Initiative zur Vereinfachung des EU-Steuerrechts (engl. decluttering EU tax law).

Ein zentrales Anliegen ist dabei, den Verwaltungsaufwand zu verringern und steuerliche Maßnahmen besser auf die wirtschaftspolitischen Ziele der Union auszurichten. Gleichzeitig wird das Potenzial der Digitalisierung betont, insbesondere durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Diese könne administrative Komplexität und die Befolgungskosten insbesondere für KMU deutlich reduzieren und die Steuerverwaltung in Richtung mehr Effizienz und Nutzerfreundlichkeit weiterentwickeln.

Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (EU 2011/16 DAC) wird als Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung und für mehr Transparenz in der EU gewürdigt. Gleichzeitig weist der Berichterstatter auf den hohen Verwaltungsaufwand und die zunehmende Komplexität hin, insbesondere im Zusammenhang mit DAC6. In der Praxis ist DAC6 mit erheblichem Interpretationsaufwand verbunden, da unklare Rechtsbegriffe, unterschiedliche nationale Auslegungen und umfangreiche Meldepflichten eine hohe rechtliche und organisatorische Belastung mit sich bringen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte im Rahmen der Evaluierung bereits auf das unverhältnismäßige Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei der Anzeigepflicht für Intermediäre und Finanzverwaltungen bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen hingewiesen. Die kritische Einordnung durch den Abgeordneten ist daher aus Sicht des DStV ausdrücklich zu begrüßen.

Der Berichterstatter spricht sich auch für den gezielten Abbau steuerlicher Hindernisse im Binnenmarkt aus. Er greift damit eine zentrale Empfehlung des Berichts des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi auf.

Das EU-Parlament wird den Fortgang der Initiative zur Vereinfachung des EU-Steuerrechts aufmerksam begleiten. Der Initiativberichtsentwurf setzt hierfür erste inhaltliche Leitplanken. Der ECON will im Juli darüber abstimmen. Die Abstimmung im Plenum ist für September vorgesehen.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. –

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DStV-Forderung erfolgreich: EU-Kommission vereinfacht Berichtspflichten

Mit ihrem 1. Omnibus-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des sog. Green Deals eingeführt wurden. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des DStV nach, der sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von KMU stark gemacht hatte.

DStV, Mitteilung vom 14.04.2025

Mit ihrem 1. Omnibus-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des sog. Green Deals eingeführt wurden. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des DStV nach, der sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von KMU stark gemacht hatte.

Mit ihrem Vorschlag für ein Gesetzgebungspaket (Omnibus 1) will die EU-Kommission Berichtspflichten aus einem Bündel von Rechtsakten vereinfachen, die Unternehmen zu nachhaltigerem Wirtschaften anhalten sollen.

In den Expertengruppen der EFAA werden die Folgen des Vorschlag der EU-Kommission für den Berufsstand diskutiert.

Insbesondere hat die EU-Kommission Erleichterungen bei Berichtspflichten der Richtlinie zum Nachhaltigkeits-Reporting (CSRD), der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung in ihren Omnibus gepackt.

Bei der CSRD soll die Verpflichtung zum Reporting künftig auf Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro anstelle von bisher 500 Mitarbeitern beschränkt werden. Zudem sollen die Berichtspflichten für börsennotierte KMU entfallen.

KMU sind bisher vom unmittelbaren Anwendungsbereich der CSRD ausgenommen. In der Wertschöpfungskette gilt für sie dennoch die indirekte Berichtspflicht mit unterschiedlichsten Berichtsanforderungen. Diese Rechtslage hatte der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) als unhaltbar kritisiert.

Im Vorfeld des Vorschlags war dem DStV der sog. Trickle-Down-Effekt, also das Durchsickern der Berichtspflichten auf KMU, ein Dorn im Auge. Über verschiedene Kanäle und Partnerorganisationen hatte er diese Verpflichtungen kritisiert.

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll nun eine Obergrenze für Berichtspflichten eingeführt werden (Value Chain Cap). Der DStV hatte als Obergrenze die freiwilligen Standards der KMU gefordert. Die EU-Kommission schlägt nun die Einführung eines neuen Standards für Unternehmen vor, die nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen. Diese sollen sich an den freiwilligen Standards der KMU orientieren und die Obergrenze an Berichtspflichten für KMU bilden.

Zudem will die EU-Kommission die Einführung sektorspezifischer Standards streichen und das erste Bündel an Standards vereinfachen.

Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteter Unternehmen soll zudem dauerhaft nur noch mit dem einer sog. begrenzten Sicherheit und nicht, wie bisher geregelt, mit hinreichender Sicherheit erfolgen. Diese Beschränkung dürfte die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisgerechter gestalten.

Es sind überwiegend gute Vorschläge für Mandanten, die aus Brüssel kommen. Sie zeigen, dass das Leiden der europäischen Wirtschaft mit der Überdosis an Bürokratie richtig diagnostiziert und ein passendes Rezept ausgestellt wurde. Nun ist der EU-Gesetzgeber gefordert, die Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren schnell und vollumfänglich zu verabschieden. Denn Wirtschaft und Berufsstand brauchen nach dem Zick-Zack-Kurs vor allem baldige Rechtssicherheit.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. –

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Kanzleidurchsuchung bedarf schriftlichen Durchsuchungsbefehls

Der EGMR entschied, dass die Durchsuchung von Kanzleiräumen und die Beschlagnahme des Arbeitscomputers eines Anwalts ohne schriftlichen Durchsuchungsbefehl eine Verletzung des in Art. 8 EMRK geschützten Mandatsgeheimnisses darstellt. Darauf weist die BRAK hin.

BRAK, Mitteilung vom 11.04.2025

Der EGMR entschied am 3. April 2025 in der Rs. Kulák v. Slovakia (no. 57748/21), dass die Durchsuchung von Kanzleiräumen und die Beschlagnahme des Arbeitscomputers eines Anwalts ohne schriftlichen Durchsuchungsbefehl eine Verletzung des in Art. 8 EMRK geschützten Mandatsgeheimnisses darstellt.

Im konkreten Fall ging es um einen slowakischen Rechtsanwalt, dessen Kanzleiräume durchsucht und dessen Computer samt Mandatskorrespondenz und andere Gegenstände beschlagnahmt worden waren, nachdem die Staatsanwaltschaft lediglich telefonisch zugestimmt hatte. Begründet wurde dies mit einem Eilbedürfnis, nachdem der Antragsteller versehentlich über die bevorstehende Maßnahme informiert worden war. Der Gerichtshof rügte ferner, dass das nationale Recht weder eine Möglichkeit einer richterlichen ex post-Überprüfung noch ein Verfahren zum Schutz der Vertraulichkeit unterliegenden Daten vorsah.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 7/2025

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Vergebliche Suche nach einem Testament: Streit um Erbschaft endet beim OLG Celle

Die Suche nach einem Testament hat vor kurzem das OLG Celle beschäftigt. Die Witwe behauptet, es gäbe ein Testament, doch gefunden wurde es nicht. Das LG Hildesheim befragte zehn Zeugen, zu einer endgültigen Klärung führte dies aber nicht. Beim OLG nahm die Frau schließlich ihre Klage zurück und erkannte den Sohn als gesetzlichen Miterben an.

OLG Celle, Pressemitteilung vom 11.04.2025

Mit der richtigen Vorsorge lassen sich Schwierigkeiten vermeiden

Die Suche nach einem Testament hat vor kurzem das Oberlandesgericht Celle beschäftigt. Nach dem Tod eines Mannes stritten seine Witwe und sein Sohn darüber, ob er ein Testament hinterlassen hatte: Die Witwe behauptete das – doch gefunden hatte sie das Testament nicht. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Hildesheim deshalb zehn Zeugen vernommen, die aber keine endgültige Klärung brachten. Beim Oberlandesgericht nahm die Frau schließlich ihre Klage zurück und erkannte den Sohn als gesetzlichen Miterben an.

Mögliche Erben tragen die Beweislast

Der Fall ist keine Seltenheit: Viele Angehörige müssen sich nach dem Tod ihres Verwandten die Frage stellen, ob es ein Testament gibt und wo es sich befindet. Auf vermeintlich sichere Orte ist dabei nicht immer Verlass. In dem entschiedenen Fall wurde vergeblich nach einem Bankschließfach gesucht, in einem anderen aktuellen Fall ebenso erfolglos in einem Waffenschrank. Für die möglichen Erben kann das entscheidend sein: Wer sich auf ein Testament berufen will, muss auch dessen Existenz und Inhalt beweisen.

Amtsgerichte und Notare bieten Sicherheit

Schutz vor Ungewissheiten bieten die Amtsgerichte und Notare. Wenn ein Testament von einem Notar errichtet oder bei einem Amtsgericht hinterlegt wird, wird das im Zentralen Testamentsregister vermerkt. Im Todesfall gibt es einen Informationsaustausch zwischen dem Standesamt, dem Testamentsregister und der Stelle, die das Testament verwahrt. Das Testament wird dann automatisch an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, das die Erben informiert und das Testament eröffnet. Eine Hinterlegung beim Amtsgericht mit Registrierung kostet 93 Euro.

Quelle: Oberlandesgericht Celle

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