Schadensersatz für nachgeahmte Kunst

Das LG Düsseldorf hat dem Kläger Schadensersatz wegen des Kopierens von Kunstwerken zugesprochen. Der Beklagte habe die Urheberrechte des Klägers an drei Bildern in schuldhafter Weise verletzt (Az. 12 O 156/24).

LG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 14.08.2024 zum Urteil 12 O 156/24 vom 14.08.2024 (nrkr)

Urteil im Schadensersatzprozess wegen kopierter Kunstwerke

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat am Mittwoch, den 14.08.2024, unter ihrer Vorsitzenden Jutta von Gregory dem Kläger Schadensersatz wegen des Kopierens von Kunstwerken zugesprochen.

Der Kläger nimmt den Beklagten wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 26.000 Euro in Anspruch. Er ist ein international tätiger und erfolgreicher Künstler und unter anderem Urheber der Gemälde „Burgundy Nights“, „Horizon“ und „Life Below Water“. Der Beklagte ist ebenfalls Künstler und fertigte nach den Motiven der vorgenannten Bilder des Klägers seinerseits Bilder an, welche er mit seinem eigenen Namen signierte und veräußerte. Er beruft sich darauf, lediglich Privatkopien angefertigt zu haben, wobei er sich zu Übungszwecken an dem Stil des Klägers orientiert habe.

Mit Urteil vom 14.08.2024 hat die Kammer dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 26.000 Euro zugesprochen. Die Kammer führt insoweit aus, dass der Beklagte die Urheberrechte des Klägers an den drei streitgegenständlichen Bildern in schuldhafter Weise verletzt habe. Denn dieser habe die Kunstwerke des Klägers ohne dessen Einwilligung kopiert und sodann verkauft sowie auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht. Dabei stimme der Gesamteindruck der Bearbeitungen des Beklagten mit den Originalen überein, eine eigene schöpferische Leistung des Beklagten sei nicht zu erkennen. Bei der Höhe des zuerkannten Schadensersatzanspruchs orientierte sich die Kammer an den hypothetisch zu beanspruchenden Lizenzgebühren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beklagte kann gegen das Urteil Berufung einlegen, über welche das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

Quelle: Landgericht Düsseldorf

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im August 2024

Das BMWK gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage sowie die aktuelle Entwicklung in Deutschland im August 2024.

BMWK, Pressemitteilung vom 14.08.2024

  • Nach ersten, vorläufigen Ergebnissen („Schnellmeldung“) ging das Bruttoinlandsprodukt im Zeitraum April bis Juni preis-, kalender- und saisonbereinigt leicht um 0,1 % gegenüber dem Vorquartal zurück. Mit der erneuten Eintrübung von Stimmungsindikatoren wie dem ifo-Geschäftsklimaindex, dem ZEW-Konjunkturindikator und dem S&P Global-Einkaufsmanagerindex zu Beginn des dritten Quartals sind die Risiken für die allgemein erwartete konjunkturelle Erholung gestiegen. Eine breitere konjunkturelle Belebung scheint damit vorerst nicht in Sicht zu sein.
  • Zum Ende des zweiten Quartals ist die Produktion gestiegen und auch die Auftragseingänge legten zum ersten Mal seit Jahresbeginn wieder zu. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe nahm im Juni preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,4 % gegenüber dem Vormonat zu. Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich ist sie allerdings noch um 1,3 % zurückgegangen. Die Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe war weiterhin durch starke Schwankungen bei den Großaufträgen geprägt.
  • Die Aufhellung der Verbraucherstimmung dürfte sich, gemessen am GfK-Konsumklima, fortsetzen. Angesichts des seit Jahresanfang zu beobachtenden positiven Trends und wieder niedrigerer Inflationsraten und Tariflohnsteigerungen könnte es in der zweiten Jahreshälfte zu einer Belebung des privaten Konsums kommen.
  • Die Inflationsrate ist im Juli wieder leicht auf +2,3 % gestiegen. Der Preisdruck seitens Nahrungsmittel hat sich zuletzt wieder etwas erhöht; im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Preise um 1,3 %. Gleichzeitig hat sich der preisdämpfende Effekt durch billigere Energie verringert; hier lag die Jahresrate bei -1,7 %. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) blieb unverändert bei +2,9 %. Die inflationsdämpfenden Faktoren dürften aber im weiteren Jahresverlauf überwiegen.
  • Am Arbeitsmarkt hinterlässt die stagnierende Wirtschaft immer deutlichere Spuren. Die registrierte Arbeitslosigkeit nahm im Juli saisonbereinigt mit 18.000 Personen deutlich stärker zu als saisonüblich. Bei der Zahl der Erwerbstätigen fällt der Anstieg im Juni saisonbereinigt mit +7.000 Personen jedoch deutlich geringer aus als zuvor. Auch die SV-pflichtige Beschäftigung hat saisonbereinigt mit +5.000 Personen im Mai gegenüber den Vormonaten zuletzt nur noch leicht zugelegt. Aktuelle Frühindikatoren deuten ebenfalls auf eine gedämpfte Entwicklung hin.
  • Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen lag im Mai nach endgültigen Ergebnissen mit 1.934 Fällen um 1,5 % höher als im April. Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug der Anstieg 30,9 %. Der IWH-Insolvenztrend zeigt im Juli 2024 mit 1.406 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften eine Zunahme von 20,3 % gegenüber dem Vormonatswert.

Wirtschaftliche Stagnation im zweiten Quartal

Nach der leichten konjunkturellen Belebung zu Jahresbeginn ging das Bruttoinlandsproduktion laut Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts vom 30. Juli im Zeitraum April bis Juni preis-, kalender- un saisonbereinigt leicht um 0,1 % gegenüber dem Vorquartal zurück. Damit verläuft die Erholung der deutschen Wirtschaft schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartet.

Entstehungsseitig dürfte das Ergebnis vor allem von einem Rückgang der stark exportorientierten Industrieproduktion sowie im Baugewerbe, als Gegenreaktion der witterungsbedingten Sonderentwicklung im ersten Quartal, geprägt gewesen sein. Diese dämpfenden Effekte konnten von der positiven Tendenz in den Dienstleistungsbereichen nicht kompensiert werden. Die Dichotomie der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung deutet auch auf tieferliegende Strukturprobleme in der deutschen Wirtschaft hin. So hat sich die Produktion in der Industrie nach der Corona-Krise nicht wieder richtig erholt. Sie lag im zweiten Quartal dieses Jahres in etwa auf ihrem durchschnittlichen Niveau des Jahres 2020 und damit merklich unter den Höchststanden der zweiten Hälfte des Jahres 2017.

Auf der Verwendungsseite verringerte sich nach Informationen des Statistischen Bundesamtes vor allem die Investitionstätigkeit in Ausrüstungen und Bauten. Diese Schwäche dürfte nicht zuletzt auf rückläufige Orderbestände und anhaltend schwache Auftragseingänge aus dem In- und vor allem Ausland zurückzuführen sein. In der Folge ist die Kapazitätsauslastung in der deutschen Industrie einer Umfrage des Ifo Instituts zufolge auf zuletzt 77,5 % gesunken, sechs Prozentpunkte unter dem langfristigen Mittelwert.

Die grundsätzlichen Ausgangsbedingungen für eine binnenwirtschaftlich getragene Belebung in der zweiten Jahreshälfte sind nach wie vor gegeben: Die privaten Haushalte haben infolge der gesunkenen Inflationsraten und der Tariflohnsteigerungen auch real wieder mehr Geld zur Verfügung und blicken nicht mehr so pessimistisch in die Zukunft. Dies zeigt sich in der jüngsten Umfrage zum GfK-Konsumklima, wonach sich die Verbraucherstimmung im August weiter erholen dürfte. Vom privaten Konsum könnten somit in der zweiten Jahreshälfte konjunkturelle Impulse kommen.

Auch die eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank dürfte sich im weiteren Jahresverlauf zunehmend bemerkbar machen: So deuten Umfragen des jüngsten Bank Lending Surveys der EZB für Deutschland auf eine Trendwende in der Kreditnachfrage hin; diese nahm zuletzt in allen Segmenten (Unternehmens-, Wohnungsbau- und Konsumentenkredite) spürbar zu. Bei den Unternehmenskrediten ist dabei der Kreditbedarf insbesondere auf gestiegene Investitionsabsichten zurückzuführen, was auf eine Belebung der Anlageinvestitionen im zweiten Halbjahr hinweist.

Mit der erneuten Eintrübung der Stimmung in den Unternehmen, wie sie vom ifo Geschäftsklimaindex, dem ZEW-Konjunkturindikator und dem S&P Global-Einkaufsmanagerindex zu Beginn des dritten Quartals angezeigt wird, sind die Risiken für die allgemein erwartete konjunkturelle Erholung allerdings gestiegen. Hinzu kommen neue Risiken aus geopolitischen Entwicklungen, ungünstigere internationalen Konjunkturdaten und einer gestiegenen Volatilität an den Finanzmärkten.

Globale Industrieproduktionen zuletzt gestiegen, Ausblick aber verhalten

Im April und Mai ist die weltweite Industrieproduktion saisonbereinigt um 0,6 % bzw. 0,2 % gegenüber dem Vormonat gestiegen. Damit übertraf sie zuletzt ihr Niveau von vor einem Jahr um 1,9 %. Der Stimmungsindikator von S&P Global ist im Juli um 0,4 Punkte auf 52,5 Punkte zurückgegangen, nachdem er bereits im Juni um 0,8 Punkte gefallen war. Er liegt aber weiterhin über der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Der jüngste Rückgang geht allerdings auf die Industrie zurück (von 50,8 auf 49,7 Punkte), während sich die Stimmung im Dienstleistungsbereich leicht verbesserte (von 53,1 auf 53,3 Punkte). Die Frühindikatoren deuten somit auf eine eher verhaltene Entwicklung der globalen Industrieproduktion in den kommenden Monaten hin.

Auch der Welthandel scheint sich – unter Schwankungen – weiter zu stabilisieren. Im Mai nahm er saisonbereinigt zwar nur geringfügig um 0,1 % gegenüber dem Vormonat zu, nachdem er aber im April schon um 1,1 % gestiegen war. Damit übertraf er im Mai sein Vorjahresniveau leicht um 0,2 %. Für die zweite Jahreshälfte zeichnet sich weiter eine moderate Erholung des Welthandels ab: Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index stagnierte auf hohem Niveau und blieb im Juni saisonbereinigt unverändert bei 130,4 Punkten. Während der Containerumschlag in den chinesischen Häfen gestiegen ist, gab der Nordrange Index wieder nach. Insgesamt ist der Containerumschlag-Index trotz Stagnation gegenüber dem Vormonat in der längerfristigen Tendenz immer noch aufwärtsgerichtet.

Neue Risiken ergeben sich allerdings aus geopolitischen Entwicklungen, ungünstigen internationalen Konjunkturmeldungen und einer gestiegenen Volatilität an den Finanzmärkten.

Exporte erneut spürbar rückläufig

Die jüngsten Daten zu den Exporten von Waren und Dienstleistungen enttäuschen erneut und auch die Frühindikatoren für das deutsche Auslandsgeschäft fallen überwiegend zurückhaltend aus.

Im Juni gingen die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt mit -3,5 % erneut spürbar zurück, nachdem sie bereits im Mai um 1,0 % gefallen waren. Im Juni nahmen die Exporte von Waren in die Vereinigten Staaten um 7,7 % ab, während die Ausfuhren in die Volksrepublik China um 3,4 % zulegten. Die Einfuhren von Waren und Dienstleistungen erhöhten sich um +0,6 % gegenüber Mai 2024, im Mai waren sie allerdings spürbar um 3,4 % zurückgegangen. Die Importe von Waren aus den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China gingen im Juni um 6,5 % bzw. 4,9 % zurück. Damit nahmen die Ausfuhren zum zweiten Mal in Folge ab, die Importe hingegen stabilisierten sich zuletzt auf niedrigem Niveau. Der monatliche Handelsbilanzüberschuss lag im Juni angesichts der Abnahme der Warenexporte und des Anstiegs der Warenimporte mit 20,4 Mrd. Euro niedriger als im Vormonat.

Die Einfuhrpreise haben sich im Juni saisonbereinigt mit 0,5 % gegenüber dem Vormonat etwas stärker erhöht als die Ausfuhrpreise, die um 0,2 % zulegten. Damit verschlechterten sich die Terms of Trade im Vormonatsvergleich um 0,3 %. In realer Betrachtung dürfte der Rückgang bei den Ausfuhren noch etwas stärker ausgefallen sein und die Einfuhren geringfügig abgenommen haben.

Die Frühindikatoren senden hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Auslandsgeschäfts eher zurückhaltende Signale. Die Auftragseingänge aus dem Ausland haben sich im Juni gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt um 0,4 % erhöht, nachdem sie im Mai deutlich um 3,0 % zurückgegangen waren. Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich ergab sich eine Abnahme um 3,1 %. Die ifo Exporterwartungen sind im Juli auf -1,7 Punkte gefallen, nachdem sie im Juni bei -1,3 Punkten gelegen hatten. Der Indikator deutet darauf hin, dass keine substanzielle Besserung zu erwarten ist. In Exportbranchen wie dem Automobilsektor und der Metallerzeugung und -bearbeitung wird mit einem rückläufigen Auslandsgeschäft gerechnet.

Das deutsche Auslandsgeschäft dürfte sich auf absehbare Zeit eher verhalten entwickeln.

Anstieg der Produktion zum Ende des zweiten Quartals

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe nahm nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juni preis-, kalender- und saisonbereinigt um 1,4 % gegenüber dem Vormonat zu. Im Mai hatte der Ausstoß gemäß revidierter Daten noch um 3,1 % abgenommen. Während sich die Ausbringung im Baugewerbe im Juni mit +0,3 % nur leicht erhöhte, konnten die Industrieproduktion mit +1,5 % und die Energieproduktion mit einem Plus von 2,9 % stärker zulegen.

Innerhalb der Industrie zeigt sich ein differenziertes Bild: Während die Bereiche pharmazeutische Erzeugnisse (-6,6 %) sowie Nahrungs- und Futtermittel (-5,3 %) deutliche Produktionsrückgänge verzeichneten, konnten die Hersteller von Kfz/Kfz-Teilen (+7,5 %), elektrischen Ausrüstungen (+5,2 %) sowie Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (+3,7 %) ihren Output spürbar erhöhen. Auch im gewichtigen Maschinenbau (+1,2 %), im Bereich chemische Erzeugnisse (+1,5 %) sowie in den besonders energieintensiven Industriezweigen (+1,4 %) legte die Herstellung zu.

Im aussagekräftigeren Dreimonatsvergleich ging die Produktion im Produzierenden Gewerbe allerdings um 1,3 % zurück. In der Industrie belief sich der Rückgang dabei auf -1,0 %, im Baugewerbe auf -2,6 % und im Bereich Energie auf -1,2 %.

Bei den Neuaufträgen zeigte sich der erste Anstieg seit Jahresbeginn, wobei die Entwicklung weiterhin durch starke Schwankungen bei den Großaufträgen geprägt wurde. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im Juni gegenüber dem Vormonat preis-, kalender- und saisonbereinigt um 3,9 % gestiegen. Im Mai waren sie laut revidierten Angaben um 1,7 % gefallen. Die Aufträge aus dem Ausland nahmen mit +0,4 % nur leicht zu, wobei die Länder außerhalb des Euroraums mit +0,9 % merklicher zulegten. Innerhalb der Eurozone war jedoch ein Orderrückgang von 0,3 % zu verzeichnen. Die Nachfrage aus dem Inland expandierte dagegen mit +9,1 % kräftig. Die um Großaufträge bereinigten Auftragseingänge lagen mit +3,3 % gegenüber dem Vormonat wieder deutlich im Plus.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes fiel die Entwicklung der Ordereingänge unterschiedlich aus: Während die Bestellungen in den gewichtigen Branchen Maschinenbau (+2,3 %), Kfz und Kfz-Teile (+9,3 %), bei den Metallerzeugnissen (+9,8 %) sowie im sonstigen Fahrzeugbau (+11,7 %) wieder anzogen, gingen die Auftragseingänge in den Bereichen Daten-, elektrische und optische Geräte (-7,9 %), bei der Metallerzeugung und -bearbeitung (-4,9 %), den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse (-4,6 %) sowie in der Herstellung und Weiterverarbeitung von Papier und Pappe (-5,3 %) ggü. dem Vormonat zurück.

Auch wenn die Produktionsdaten zuletzt wieder besser ausgefallen sind, deuten die nach wie vor geringen Auftragseingänge aus dem Ausland auf eine weiterhin verhaltene Industriekonjunktur hin. Eine breite konjunkturelle Belebung ist damit, auch angesichts der eingetrübten Geschäftserwartungen im Verarbeitenden Gewerbe, vorerst nicht in Sicht.

Verbraucherstimmung auf niedrigem Niveau weiter im Aufwärtstrend

Umsatzzahlen des Einzelhandels für den Berichtsmonat Mai veröffentlicht das Statistische Bundesamt voraussichtlich erst Ende August. Die Neuzulassungen von Pkw insgesamt sind im Juli um 13,9 % gesunken, im Vergleich zum Vorjahresmonat lagen sie um 2,1 % niedriger. Im aussagekräftigeren Zwei-Monatsvergleich nahmen die Zulassungen gegenüber dem Vormonat um 1,9 % zu. Bei den PKW-Neuzulassungen durch Privatpersonen ergab sich im Juli im Vormonatsvergleich eine Abnahme um 11,2 %. In der Zwei-Monats-Betrachtung ist – nach hohen Schwankungen in den Vormonaten – ein Plus von 4,4 % zu konstatieren. Die Pkw-Neuzulassungen von Unternehmen und Selbstständigen nahmen im Juli um 15,2 % ab. Auch hier ergab sich in der Zwei-Monats-Betrachtung ein – zumindest leichter – Zuwachs.

Bei der Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, gemessen am GfK-Konsumklimaindex und dem HDE-Konsumbarometer, zeigen sich zuletzt unterschiedliche Entwicklungen: Das HDE-Konsumbarometer stagniert im August, nachdem es sich im Juli leicht eingetrübt hat. Der GfK-Konsumklimaindex hingegen zeigte im Juli eine deutliche Zunahme bei den Einkommenserwartungen sowie einen moderaten Anstieg der Anschaffungsneigung. Für August wird wieder eine Erholung des Konsumklimas gegenüber dem Vormonat prognostiziert, während es im Juli zu einem leichten Rückgang gekommen war. Sowohl GfK-Konsumklima als auch HDE-Konsumbarometer zeigen aber zuvor im ersten Halbjahr einen Aufwärtstrend. Im Zuge steigender Löhne und rückläufiger Inflationsraten könnte sich der private Konsum in der zweiten Jahreshälfte beleben.

Inflationsrate zuletzt wieder leicht gestiegen, im weiteren Jahresverlauf sollten inflationsdämpfende Effekte überwiegen

Die Inflationsrate, d. h. der Anstieg des Niveaus der Verbraucherpreise binnen Jahresfrist, ist im Juli leicht auf +2,3 % gestiegen, nachdem sie im Juni +2,2 % und im Mai +2,4 % betragen hatte. Die Kernrate, bei der die Entwicklung der Preise für Energie und Nahrung außen vor bleiben, lag im Juli unverändert bei +2,9 %.

Der Preisdruck seitens Nahrungsmittel hat sich zuletzt wieder etwas erhöht. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhten sich hier die Preise um 1,3 %, im Juni hatte die Rate bei +1,1 % gelegen. Gleichzeitig hat sich der preisdämpfende Effekt durch billigere Energie verringert. Die Energiepreise waren im Juli gegenüber dem Vorjahresmonat mit -1,7 % weniger stark rückläufig als noch im Juni mit -2,1 %. Im Bereich der Dienstleistungen lag der Preisauftrieb unverändert bei +3,9 % und damit weiterhin überdurchschnittlich.

Auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen haben sich die preisdämpfenden Effekte weiter verringert: Die gewerblichen Erzeugerpreise gingen im Juni um 1,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat zurück. Im Mai hatte die Rate bei -2,2 % gelegen. Ausschlaggebend für die jüngste Abnahme der Erzeugerpreise waren nach wie vor Preisrückgänge bei Energie. Im Vergleich zum Vormonat legten die Erzeugerpreise im Juni leicht um 0,2 % zu. Die Einfuhrpreise stiegen im Juni im Vormonatsvergleich um 0,4 % und gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 %. Die Verkaufspreise im Großhandel sind im Juni im Vorjahresvergleich um 0,6 % gefallen, gegenüber dem Vormonat sanken sie um 0,3 %.

An den Spotmärkten erhöhten sich infolge geopolitischer Spannungen die Preise für Erdgas zuletzt wieder spürbar. Aktuell liegt der TTF Base Load mit rd. 40 Euro/MWh etwa 15 % über dem Niveau des Vorjahres. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um rd. 25 %. Die Markterwartungen deuten darauf hin, dass sich die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen um etwa 40 Euro/MWh bewegen werden. Der Preis für Rohöl (Brent) verringerte sich gegenüber dem Vormonat um knapp 4 % und lag bei 75 Euro/Barrel, gegenüber dem Vorjahr gab er um rd. 5 % nach.

Die inflationsdämpfenden Faktoren dürften im weiteren Jahresverlauf überwiegen: Preisrückgänge auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen aufgrund gesunkener Energiebörsenpreise, geldpolitische Straffung der EZB, angemessene Tarifabschlüsse sowie Normalisierung der Gewinnmargen der Unternehmen. So planen lt. ifo Umfrage die Unternehmen im konsumnahen Bereich zuletzt seltener mit steigenden Preisen. In ihrer Frühjahrsprojektion vom 24. April schätzt die BReg für 2024 und 2025 eine Inflationsrate von 2,4 % bzw. 1,8 %. Die Wirtschaftsforschungsinstitute (06/24) erwarten 2,2 bis 2,4 % bzw. 1,7 bis 2,0 %.

Arbeitsmarkt von stagnierender Wirtschaft geprägt

Die konjunkturelle Entwicklung hinterlässt immer deutlichere Spuren am Arbeitsmarkt. Die registrierte Arbeitslosigkeit nahm im Juli saisonbereinigt mit 18.000 Personen deutlich stärker zu als saisonüblich, die Unterbeschäftigung stieg um 1.000 Personen. Die konjunkturelle Kurzarbeit ist im Mai auf 211 Tausend Personen gefallen, die Anzeigen von Kurzarbeit bei der BA lagen im Juli gegenüber dem Vorjahr um etwa ein Drittel höher. Gleichzeitig ist die Entwicklung der Erwerbstätigkeit von einer abnehmenden Dynamik geprägt. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm im Juni mit +166.000 Personen gegenüber dem Vorjahresmonat zwar weiterhin zu, im Vormonatsvergleich fällt der Anstieg saisonbereinigt mit +7.000 Personen jedoch deutlich geringer aus als zuvor. Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat saisonbereinigt mit +5.000 Personen im Mai gegenüber den Vormonaten zuletzt nur noch leicht zugelegt.

Aktuelle Frühindikatoren deuten ebenfalls auf eine gedämpfte Entwicklung hin: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer gibt im Juli zwar einen leicht positiven Arbeitsmarktausblick, die Arbeitslosigkeitskomponente bewegt sich jedoch weiterhin deutlich im negativen Bereich. Die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen ist weiter rückläufig und die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen hat laut ifo Beschäftigungsbarometer im Juli erneut abgenommen. Aktuell zeichnet sich damit noch keine Belebung am Arbeitsmarkt ab.

Anstieg der Unternehmensinsolvenzen setzt sich weiter fort

Im Mai stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nach endgültigen Ergebnissen um 1,5 % gegenüber April. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2023 betrug der Anstieg 30,9 %. Mit 1.934 Fällen wurde der höchste Wert seit Juni 2016 (1.951) verzeichnet. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 lagen die Unternehmensinsolvenzen insgesamt 28,8 % höher als im Vorjahreszeitraum sowie 6,0 % über dem Mittelwert des Vergleichszeitraums der Jahre 2016 bis 2019. Als Ursachen für das weiterhin dynamische Insolvenzgeschehen werden eine Reihe von Entwicklungen gesehen, darunter die immer noch verhaltene Konjunkturentwicklung sowie Nachholeffekte aus der Zeit der durch Sonderregelungen geprägten Vorjahre mit historisch niedrigen Insolvenzzahlen.

Der IWH-Insolvenztrend zeigt im Juli 2024 mit 1.406 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften einen stärker als zuvor erwarteten Anstieg von 20,3 % gegenüber dem Vormonat (+37,2 % gegenüber Vorjahresmonat), nachdem im Mai und Juni jeweils ein Rückgang verzeichnet wurde. Einen größeren relativen Zuwachs auf Monatsbasis hatte es zuletzt im März 2021 gegeben, allerdings von einem deutlich niedrigeren Niveau aus. Das IWH rechnet auf Basis von Frühindikatoren damit, dass die Insolvenzzahlen im August leicht sinken und dann im September wieder ansteigen – und sich weiterhin durchgehend über dem Vor-Corona-Niveau bewegen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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IMK Inflationsmonitor: Leichter Anstieg der Teuerungsraten im Juli, Kernrate sinkt

Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli gegenüber Juni leicht von 2,2 auf 2,3 % gestiegen. Hauptgründe dafür waren ein etwas stärkerer Anstieg der weitgefassten Nahrungsmittelpreise (um 2,2 %) und dass die Entwicklung der Energiepreise zwar weiterhin den generellen Preisauftrieb dämpfte, aber weniger stark als im Juni. Dementsprechend sind lt. Hans-Böckler-Stiftung auch die Inflationsraten einiger Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, leicht gestiegen.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 14.08.2024

Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli gegenüber Juni leicht von 2,2 auf 2,3 Prozent gestiegen. Hauptgründe dafür waren ein etwas stärkerer Anstieg der weitgefassten Nahrungsmittelpreise (um 2,2 Prozent) und dass die Entwicklung der Energiepreise zwar weiterhin den generellen Preisauftrieb dämpfte, aber weniger stark als im Juni. Dementsprechend sind auch die Inflationsraten einiger Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, leicht gestiegen. Der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten haushaltsspezifischen Inflationsrate war relativ gering und betrug 0,6 Prozentpunkte. Zum Vergleich: Im Juli 2023 waren es 1,0 Prozentpunkte und auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 sogar 3,1 Prozentpunkte. Während einkommensschwache Haushalte im Mittel des Jahres 2022 und auch 2023 eine deutlich höhere Teuerung schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate trotz eines leichten Anstiegs im Juli 2024 wie in den Vormonaten unterdurchschnittlich: Der Warenkorb von Alleinlebenden mit niedrigen Einkommen verteuerte sich um 1,7 Prozent, der von Familien mit niedrigen Einkommen um 1,8 Prozent. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.

Insgesamt lag die Inflationsrate von sieben der untersuchten neun Haushaltstypen im Mai bei oder leicht unter zwei Prozent, die der übrigen bei 2,2 und 2,3 Prozent. Trotz des leichten Wiederanstiegs der Teuerungsrate sei im Jahresverlauf eine weitere Abschwächung bei der Preisdynamik absehbar, analysieren die Forschenden. Da gleichzeitig die Konjunkturentwicklung auch aufgrund der hohen Zinsen schwach ist und Risiken für die Stabilität der Finanzmärkte bestehen, halten die Fachleute des IMK weitere Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) für dringend nötig und einen Senkungsschritt beim nächsten EZB-Zinsentscheid im September auch für wahrscheinlich.

Dr. Silke Tober, IMK-Inflationsexpertin, und der wissenschaftliche Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien berechnen seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden. Seit kurzem liefert der Monitor ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich längerfristige Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen (Link zur Datenbank unten).

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass ärmere Haushalte während der Teuerungswelle bis in den Sommer 2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet waren, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese waren lange die stärksten Preistreiber. Im Laufe der letzten Monate hat die Preisdynamik dort aber nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 deutlich verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsbelastung im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es beim Haushaltstyp der Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Vor einem Jahr, im Juli 2023, waren es Alleinlebende mit niedrigen Einkommen, die mit der höchsten Teuerungsrate konfrontiert waren – 6,5 Prozent. Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen lagen auch in jenem Monat mit 5,5 Prozent deutlich niedriger und unter der hohen allgemeinen Inflationsrate von damals 6,2 Prozent.

Aktuell verteuern sich die spezifischen Warenkörbe von ärmeren Haushalten weniger stark als der Durchschnitt, weil die im Jahresvergleich geringeren Preise für Haushaltsenergie bei ihnen ein relativ großes Gewicht haben. Allerdings stiegen bei ihnen wegen der leicht anziehenden Teuerung bei Lebensmitteln die haushaltsspezifischen Inflationsraten von Juni auf Juli um 0,1 (Alleinlebende) bzw. 0,2 Prozentpunkte (Familien), während sie für die meisten anderen Haushalte stabil blieben. Dass wiederum Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 2,3 Prozent aktuell eine leicht höhere Inflationsrate haben als die übrigen Haushalte im Vergleich, liegt daran, dass diese Haushalte stärker als andere etwa Kfz-Versicherungen, Restaurantdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen oder Dienstleistungen zur Wohnungsinstandhaltung nachfragen, deren Preise aktuell deutlich anziehen. Das gilt tendenziell auch für Paare mit Kindern und hohen Einkommen, deren Warenkorb sich im Juli um 2,2 Prozent verteuerte. Die Inflationsraten von Paaren ohne Kinder und von Paaren mit Kindern und jeweils mittleren Einkommen betrugen je 2,0 Prozent, ebenso hoch fiel die Teuerung für Alleinlebende mit höheren Einkommen aus. Bei Alleinlebenden und bei Alleinerziehenden mit jeweils mittleren Einkommen legten die Preise im Jahresvergleich um je 1,9 Prozent zu.

„Trotz des leichten Preishüpfers im Juli liegt die Inflationsrate für fast alle Haushaltstypen nahe an der EZB-Zielinflation. Das ist ein wichtiges Signal für die Geldpolitik. Allerdings darf dabei nicht ausgeblendet werden, dass das Preisniveau deutlich höher ist als vor der Inflationswelle. Die Kaufkraft eines Teils der Haushalte hat sich von dem Teuerungsschub noch nicht vollständig erholt. Das gilt insbesondere für Familien der Mittelschicht, wie wir kürzlich in einer Studie gezeigt haben.“

Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor IMK

Kerninflation weist nach unten, trotz staatlicher Maßnahmen, die die Preise antreiben

Dullien und Tober rechnen im weiteren Jahresverlauf mit nachlassendem Teuerungsdruck, auch bei den Dienstleistungspreisen, die zuletzt kräftig angezogen haben und deshalb zu Recht unter besonderer Beobachtung stünden. Nach saisonbereinigten Daten der Deutschen Bundesbank war der Anstieg der Dienstleistungspreise in Deutschland im Juli im 12-Monats-Vergleich bereits leicht rückläufig. In dem für die EZB besonders wichtigen harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) fiel der Anstieg der Dienstleistungspreise im Juli sogar um 0,3 Prozentpunkte niedriger aus als im Juni. Die leichte Entspannung wirkte sich auch auf die Kernrate aus, also die Inflationsrate ohne Berücksichtigung der schwankungsanfälligen Posten Energie und Nahrungsmittel. Sie sank nach dem VPI-Konzept im Juli um 0,2 Prozentpunkte. Dabei müsse zudem noch berücksichtigt werden, dass die Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz auf Speisen im Gastgewerbe vom Jahresanfang noch nachwirke und dieser Effekt die Kernrate erhöhe, erklären die Fachleute des IMK.

Dullien und Tober rechnen damit, dass die EZB den Leitzins im September erneut senken wird. „Angesichts der sich weitgehend in Einklang mit den Erwartungen entwickelnden Preise und Löhne im Euroraum“ sei das die richtige Entscheidung, und sollte auch nicht das Ende des Zinssenkungskurses sein, mahnen die Forschenden, denn: „Aktuell dämpft das deutlich restriktive Zinsniveau die Konjunktur und insbesondere die Investitionen. Die Europäische Zentralbank hat bislang die Zinsen nur sehr zögerlich gesenkt, obwohl die Inflation aus heutiger Sicht bereits im kommenden Jahr das Inflationsziel von zwei Prozent erreichen wird.“

Gerade in Deutschland berge die anhaltende Wirtschaftsschwäche die Gefahr mittelfristig zu niedriger Lohnsteigerungen, eines Abbaus von Produktionskapazitäten und einer Verknappung von Fachkräften, weil etwa weniger ausgebildet werde oder Arbeitnehmende bei Stellenabbau in den frühzeitigen Ruhestand entlassen werden. Hingegen würde eine durch gesenkte Zinsen unterstützte wirtschaftliche Belebung Unternehmen schon kurzfristig doppelt entlasten: Einmal durch niedrigere Finanzierungskosten, zum zweiten, indem eine bessere Auslastung und mehr Investitionen die Produktivität steigern.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Tariflöhne steigen 2024 nach den bislang vorliegenden Abschlüssen nominal um 5,6 Prozent – Kräftige Erholung bei den Reallöhnen

Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2024 getätigten Neuabschlüsse und der in den Vorjahren für 2024 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr nominal um durchschnittlich 5,6 %. Angesichts eines deutlichen Rückgangs der Inflationsraten auf durchschnittlich 2,4 % im 1. Halbjahr 2024 ergibt sich hieraus lt. Hans-Böckler-Stiftung real eine Lohnsteigerung von 3,1 %.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 13.08.2024

Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2024 getätigten Neuabschlüsse und der in den Vorjahren für 2024 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr nominal um durchschnittlich 5,6 Prozent. Angesichts eines deutlichen Rückgangs der Inflationsraten auf durchschnittlich 2,4 Prozent im 1. Halbjahr 2024 ergibt sich hieraus real eine Lohnsteigerung von 3,1 Prozent. Seit mehr als einem Jahrzehnt ist dies der mit Abstand höchste jährliche Reallohnzuwachs bei den Tariflöhnen. Allerdings gingen dem drei Jahre mit Reallohnverlusten voraus. Zu diesem Ergebnis kommt das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in seiner heute vorgelegten Halbjahresbilanz zur aktuellen Entwicklung der Tariflöhne.

„In diesem Jahr schaffen die kräftigen Reallohnzuwächse erstmals einen deutlichen Ausgleich für den massiven Reallohnrückgang der Jahre 2021 und 2022 und das kleine Minus 2023,“ sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Die Kaufkraftverluste der Vorjahre konnten damit etwa zur Hälfte kompensiert werden. Insgesamt liegt das preisbereinigte Niveau der Tariflöhne jedoch immer noch deutlich unter dem Spitzenwert des Jahres 2020. Damit besteht bei der Tariflohnentwicklung weiterhin ein erheblicher Nachholbedarf. Deutliche Reallohnzuwächse sind zudem auch ökonomisch sinnvoll, um die konjunkturelle Entwicklung zu stabilisieren.“

„Die Auswertung zeigt, dass Tarifbindung ein wichtiges Instrument ist, um für viele Menschen materielle gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Das reduziert auch die Einkommensungleichheit und stabilisiert in einer Zeit, in der sich viele Menschen Sorgen um die soziale Ungleichheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt machen, die Gesellschaft als Ganzes. Schon deshalb sollten wir alle ein Interesse an einer hohen Tarifbindung haben und diese stärken.“

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI

Bislang sind für knapp 19,7 Millionen Beschäftigte Tariferhöhungen vereinbart worden, die im Lauf des Jahres 2024 wirksam werden. Für knapp 11,6 Millionen Beschäftigte wurden diese Tariferhöhungen bereits 2023 oder früher in Tarifverträgen mit mehrjähriger Laufzeit festgelegt. Hierzu gehören auch große Tarifbranchen wie z.B. der Öffentliche Dienst und die Metall- und Elektroindustrie. Hinzu kamen im 1. Halbjahr 2024 neue Tarifvereinbarungen für mehr als 8 Millionen Beschäftigte, darunter die Chemische Industrie, das Bauhauptgewerbe und der Einzelhandel.

Nominal liegt die Tariflohnentwicklung 2024 fast exakt auf dem Niveau des Vorjahres. Dabei fallen die Zuwächse der im 1. Halbjahr 2024 getätigten Neuabschlüsse mit einer Tariferhöhung von 7,6 Prozent noch einmal deutlich kräftiger aus. Dies liegt vor allem daran, dass hier Abschlüsse in großen Tarifbranchen wie dem Bauhauptgewerbe, dem Einzelhandel und dem Groß- und Außenhandel getätigt wurden, deren letzte Tariferhöhung bereits mehrere Jahre zurückliegt und deren Nachholbedarf deshalb besonders groß war.

Einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Tariflöhne leisten im Jahr 2024 wiederum die sogenannten Inflationsausgleichsprämien (IAPs), die in nahezu allen großen Tarifbranchen wie auch in vielen kleinen Tarifbereichen vereinbart wurden. Bei den IAPs handelt es sich um steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen, die den Beschäftigten, im Vergleich zu einer regulären Tariferhöhung, einen höheren Nettolohn und den Arbeitgebern niedrigere Arbeitskosten ermöglichen. Die Nettolöhne hängen dabei vom Haushaltskontext und der Steuerklasse der Beschäftigten ab. Je nach Tarifbereich variieren die IAPs zwischen einigen 100 bis 3.000 Euro. In vielen Fällen werden sie über einen Zeitraum von zwei Jahren in mehreren Tranchen oder auch als monatliche Zusatzzahlungen gewährt. Insgesamt können die IAPs bis Ende 2024 ausgezahlt werden, sodass sie in diesem Jahr noch einmal stark zur Geltung kommen. Da die IAPs in den Berechnungen des WSI-Tarifarchives lediglich als Bruttoeinmalzahlungen berücksichtigt werden, können für viele Beschäftigte die Tariferhöhungen netto noch einmal deutlich höher ausfallen. „Allerdings sind die Inflationsausgleichsprämien als Einmalzahlungen durchaus ein zweischneidiges Schwert“, so der Tarifexperte Schulten. „Auf der einen Seite haben sie kurzfristig geholfen, Kaufkraftverluste zu begrenzen und sorgen in diesem Jahr für besonders hohe Reallohnzuwächse. Schon jetzt ist allerdings auch absehbar, dass sich der Wegfall der Inflationsausgleichsprämien im Jahr 2025 stark dämpfend auf die Tariflohnentwicklung auswirken wird.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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EuGH zu Berufsgeheimnis und DAC-6

Der EuGH hat in der Rs. C-623/22 ein weiteres Urteil über DAC-6-Meldepflichten im Spannungsfeld zur anwaltlichen Verschwiegenheit gefällt, er betonte darin die Bedeutung des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Darauf weist die BRAK hin.

BRAK, Mitteilung vom 14.08.2024 zum Urteil C-623/22 des EuGH vom 29.07.2024

Am 29. Juli 2024 hat der EuGH in der Rs. C-623/22 ein weiteres Urteil über DAC-6-Meldepflichten im Spannungsfeld zur anwaltlichen Verschwiegenheit gefällt, er betonte darin die Bedeutung des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant.

Mit der Richtlinie wurden Meldepflichten für potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen für Intermediäre eingeführt. Solche Intermediäre können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sein. Die Richtlinie sieht vor, dass diese von ihrer Meldepflicht befreit werden können, wenn sie gegen eine nach nationalem Recht bestehende Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen würden. Dann müssen sie jedoch andere Intermediäre bzw. den Steuerpflichtigen selbst über ihre Meldepflicht unterrichten.

Bereits im Dezember 2022 hatte der EuGH in der Rs. C-694/20 (EuGH zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung) die Bedeutung der anwaltlichen Verschwiegenheit im Zusammenspiel mit den DAC-6-Meldepflichten herausgestellt und entschieden, dass die Pflicht eines Rechtsanwalts, bei Befreiung von der Meldepflicht aufgrund seiner Stellung als Rechtsanwalt, andere Intermediäre über deren Meldepflichten zu unterrichten, das Berufsgeheimnis verletze. Der aktuelle Fall betrifft die belgische Umsetzung der Richtlinie. Mehrere Verbände von Steuerberatern sowie Rechtsanwältinnen hatten mit Blick auf die EU-Grundrechtecharta sowie allgemeine Grundsätze des Unionsrechts dagegen geklagt.

Der Gerichtshof entschied nun, dass die Rechtsprechung aus Dezember 2022 nur für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Sinne der Richtlinie 98/5/EG gelte und nicht für andere zur Vertretung vor Gericht ermächtigte Berufsangehörige. Dies sei auf den speziellen Schutz, welcher sich aus der singulären Stellung des Rechtsanwalts innerhalb der Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten sowie der ihm übertragenen grundlegenden Aufgaben, welche von allen Mitgliedstaaten anerkannt würden, zurückzuführen. Dieser Schutz könne nicht auf andere freie Berufe ausgeweitet werden.

Weiter stellt der Gerichtshof hinsichtlich der ersten Vorlagefrage fest, dass in der Ausdehnung auf Steuern über die Gesellschaftssteuer hinaus, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer sowie von Zöllen und Verbrauchersteuern, keine Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie der Art. 20 und Art. 21 der Charta vorliegt, da Referenzkriterium die Gefahr aggressiver Steuerplanung sowie von Steuervermeidung sei, welche nicht nur im Bereich der Gesellschaftssteuer umgesetzt werden könne. Auch die zweite Vorlagefrage zur hinreichenden Bestimmtheit der Richtlinie im Hinblick auf Rechtssicherheit, Gesetzmäßigkeit in Strafsachen und Recht auf Achtung des Privatlebens gem. Art. 7 der Charta beantwortet der Gerichtshof positiv. Die letzte Vorlagefrage, welche auf einen Eingriff ins Privatleben aufgrund der Pflicht zur Meldung einer Gestaltung, mit der in legaler und nicht missbräuchlicher Weise ein Steuervorteil angestrebt wird, abzielt, beantwortet der EuGH ebenfalls ohne Feststellung eines Verstoßes.

Nun steht noch die Entscheidung in der Rs. C-432/23 aus, auch dort befasst sich der EuGH mit der anwaltlichen Verschwiegenheit angesichts steuerrechtlicher Meldepflichten.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer

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KfW Research: 44 % der Privathaushalte sind grundsätzlich offen für nachhaltige Geldanlagen

44 % der Haushalte in Deutschland investieren bereits grün oder können sich das vorstellen. Jeder siebte Haushalte in Deutschland (14 %) steckt sein Erspartes in nachhaltige Geldanlagen. Weitere 30 % können sich vorstellen, das künftig zu machen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Haushaltsbefragung, die KfW Research im Rahmen des KfW-Energiewendebarometers erhoben hat.

KfW, Pressemitteilung vom 13.08.2024

  • 14 % investieren bereits grün, weitere 30 % können es sich vorstellen
  • Zweifler bemängeln zu wenige Informationen über Wirksamkeit der Investments
  • Renditenachteile spielen nur untergeordnete Rolle

44 % der Haushalte in Deutschland investieren bereits grün oder können sich das vorstellen. Jeder siebte Haushalte in Deutschland (14 %) steckt sein Erspartes in nachhaltige Geldanlagen. Weitere 30 % können sich vorstellen, das künftig zu machen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Haushaltsbefragung, die KfW Research im Rahmen des KfW-Energiewendebarometers erhoben hat.

Zu nachhaltigen Geldanlagen zählen grüne Konten und Spareinlagen, nachhaltige Fonds und Wertpapiere sowie finanzielle Beteiligungen an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Viele Haushalte zögern trotz grundsätzlicher Bereitschaft. Gründe dafür: Neben fehlendem finanziellen Spielraum sind es vor allem Zweifel daran, ob ihr Geld wirklich klimafreundlich investiert wird (32 % der betroffenen Haushalte). Weitere 19 % geben an, die Produkte nicht zu verstehen.

Privathaushalte sind mit einem Geldvermögen von zuletzt 8 Bio. Euro ein wichtiger Akteur bei der Finanzierung der Klimawende.

„Auch angesichts knapper öffentlicher Kassen ist der Beitrag privaten Kapitals zur Finanzierung der grünen Transformation hoch relevant“, sagte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass viele Menschen in Deutschland bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kapital in klimafreundliche Projekte zu lenken. Entscheidend ist aber, dass sie leichteren Zugang zu Informationen über nachhaltige Geldanlagen bekommen als bisher, insbesondere mit Blick auf den resultierenden Beitrag zum Klimaschutz“, sagte die KfW-Chefvolkswirtin.

53 % der Haushalte können sich nicht vorstellen, Geld in grüne Finanzanlagen zu investieren, 3 % sind unentschlossen. Darunter sind sehr viele Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen, die schlicht kein Geld zum Sparen und Anlegen haben. Mehr als 56 % der Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen haben grundsätzlich keinen finanziellen Spielraum für eine Geldanlage. Schaut man sich nur die Haushalte an, die Geldvermögen haben, investieren immerhin rund 23 % bereits jetzt in nachhaltige Anlagen.

Besonders interessiert an grünen Investments sind junge Menschen. Die Gruppe der 18- bis 30-Jährigen besitzt dreimal so oft nachhaltige Fonds und Wertpapiere wie die Gruppe der über 65-Jährigen (15 % gegenüber 5 % der Haushalte). Ein ähnliches Bild zeigt sich bei grünen Konten und Spareinlagen (7 % gegenüber 2 %). Etwas anders verhält es sich mit Beteiligungen an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (2 % gegenüber 3 %).

Mögliche Renditenachteile spielen für die Befragten nur eine untergeordnete Rolle bei der Entscheidung für oder wider eine nachhaltige Geldanlage. Allen Haushalten, die potenziell willens sind zu investieren oder schon investiert haben, wurde als Basisszenario eine Kapitalanlage von 10.000 Euro mit 3 % Zinsen, also 300 Euro Ertrag im Jahr, vorgestellt. Danach waren 86 % aller Haushalte bereit, auf 0,1 Prozentpunkte Rendite – also 10 Euro – zu verzichten, wenn ihre Anlage dafür nachhaltig ist. 74 % würden auf 0,5 Prozentpunkte – also 50 Euro – und immerhin noch 57 % auf 1,5 Prozentpunkte – also 150 Euro – verzichten.

„Mit den Privathaushalten in Deutschland gibt es einen relevanten potenziellen Investorenkreis für nachhaltige Geldanlagen, der durch geeignete Rahmenbedingungen seinen Beitrag zur grünen Transformation Deutschlands und der Welt leisten kann“, sagte KfW-Chefvolkswirtin Dr. Fritzi Köhler-Geib.

Quelle: KfW

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Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung – Bundeskabinett verabschiedet das dritte „Kita-Qualitätsgesetz“

Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren erneut dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Das Bundeskabinett hat deshalb jetzt das dritte „Kita-Qualitätsgesetz“ verabschiedet.

Bundesregierung, Mitteilung vom 14.08.2024

Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren erneut dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Das Bundeskabinett hat deshalb jetzt das dritte „Kita-Qualitätsgesetz“ verabschiedet.

Die Qualität der Kindertagesbetreuung muss gezielt verbessert werden. Nur so kann allen Kindern im Bundesgebiet bis zum Schuleintritt eine gleichwertige Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung bereitgestellt werden. Denn: Die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg werden bereits mit der frühkindlichen Bildung gelegt.

Das fortgeschriebene Kita-Qualitätsgesetz sieht daher Folgendes vor:

  • Personal: Um die Personalsituation in Kitas zu verbessern, sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder mit dem neuen Gesetz unterstützt werden. Ziel ist ein besserer Betreuungsschlüssel, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung. Denn eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachkräfte bildet die Basis für Qualitätsverbesserungen.
  • Sprachliche Entwicklung: Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.
  • Gesundheit: Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Förderung ausreichender Bewegung sowie für eine gesunde und ausgewogene Ernährung stärker in den Fokus genommen werden.
  • Finanzen: Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sollen nach einer Übergangsfrist mit Bundesmitteln nicht mehr fortgesetzt werden können. So soll eine Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung vermieden werden. Den Ländern steht es jedoch frei, diese Maßnahmen außerhalb des Kita-Qualitätsgesetzes in eigener Verantwortung fortzuführen.

Vier Milliarden Euro für Kita-Qualität

Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2025 und 2026 mit jeweils rund zwei Milliarden Euro unterstützen.

Bereits 2019 ist ein Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sog. Gute-Kita-Gesetz, in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde 2023 auf der Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation dieses Gesetzes inhaltlich angepasst und soll nun erneut weiterentwickelt werden.

Ziel: bundesweit einheitliche Standards in der Kinderbetreuung

In einem weiteren Schritt will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Der Bund leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder durch Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Quelle: Bundesregierung

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„Freiwillig-Tempo 30“-Schilder müssen entfernt werden

„Freiwillig-Tempo 30“-Schilder, die von Anwohnern auf der Halbinsel Höri (Landkreis Konstanz) auf ihren innerorts gelegenen Grundstücken aufgestellt wurden, müssen wegen der Gefahr der Verwechslung mit amtlichen Schildern entfernt werden. So entschied das VG Freiburg (Az. 6 K 2226/24 u. a.).

VG Freiburg, Pressemitteilung vom 13.08.2024 zu den Beschlüssen 6 K 2226/24, 6 K 2227/24 und 6 K 2228/24 vom 08.08.2024 (nrkr)

„Freiwillig-Tempo 30“-Schilder, die von Anwohnern auf der Halbinsel Höri (Landkreis Konstanz) auf ihren innerorts gelegenen Grundstücken aufgestellt wurden, müssen wegen der Gefahr der Verwechslung mit amtlichen Schildern entfernt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in drei Beschlüssen vom 08.08.2024, mit denen es Eilanträge der Anwohner ablehnte (Az. 6 K 2226/24, 6 K 2227/24, 6 K 2228/24).

Die von den Anwohnern aufgestellten Schilder sind wie folgt gestaltet (siehe Pressemitteilung).

Mit Bescheiden vom 26.04.2024 verfügte das Landratsamt Konstanz jeweils unter Anordnung der sofortigen Vollziehung gegenüber den Anwohnern die Entfernung der Schilder und drohte Zwangsgelder in Höhe von jeweils 800 Euro an. Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg die Widersprüche hiergegen zurückgewiesen hatte, erhoben die Anwohner Klage und stellten Eilanträge. Diese wies das Verwaltungsgericht nun im Wesentlichen mit folgender Begründung ab:

Mit der Aufstellung der Schilder werde voraussichtlich gegen § 33 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Die Schilder könnten mit den amtlichen Vorschriftszeichen 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und 274.1 (Tempo 30-Zone) verwechselt werden. Maßgeblich sei das Gesamtbild des jeweiligen Schildes, wie es sich einem flüchtigen Betrachter darstelle. Hiernach sei voraussichtlich eine Verwechslungsgefahr zu bejahen, zumal ein Verkehrsteilnehmer sich nicht sicher sein könne, ob es sich nicht um ein amtliches Verkehrsschild handele, das nachträglich verändert worden sei.

Die Größe und Form der Schilder, die Abbildung von fünf rennenden Kindern und die Aufschrift „Freiwillig“ führten nach der gebotenen Gesamtschau nicht auf den ersten Blick zum eindeutigen Schluss auf ein privates Wunsch-/Fantasiebild. Mit der Abbildung der Kinder sei die Ähnlichkeit zu nach der StVO vorgesehenen „schwarzen Sinnbildern“ angelegt. Nach der StVO seien auch „Aufschriften“ zulässig. Dass das Bild der Kinder und der Schriftzug „Freiwillig“ nicht – wie es die StVO vorschreibe – schwarz umrandet seien, nehme ein flüchtiger Betrachter nicht zwingend auf den ersten Blick wahr. Gerade bei ausschließlich fremdsprachigen Verkehrsteilnehmern sei eine Verwechslungsgefahr gegeben, da bei flüchtigem Blick nur die vermeintliche Geschwindigkeitsbeschränkung, aber nicht die Überschrift „Freiwillig“ verstanden werde. Amtliche Verkehrszeichen müssten aber international verständlich sein. Auch weiche die Größe der Schilder nicht offensichtlich von der vergleichbarer amtlicher Verkehrszeichen ab.

Zu beachten sei auch, dass die Fahrerassistenzsysteme der Dienstwagen des Landratsamts und des Regierungspräsidiums beim Vorbeifahren an den Schildern eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angezeigt hätten.

Schließlich sei davon auszugehen, dass die Verwechslungsgefahr negative Folgen für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs haben könne, wenn statt der an sich zulässigen 50 km/h von manchen Verkehrsteilnehmern nur 30 km/h gefahren würden, während andere Verkehrsteilnehmer die höhere zulässige Geschwindigkeit ausnutzen wollten. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Zulassung entsprechender Schilder die Aufstellung weiterer im Wesentlichen gleicher Schilder nach sich ziehen dürfte. Bei der Aufstellung der Schilder handele es sich nicht um isolierte private Einzelmaßnahmen. Vielmehr seien sie Teil einer breiten, u. a. von der Deutschen Umwelthilfe unterstützten Initiative, die die „Höri“ mit den Landesstraßen 192 und 193 betreffe.

Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Die Anwohner können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg

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Kabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025

Das Wohngeld wird alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2025 fällig. Für die voraussichtlich rund 1,9 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt es um durchschnittlich 15 Prozent. Das sind etwa 30 Euro mehr Wohngeld pro Monat.

BMWSB, Pressemitteilung vom 13.08.2024

Das Bundeskabinett hat am 13.08.2024 im Umlaufverfahren die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes beschlossen. Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland. Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Das Wohngeld ist eine tragende Säule des Sozialstaates. Mit der historisch größten Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, haben wir dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen bei den Mietzahlungen bzw. den Wohnkosten in der eigenen Immobilie dauerhaft entlastet werden.

Seitdem ist vieles teurer geworden. Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Damit bleibt Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.

Gleichzeitig ist es umso wichtiger, dauerhaft mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit einem neuen Förderprogramm, das zeitnah starten wird, investieren wir gerade in den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2025 vor, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 21,65 Milliarden Euro von 2022 bis 2028 weiter auf Rekordniveau verstetigt wird.“

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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Berufsrecht der Steuerberater im Fokus des EUGH

Berufsgeheimnis der Steuerberater und Kapitalbindung für die Kanzleien sind Gegenstand aktueller Verfahren des EUGH. Der DStV gibt dazu einen kurzen Überblick.

DStV, Mitteilung vom 13.08.2024

Berufsgeheimnis der Steuerberater und Kapitalbindung für die Kanzleien sind Gegenstand aktueller Verfahren des EUGH. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt dazu einen kurzen Überblick.

Der EUGH (Gerichtshof der Europäischen Union) ist das Rechtssprechungsorgan der EU-Gesetzgebung und für die Auslegung des Unionsrechts zuständig. In drei Verfahren befasst sich der EUGH aktuell mit berufsrechtlichen Fragen, die unmittelbaren Einfluss auf das Berufsgeheimnis und die Kapitalbindung für Steuerberater und Kanzleien haben.

A. Berufsgeheimnis I

Am 29.07.2024 hat der EUGH im Urteil des Vorentscheidungsverfahrens in der Rechtssache C-623/22 u. a. zur Frage Stellung genommen, ob für Berufe, für die nach nationalem Recht eine Verschwiegenheitspflicht besteht, die aber keine Rechtsanwälte sind, im selben Umfang das Berufsgeheimnis gilt, wie für Rechtsanwälte. Die Kläger, französische und belgische Organisationen der Berufsträger, hatten zuvor geltend gemacht, dass die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte bei der Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (in Deutschland §§ 138d ff. AO) im gleichen Maße etwa für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notare gelten müsse, soweit diese der nationalen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Mit dem Hinweis auf die besondere Stellung von Rechtsanwälten im Gerichtsverfahren lehnt der EUGH in seinem Urteil allerdings eine Ausdehnung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses bei der Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen ab.

DStV-Standpunkt: Der EUGH verpasst die Chance, das Berufsgeheimnis einfach und rechtssicher für alle Berufsgeheimnisträger zu regeln. Stattdessen ist er bemüht die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen zu stützen. Dabei zementiert er eine Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Berufsgeheimnis.

Die Eindämmung aggressiver Steuerplanung ist sicherlich ehrenwert. Allerdings hat der DStV in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen nicht zum Kampf gegen Steuervermeidung taugt. Sie ist vielmehr wirkungslos und bürokratisch.

B. Berufsgeheimnis II

Das Berufsgeheimnis ist zugleich Gegenstand der Rechtssache C-432/23. Dabei klagt die luxemburgische Kammer der Rechtsanwälte gegen ein Auskunftsersuchen der Steuerverwaltung.

Im noch laufenden Vorabentscheidungsersuchen stellt die Generalanwältin in ihrem Schlussantrag u. a. fest, dass der besondere Schutz des Anwaltsgeheimnisses im Zusammenhang mit der rechtsberatenden Tätigkeit im Rahmen eines konkreten Mandats besteht. Diese Grundsätze würden allerdings „nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Steuerberater und andere Berufsgruppen gelten, soweit diese nach dem jeweiligen nationalen Recht als unabhängige Organe der Rechtspflege den Rechtsanwälten gleichgestellt und somit zur Rechtsberatung und gerichtlichen Vertretung von Mandanten befugt sind.“

DStV-Standpunkt: Wir begrüßen die Ansicht der Generalanwältin, die offensichtlich Wesen und Stellung der Steuerberater in Deutschland verstanden hat. Es bleibt zu hoffen, dass diese Position sich auch im noch ausstehenden Urteil des EUGH wiederfindet.

C. Kapitalbindung

In dem Rechtsstreit C-295/22 geht es um die Frage, ob eine österreichische Gesellschaft, die nicht zur Rechtsberatung zugelassen ist, einen Teil (51 %) des Gesellschaftskapitals einer in Deutschland tätigen Rechtsanwaltsgesellschaft erwerben darf. Die Rechtsanwaltskammer München hatte diesen Erwerb mit der Begründung untersagt, er sei nicht mit den Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts in Deutschland vereinbar. Bei Rechtsanwaltsgesellschaften dürften vielmehr nur Angehörige bestimmter Berufe beteiligt sein. Es geht also um die Kriterien, nach denen die Beteiligung an einer Berufsausübungsgesellschaft festgelegt werden.

In seinem Schlussantrag sprach der Generalanwalt den Regelungen der BRAO die erforderliche Kohärenz ab. Es wäre nicht mit den Bestimmungen des freien Kapitalverkehrs vereinbar, dass bestimmte Berufe sich an einer Anwaltskanzlei beteiligen dürften, andere aber nicht, obwohl diese objektiv ebenfalls die erforderlichen Kriterien erfüllen könnten.

DStV-Standpunkt: Der freie Kapitalverkehr und der Schutz der Unabhängigkeit von Steuerberatern müssen gut gegeneinander abgewogen werden. Der Generalanwalt macht deutlich, dass eine reine Abgrenzung nach Berufsgruppen bei den Berufsausübungsgesellschaften nicht darüber entscheiden kann, wer sich an einer Kanzlei beteiligen darf. Folgt der EUGH der Ansicht des Generalanwalts, dann müssen die Kriterien für die Beteiligung an den Berufsausübungsgesellschaften unter Umständen neu definiert werden.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.

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