Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz in Kraft getreten – neue Aufgabe für WP/vBP

Durch dieses Gesetz wird insbesondere ein neues Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) eingeführt, in dessen Rahmen WP/vBP als Sachwalter tätig werden können. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 25.10.2023

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) ist am 13. Oktober 2023 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 272 vom 12. Oktober 2023).

Dadurch wird insbesondere ein neues Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) eingeführt, in dessen Rahmen WP/vBP als Sachwalter tätig werden können.

Neue Abhilfeklage für Verbraucherverbände

Das Gesetz soll den Schutz der Verbraucher vor verbraucherrechtswidrigen Geschäftspraktiken von Unternehmen verbessern. Dazu sollen Verbände im eigenen Namen Unterlassungsklagen geltend machen können, durch die Zuwiderhandlungen gegen Verbraucherrechte beendet werden sollen. Zudem steht den Verbänden eine neue Abhilfeklage zur Verfügung, um Verbraucherrechte durchzusetzen. Unternehmen sollen verklagt werden können, eine Leistung an die betroffenen Verbraucher zu erbringen.

Als Leistung kann auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags begehrt werden (§ 14 VDuG). Wenn das Unternehmen durch ein Abhilfeurteil zur Zahlung eines solchen Gesamtbetrags verurteilt wird, soll dieser anschließend im Rahmen eines Umsetzungsverfahrens durch einen Sachwalter an die berechtigten Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt werden.

WP/vBP als Sachwalter

Zum Sachwalter ist eine geeignete und von den Parteien unabhängige Person zu bestellen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 VDuG). Dazu gehört auch der Berufsstand der WP/vBP. Der Sachwalter wird vom Gericht bestellt und untersteht der gerichtlichen Aufsicht (§§ 23 Abs. 1, 30 Abs. 1 VDuG). Er hat einen Umsetzungsfonds zu errichten (§ 25 Abs. 1, 2 VDuG).

Zu seinen Aufgaben (§ 27 ff. VDuG) gehört unter anderem die

  • Prüfung der Anspruchsberechtigung der am Umsetzungsverfahren teilnehmenden Verbraucher nach Maßgabe des Abhilfegrundurteils,
  • Zusammenstellung der Gesamthöhe der berechtigten Ansprüche aller Verbraucher auf Zahlung in einem Auszahlungsplan,
  • Erfüllung bzw. die Ablehnung der Ansprüche von Verbrauchern auf Zahlung,
  • Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (den Verbrauchern steht jedoch ein Recht auf Beantragung einer gerichtlichen Entscheidung zu),
  • Beantragung einer gerichtlichen Anordnung von Zwangsmitteln gegen den Unternehmer, der einer Aufforderung des Sachwalters zur Erfüllung eines Anspruchs eines Verbrauchers, der auf eine andere vertretbare Handlung als Zahlung oder auf eine nicht vertretbare Handlung gerichtet ist, nicht fristgerecht nachkommt.

Quelle: WPK

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Fragen und Antworten zur Umwelttaxonomie-Verordnung

Im EU-Amtsblatt wurden zwei Fragen und Antworten zur Umwelttaxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) veröffentlicht, die sich mit den technischen Bewertungskriterien der klimabezogenen Umweltziele und zur Taxonomie-Berichterstattung befasst. Darauf macht die WPK aufmerksam.

WPK, Mitteilung vom 25.10.2023

Am 20. Oktober 2023 wurden im EU-Amtsblatt zwei Fragen und Antworten zur Umwelttaxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) veröffentlicht, die sich mit den technischen Bewertungskriterien der klimabezogenen Umweltziele und zur Taxonomie-Berichterstattung befasst.

  • Zu einen handelt es sich um die „Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und erhebliche Beeinträchtigungen eines der anderen Umweltziele vermeiden“. Zweck dieser Bekanntmachung ist es, die wirksame Anwendung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie zu erleichtern.
  • Zum anderen wurde die „Bekanntmachung der Kommission zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (zweite Bekanntmachung der Kommission)“ veröffentlicht.

Die in den beiden Bekanntmachungen enthaltenen Antworten auf häufig gestellte Fragen erläutern die in den geltenden Rechtsvorschriften bereits enthaltenen Bestimmungen. Die bestehenden Rechte und Verpflichtungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und zuständigen Behörden werden damit in keiner Weise ausgeweitet und es werden auch keine zusätzlichen Anforderungen eingeführt. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen lediglich bei der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften unterstützen.

Quelle: WPK

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Die Kaufkraft der Europäer steigt 2023 auf 17.688 Euro

Die Pro-Kopf-Kaufkraft in Europa beträgt 2023 im Schnitt 17.688 Euro. Allerdings weisen die 42 Länder Europas lt. der Studie „GfK Kaufkraft Europa 2023“ deutliche Unterschiede auf.

GfK, Pressemitteilung vom 25.10.2023

Die Pro-Kopf-Kaufkraft in Europa beträgt 2023 im Schnitt 17.688 Euro. Allerdings weisen die 42 Länder Europas deutliche Unterschiede auf: So haben die Menschen in Liechtenstein, der Schweiz und Luxemburg ein weitaus höheres Nettoeinkommen als im Rest Europas, während die Kaufkraft in Belarus, im Kosovo und in der Ukraine am niedrigsten ist. Der größte Gewinner des Jahres ist Irland, das im gesamteuropäischen Vergleich um gleich vier Plätze nach vorne rückt. Das zeigt die neue Studie „GfK Kaufkraft Europa 2023“, die ab sofort verfügbar ist.

Für das Jahr 2023 haben die Europäer insgesamt rund 12,1 Billionen Euro zur Verfügung, die sie für Essen, Wohnen, Dienstleistungen, Energiekosten, private Altersvorsorge, Versicherungen, Urlaub, Mobilität oder auch Konsumwünsche ausgeben können. Pro Kopf entspricht dies einer durchschnittlichen Kaufkraft von 17.688 Euro, was ein Wachstum von nominal 5,8 Prozent im Vergleich zum revidierten Vorjahreswert bedeutet. Wie viel die Verbraucher jedoch für Ausgaben und zum Sparen tatsächlich zur Verfügung haben, unterscheidet sich sehr von Land zu Land und hängt auch davon ab, wie sich die Verbraucherpreise 2023 entwickeln.

Irland auch 2023 weiter auf der Überholspur

Auch 2023 liegt Liechtenstein wie in den Vorjahren mit deutlichem Abstand auf dem ersten Platz des Kaufkraftrankings. Die Liechtensteiner haben eine Pro-Kopf-Kaufkraft von 68.843 Euro, womit sie fast das 3,9-Fache über dem europäischen Durchschnitt liegen. Auf den Rängen zwei und drei folgen die Schweiz und Luxemburg. Während die Pro-Kopf-Kaufkraft der Schweizer mit 49.592 Euro 2,8-mal so hoch wie die des Durchschnittseuropäers ist, haben die Luxemburger ein verfügbares Nettoeinkommen von 40.931 Euro pro Kopf. Damit liegen sie mehr als das 2,3-Fache über dem Durchschnitt in Europa.

Auch alle anderen Länder in den Top 10 weisen eine sehr hohe Pro-Kopf-Kaufkraft auf, die mindestens 47 Prozent über dem europäischen Durchschnitt liegt. Der größte Gewinner ist Irland: Nachdem der Inselstaat erst letztes Jahr gerade so in die Top 10 einzog, konnte er dieses Jahr noch einmal vier Plätze gutmachen und belegt Rang sechs. Mit 26.882 Euro pro Kopf liegen die Irländer exakt 52 Prozent über dem Durchschnitt in Europa.

Auch sonst gab es einige Veränderungen innerhalb der Kaufkraft-Top 10. So rücken Island und Dänemark um jeweils einen Rang nach vorne auf die Plätze vier und fünf, während sich Österreich sogar um zwei Plätze auf den siebten Rang verbessert. Norwegen verschlechtert sich hingegen um vier Ränge, Deutschland um einen und das Vereinigte Königreich um drei. Dadurch rutschen die drei Länder an das Ende der Kaufkraft-Top 10.

Insgesamt liegen 16 der 42 untersuchten Länder über dem europäischen Durchschnitt. Dem gegenüber stehen 26 Länder, deren Pro-Kopf-Kaufkraft unterdurchschnittlich ist – inklusive Spanien, das mit 16.449 Euro pro Kopf etwas unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Das Schlusslicht bildet wie in den Vorjahren die Ukraine. Dort haben die Menschen nur 2.478 Euro pro Kopf und damit exakt 14 Prozent des europäischen Durchschnitts zur Verfügung.

Tim Weber, GfK-Experte im Bereich Geomarketing, kommentiert:

„Auch in diesem Jahr verzeichnen die europäischen Länder im Schnitt ein deutliches Kaufkraftplus von fast 6 Prozent, das die immer noch hohe Inflation aber trotzdem nicht vollständig abfangen kann. Doch nicht in jedem europäischen Land ist die Kaufkraftentwicklung gleich: Während Irland beispielsweise um vier Ränge nach oben klettert, verschlechtert sich das benachbarte Vereinigte Königreich um drei Plätze. Und auch innerhalb der Länder hat sich einiges getan – wie zum Beispiel in der Tschechischen Republik, wo die Platzierungen in diesem Jahr kräftig durchgemischt werden, oder auch in Polen und Frankreich, wo die Schere zwischen kaufkraftstarken und -schwachen Regionen immer größer wird. Ein etwas positiver Trend lässt sich aber zwischen den 42 Ländern erkennen: Zwar sind die Unterschiede immer noch sehr hoch, was das Ausgabepotenzial angeht, allerdings schließt sich die Kaufkraftschere immerhin etwas.“

Vergleich ausgewählter Länder und Regionen

Im Folgenden wird die Kaufkraftverteilung in den Niederlanden, Frankreich, Italien, Spanien, der Tschechischen Republik, Polen, Ungarn und Rumänien genauer betrachtet. Diese bieten aufschlussreiche Einblicke in die regionale Verteilung des Ausgabepotenzials innerhalb der jeweiligen Länder.

Niederlande: Homogene Verteilung der Kaufkraft in den Provinzen

In den Niederlanden steht den Menschen eine Pro-Kopf-Kaufkraft von 25.098 Euro zur Verfügung. Damit liegen die Niederländer europaweit auf dem 12. Platz und knapp 42 Prozent über dem europäischen Durchschnitt.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, in denen die Kaufkraftschere zum Teil sehr weit auseinander geht, fällt die regionale Verteilung des Ausgabepotenzials in den niederländischen Provinzen recht ausgewogen aus. So weicht die durchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft in beide Richtungen um nur etwas mehr als 8 Prozent ab.

Nachdem sich Utrecht 2022 an die Spitze des Provinzrankings setzen konnte und Noord-Holland auf den zweiten Platz verdrängt, nimmt die Provinz rund um die Hauptstadt Amsterdam in diesem Jahr wieder die Pole-Position ein. Mit 27.198 Euro haben die Menschen dort im Schnitt rund 800 Euro mehr zum Ausgeben und Sparen zur Verfügung als die Einwohner in der zweitplatzierten Provinz Utrecht.

Weitere Rangänderungen gibt es auf den Plätzen acht bis elf: Flevoland, die jüngste Provinz der Niederlande, schiebt sich um einen Platz nach vorne auf den achten Rang, während Overijssel sich sogar um zwei Plätze verbessert und sich direkt nach Flevoland einreiht. Drenthe und Fryslan verschlechtern sich hingegen und nehmen die Ränge zehn und elf ein. Schlusslicht ist wie im Vorjahr Groningen, wo die Menschen ein verfügbares Nettoeinkommen von 23.047 Euro pro Kopf haben.

Frankreich: Höchste Kaufkraft in Paris, niedrigste im Pariser Banlieue

In Frankreich beträgt die durchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft in diesem Jahr 23.355 Euro. Damit liegen die Franzosen genau 32 Prozent über dem europäischen Durchschnitt und im europäischen Vergleich auf Rang 15. In den Top 10 befinden sich vor allem Kreise, die in den Regionen Île-de-France und Auvergne-Rhône-Alpes liegen.

Angeführt wird das Kaufkraftranking wie in den Vorjahren von Paris, wo die Menschen 38.588 Euro pro Kopf für ihre Ausgaben und zum Sparen haben. Damit liegen die Pariser mehr als 65 Prozent über dem Landesdurchschnitt und haben eine Kaufkraft, die mehr als das 2,5-mal so hoch wie die des kaufkraftschwächsten Arrondissements ist. Schlusslicht ist wie auch in den Vorjahren das nördlich von Paris gelegene Arrondissement Saint-Denis, wo die Pro-Kopf-Kaufkraft mit durchschnittlich 15.150 Euro mehr als 35 Prozent unter dem Landesdurchschnitt liegt. Damit öffnet sich die Schere zwischen kaufkraftstarken und -schwachen Kreisen in Frankreich auch in diesem Jahr ein wenig mehr.

Im zweitplatzierten Arrondissement Boulogne-Billancourt hat die Bevölkerung pro Kopf immerhin ein Ausgabepotenzial von 36.260 Euro pro Kopf und damit mehr als 55 Prozent des französischen Durchschnitts zur Verfügung, im drittplatzierten Gex sind es 34.571 Euro und damit 48 Prozent mehr als der französische Durchschnitt. Rangänderungen in den Top 10 gab es in diesem Jahr nur bei Thonon-les-Bains und Rambouillet, die die Plätze neun und zehn tauschen. Exakt auf Landesdurchschnitt liegt der Kreis Senlis mit einem verfügbaren Nettoeinkommen von 23.355 Euro pro Person.

Italien: Kaufkraftstarker Norden und kaufkraftschwacher Süden

In Italien steht den Menschen eine Pro-Kopf-Kaufkraft von 20.205 Euro zur Verfügung. Damit liegen die Italiener etwas mehr als 14 Prozent über dem europäischen Durchschnitt und auf Rang 16 der 42 untersuchten Länder.

In Italien zeigen sich bei der regionalen Verteilung der Kaufkraft deutliche Unterschiede zwischen dem wohlhabenden Norden und dem ärmeren Süden. Alle Provinzen in den Top 10 liegen im nördlichen Teil Italiens. Spitzenreiter ist wie in den Vorjahren Milano. In der Provinz rund um die Modemetropole Mailand beträgt die Pro-Kopf-Kaufkraft 28.141 Euro, womit diese mehr als 39 Prozent über dem italienischen Landesdurchschnitt liegt.

Umgekehrt befinden sich die zehn kaufkraftschwächsten Provinzen alle in Süditalien. Den letzten Platz belegt wie auch in den Vorjahren Crotone, wo den Menschen 12.144 Euro pro Person zur Verfügung stehen. Dies entspricht 60 Prozent des Landesdurchschnitts. Damit haben die Mailänder zwar das 2,3-Fache der Kaufkraft der Menschen in Crotone, aber die Schere zwischen den kaufkraftstarken und -schwachen Regionen des Landes schließt sich dieses Jahr etwas. Am durchschnittlichsten ist das verfügbare Nettoeinkommen in Macerata. Mit einer Kaufkraft von 20.199 Euro pro Kopf liegt die Provinz nur 6 Euro unter dem italienischen Durchschnitt.

In den Top 10 gibt es in diesem Jahr einige Veränderungen: So rückt Lecco um drei Ränge nach vorne und belegt nun mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 25.037 Euro den vierten Platz. Parma, Genova und Modena verschlechtern sich hingegen um jeweils einen Platz, während Trieste sogar um zwei Ränge abrutscht. Neu in den Top 10 ist die Provinz Belluno, die mit einem Ausgabepotenzial von 24.446 pro Person den achten Platz belegt. Piacenza wird hingegen aus den Top 10 verdrängt und belegt nun Rang zwölf.

Spanien: Langsamen Schrittes weg vom europäischen Durchschnitt

In Spanien beläuft sich die Pro-Kopf-Kaufkraft in diesem Jahr auf 16.449 Euro. Damit liegen die Spanier exakt 7 Prozent unter dem europäischen Durchschnitt und auf Rang 17 der 42 europäischen Länder. Somit befindet sich Spanien zwar immer noch relativ allein im europäischen Mittelfeld, entfernt sich aber von Jahr zu Jahr immer weiter vom europäischen Durchschnittswert.

Gipuzkoa, das an der Küste des Golfes von Biskaya liegt und an Frankreich grenzt, kann in diesem Jahr seinen Spitzenplatz verteidigen. Mit 20.859 Euro haben die Bewohner der flächenmäßig kleinsten Provinz die höchste Pro-Kopf-Kaufkraft in Spanien und liegen fast 27 Prozent über dem Landesdurchschnitt. Auf den Rängen zwei und drei folgen Madrid mit 20.652 Euro und Araba/Alava mit 20.494 Euro pro Kopf. Auf den Plätzen sieben bis neun werden die Ränge 2023 etwas durchgetauscht. So verbessert sich Asturias um zwei Plätze und belegt mit einem Ausgabepotenzial von 18.808 Euro pro Person den siebten Platz, während Navarra und Zaragoza um jeweils einen Rang nach unten rutschen.

Am nächsten am Landesdurchschnitt befinden sich die Balearischen Inseln vor der Ostküste des spanischen Festlands. Dort haben die Menschen 16.579 Euro pro Kopf für ihre Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung, was knapp 0,8 Prozent über dem spanischen Durchschnitt liegt.

Am hinteren Ende des Kaufkraftrankings liegen hingegen die südwestlichen Provinzen Spaniens. Schlusslicht ist wie in den Vorjahren Badajoz, die flächenmäßig größte Provinz des Landes. Mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 12.183 Euro steht den Einwohnern von Badajoz knapp 74 Prozent des Landesdurchschnitts zur Verfügung.

Tschechische Republik: Große Städte mit unterdurchschnittlichem Kaufkraftwachstum und deutlichen Rangverlusten

In der Tschechischen Republik liegt das Ausgabepotenzial in diesem Jahr bei 14.824 Euro. Damit setzt das Land die Tendenz der letzten Jahre fort und nähert sich immer mehr dem europäischen Durchschnitt an. Zwar liegen die Tschechen noch 16 Prozent darunter, rücken aber im gesamteuropäischen Vergleich wie im Vorjahr um zwei Ränge vor auf Platz 20.

Wie in den Jahren zuvor liegt auch 2023 der Hauptstadtkreis Praha auf dem ersten Platz des Kreisrankings. Mit 20.292 Euro pro Kopf haben die Prager fast 37 Prozent mehr für Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung als der Landesdurchschnitt. Somit liegen die Menschen in Prag knapp 15 Prozent über dem europäischen Durchschnitt.

Abgesehen von Prag werden in diesem Jahr jedoch die anderen großen Städte Brno-mesto (Brünn) und Plzen-mesto (Pilsen) aus den Kaufkraft Top 10 verdrängt. Darüber hinaus verlieren auch die großen Städte Ostrava-mesto (Ostrau), Liberec (Reichenberg) und Olomouc (Olmütz) im Kreisranking einige Plätze.

Neu in den Top 10 sind die beiden an Prag angrenzenden Kreise Praha-zapad und Praha-vychod, die mit Pro-Kopf-Kaufkräften von 15.591 Euro und 15.289 Euro die Plätze drei und acht belegen. Auf dem zweiten Rang liegt dieses Jahr Mlada Boleslav, das sich um einen Platz verbessert und mit 15.679 Euro pro Kopf knapp 6 Prozent mehr Geld als der Landesdurchschnitt zur Verfügung hat. Der Kreis Kolin hingegen rutscht von Rang acht auf neun.

Im Kreis Pelhrimov liegt das Ausgabepotenzial mit 14.763 Euro pro Kopf am nächsten am Landesdurchschnitt. Schlusslicht des Kreisrankings ist wie in den Vorjahren das nordmährische Jesenik an der polnischen Grenze. Hier haben die Menschen eine Pro-Kopf-Kaufkraft von 12.254 Euro, was rund 17 Prozent unter dem Landesdurchschnitt liegt.

Polen: Schere zwischen kaufkraftschwachen und -starken Regionen öffnet sich weiter

Polen weist 2023 eine durchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft von 10.903 Euro auf. Damit liegen die Polen mehr als 38 Prozent unter dem europäischen Durchschnitt und verbessern sich im Vergleich mit allen anderen 41 Ländern um einen Platz nach vorne auf Rang 28.

Angeführt wird das Kreiskranking in Polen vom Hauptstadtkreis Warszawa. Mit 17.980 Euro pro Kopf liegt die Kaufkraft dort fast 65 Prozent über dem Landesdurchschnitt. Dies entspricht fast dem 2,7-Fachen des Ausgabepotenzials, das die Menschen im kaufkraftschwächsten Kreis haben. In Kolnenski, das in diesem Jahr erneut das Schlusslicht bildet, beträgt die Pro-Kopf-Kaufkraft lediglich 6.765 Euro, womit die Bevölkerung des Kreises 38 Prozent weniger als der durchschnittliche Pole für Einkäufe, Miete und Strom und zum Sparen zur Verfügung haben. Generell ist der Kontrast zwischen kaufkraftschwachen und -starken Regionen sehr hoch in Polen. Während nur 83 Kreise eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft aufweisen, ist das verfügbare Nettoeinkommen in 297 Kreisen unter dem Landesdurchschnitt.

Im Vergleich zum Vorjahr gibt es in diesem Jahr lediglich eine Rangänderung in den Top 10: Tychy verliert drei Plätze und rutscht auf Rang 13, während der Kreis Warszawski Zachodni westlich der Hauptstadt Warschau mit einem verfügbaren Nettoeinkommen von 13.768 Euro pro Person nun den zehnten Rang belegt. Die durchschnittlichste Kaufkraft ist im Kreis Sokolowski zu finden. Dort haben die Menschen mit 10.921 Euro pro Kopf 18 Euro mehr als der Landesdurchschnitt zur Verfügung.

Ungarn: Höchste Kaufkraft in und um Budapest sowie in Richtung Österreich

Ungarn belegt im europäischen Vergleich Platz 29 der 42 untersuchten Länder und konnte sich somit im Vergleich zum Vorjahr um einen Rang steigern. Mit einer durchschnittlichen Pro-Kopf Kaufkraft von 10.834 Euro liegen die Ungarn knapp 39 Prozent unter dem europäischen Durchschnitt.

Auf der Ebene der 20 ungarischen Komitate hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht viel getan. In den Top 10 tauschen lediglich Tolna und Vas die Ränge sechs und sieben. Alle anderen Komitate konnten ihre Platzierungen verteidigen. Mit deutlichem Vorsprung belegt wie in den Vorjahren das Hauptstadtkomitat Budapest den ersten Platz. Mit einem Ausgabepotenzial von 14.020 Euro pro Person liegen die Hauptstädter mehr als 29 Prozent über dem Landesdurchschnitt.

Wie in den letzten Jahren haben auch 2023 nur fünf der 20 Komitate eine überdurchschnittliche Kaufkraft. Sie alle befinden sich entweder in oder um die Hauptstadt Budapest herum oder in Richtung der Grenze zu den österreichischen Nachbarn. Mit einem verfügbaren Nettoeinkommen von 10.899 Euro pro Kopf kommt Veszprem am nächsten an den Landesdurchschnitt heran und liegt nur 0,6 Prozent darüber.

Dem gegenüber stehen 15 und damit drei Viertel aller ungarischen Komitate mit einer Kaufkraft, die unterdurchschnittlich ausfällt. Schlusslicht ist wie in den Vorjahren das Komitat Szabolcs-Szatmar-Bereg, wo die Menschen eine Pro-Kopf-Kaufkraft von 8.475 Euro und damit knapp 22 Prozent unter dem Landesdurchschnitt liegen.

Rumänien: Kaufkraftschere wird größer

In Rumänien beträgt die Pro-Kopf-Kaufkraft in diesem Jahr 7.738 Euro. Damit liegen die Rumänen 56 Prozent unter dem europäischen Durchschnitt und rutschen um zwei Plätze nach hinten auf Rang 33.

Rangänderungen gab es dieses Jahr in den Top 10 Kreisen keine. Allerdings lässt sich erneut beobachten, dass die Schere zwischen kaufkraftschwachen und -starken Regionen in Rumänien weiter auseinandergeht. So liegt Bucuresti mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 15.314 Euro deutlich auf dem ersten Platz, womit die Hauptstädter fast 98 Prozent mehr als der Landesdurchschnitt und sogar das 3,8-Fache an Kaufkraft als die Einwohner des kaufkraftschwächsten Kreises Vaslui für ihre Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung haben. Dort beträgt das verfügbare Nettoeinkommen lediglich 4.010 Euro pro Kopf, was knapp 52 Prozent des Landesdurchschnitts entspricht.

Alle Kreise in den Top 10 verfügen über eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft. Der zehntplatzierte Kreis Prahova kommt mit einem verfügbaren Nettoeinkommen von 7.836 Euro pro Person am nächsten an den Landesdurchschnitt heran, liegt aber trotzdem noch knapp 1,3 Prozent darüber. Alle anderen 32 und damit mehr als drei Viertel der Kreise liegen unter dem rumänischen Durchschnitt.

Quelle: GfK

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IESBA: Fragen und Antworten zu den Änderungen am Code of Ethics zu den Themen Auftragsteam (Engagement Team) und Konzernabschlussprüfung (Group Audits)

Das International Ethics Standards Board for Accountants hat Änderungen am IESBA Code of Ethics zu den Themen Auftragsteam (Engagement Team) und Konzernabschlussprüfung (Group Audits) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 25.10.2023

Ende Februar dieses Jahres hat das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) Änderungen am IESBA Code of Ethics zu den Themen Auftragsteam (Engagement Team) und Konzernabschlussprüfung (Group Audits) veröffentlicht („Neu auf WPK.de“ vom 2. März 2023). Hierzu haben Mitarbeiter (Staff) des IESBA Fragen und Antworten (Q&A) zusammengestellt.

Die Änderungen am Code werden für Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen für Zeiträume wirksam, die am oder nach dem 15. Dezember 2023 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Quelle: WPK

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EFRAG: Fragen und Antworten zu den ESRS

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Q&A-Plattform zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 25.10.2023

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Q&A-Plattform zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Dort werden über ein Online-Formular gesammelte technische Umsetzungsfragen beantwortet. Damit möchte die EFRAG die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten bei der Umsetzung der ESRS unterstützen.

Quelle: WPK

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Bundeskabinett beschließt Änderung des Funkanlagengesetzes – Das einheitliche Ladekabel kommt

Das Bundeskabinett hat der vom BMWK eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes wird die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels umgesetzt.

BMWK, Pressemitteilung vom 25.10.2023

Das Bundeskabinett hat heute der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes wird die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels umgesetzt. Bis Ende 2024 wird USB-C als neuer Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten.

Bundesminister Habeck: „Dank der EU-Einigung aus dem Sommer 2022, die wir jetzt in deutsches Recht umsetzen, ist Schluss mit dem Kabelsalat. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt. Das einheitliche EU-Ladekabel macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig leichter – und deutlich weniger Elektroschrott hilft der Umwelt.“

Mit dem einheitlichen Ladegerät wird für mehr Verbraucherfreundlichkeit gesorgt, indem Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien harmonisiert werden – gleichzeitig entsteht weniger Elektronikabfall. Da bisher pro Jahr durch die verschiedenen Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott anfallen. 2020 wurden in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft, und jeder Verbraucher besitzt im Durchschnitt drei Ladegeräte, von denen er zwei regelmäßig benutzt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Sonderbericht zum Bürokratieabbau beschlossen

Das Bundeskabinett hat den vom BMJ vorgelegten Sonderbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Der Bericht verschafft einen umfassenden Überblick über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen. Dabei spielen Digitalisierungsprojekte eine Schlüsselrolle.

BMJ, Pressemitteilung vom 25.10.2023

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Sonderbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Der Bericht verschafft unter dem Titel „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ einen umfassenden Überblick über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen. Dabei spielen Digitalisierungsprojekte eine Schlüsselrolle.

(…)

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und der gemeinsamen Initiative mit Frankreich zum Abbau von Bürokratie in der Europäischen Union, hat die Bundesregierung zwei wichtige Initiativen gestartet, um Bürokratie abzubauen. Daneben gibt es aber auch eine Vielzahl an abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Diese Vorhaben werden im nun beschlossenen Sonderbericht dargestellt.

Der Sonderbericht gliedert sich in zwei Teile:

  • Im ersten Teil werden Querschnittsmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau aufgegriffen: Beispielsweise werden seit Januar 2023 alle neuen Gesetzentwürfe mit einem Digitalcheck auf ihren digitaltauglichen Vollzug geprüft. Auch soll mit dem vom Bundesministerium der Justiz geplanten Zentrum für Legistik die praktische Rechtsetzung gestärkt werden. Darüber hinaus erproben einige Ressorts sogenannte Praxischecks und Reallabore.
  • Im zweiten Teil werden Einzelmaßnahmen nach den entsprechenden Politikfeldern dargestellt. Dabei stehen insbesondere Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Abbau von verzichtbaren Informationspflichten.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Der Sonderbericht ergänzt den Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 30. August 2023 zu einem Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Mit den Maßnahmen des BEG IV sollen die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden. Das Volumen der Entlastungen des Eckpunktepapiers und des ebenfalls verabschiedeten Entwurfs eines Wachstumschancengesetzes beträgt nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich mindestens 2,3 Milliarden Euro. Derzeit wird an der Erstellung des Referentenentwurfs für das BEG IV gearbeitet.

Ausgangspunkt des BEG IV war die Anfang 2023 durgeführte Verbändeabfrage. Diese ist ein Projekt des Staatssekretär-Ausschusses „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“, in dem alle Ministerien der Bundesregierung vertreten sind. Koordiniert wird dieser von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Benjamin Strasser. Über 57 Verbände hatten bis Mitte Februar 2023 an der Abfrage teilgenommen und 442 Vorschläge eingereicht.

Die Befragung erfolgte über ein Online-Tool, das vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurde. Neben der Benennung von unnötiger Bürokratie konnten die Verbände auch selbst Vorschläge unterbreiten, wie Regelungen vereinfacht werden könnten, die im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen. Anschließend wurden diese vom Statistischen Bundesamt sortiert und von den jeweils zuständigen Ressorts ausgewertet.

Das Statistische Bundesamt hat einen Monitoring-Bericht erstellt, der den Umsetzungsstand der Vorschläge aus der Verbändeabfrage darstellt. Der Bericht, der auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht wird, listet dabei alle Vorschläge der Kategorie 1 und 2 aus der Verbändeabfrage auf. Dabei wird kenntlich gemacht, ob ein entsprechender Vorschlag in eine Initiative zum Bürokratieabbau eingeflossen ist oder nicht. Auch wird eine Begründung gegeben, sollte der Vorschlag nicht in eine Initiative der Bundesregierung münden.

Den Monitoring-Bericht des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier. Zudem finden Sie diesen auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.

Der Sonderbericht der Bundesregierung „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur weiteren Beratung übermittelt.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (Oktober 2023)

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Oktober auf 86,9 Punkte gestiegen, nach 85,8 Punkten im September. Die Unternehmen zeigten sich etwas zufriedener mit den laufenden Geschäften.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 25.10.2023

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Oktober auf 86,9 Punkte gestiegen, nach 85,8 Punkten im September. Die Unternehmen zeigten sich etwas zufriedener mit den laufenden Geschäften. Die Manager waren zudem weniger pessimistisch für die kommenden Monate. Die deutsche Wirtschaft sieht einen Silberstreif am Horizont.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Geschäftsklimaindex leicht gestiegen. Dies war auf weniger skeptische Erwartungen der Unternehmen zurückzuführen. Die aktuelle Lage bewerteten sie hingegen erneut schlechter. Die Auftragslage bleibt schwierig.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima erheblich verbessert. Die Unternehmen waren insbesondere zufriedener mit den laufenden Geschäften. Die Erwartungen legten ebenfalls zu, sind aber weiterhin von Zweifeln geprägt.

Im Handel ist der Index gefallen. Die Händler korrigierten ihre Einschätzungen zur aktuellen Lage nach unten. Sie blickten zudem pessimistischer auf die kommenden Monate. Diese Entwicklung war vor allem durch den Großhandel getrieben.

Im Bauhauptgewerbe ist der Geschäftsklimaindikator geringfügig gestiegen. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage leicht schlechter. Obwohl leicht verbessert, bleibt der Ausblick auf die kommenden Monate pessimistisch.

Quelle: ifo Institut

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„Bergrettung mittels Helikopter“ – Haftung für Kosten

Das LG München I hat die Klage einer Wanderin gegen ihren Begleiter auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund 8.500 Euro wegen eines Helikoptereinsatzes abgewiesen (Az. 27 O 3674/23).

LG München I, Pressemitteilung vom 25.10.2023 zum Urteil 27 O 3674/23 vom 24.10.2023 (nrkr)

Die 27. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage einer Wanderin gegen ihren Begleiter auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 8.500 Euro wegen eines Helikoptereinsatzes abgewiesen (Az. 27 O 3674/23).

Die Klägerin begehrte vom Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Rettungseinsatzes am Berg. Die Parteien verabredeten sich im November 2021 zu einer gemeinsamen Bergtour auf die Rappenklammspitze im Karwendel. Der Beklagte verfügte nach eigenen Angaben über Erfahrungen als Wanderer, Bergsteiger und Skitourengeher, hatte jedoch keine qualifizierte Alpinausbildung. Die Klägerin selbst bezeichnete sich als nicht sehr erfahrene Gelegenheitswanderin.

Als die Parteien unterhalb des Gipfels ankamen, stellte die Klägerin fest, dass ihr die Besteigung des Gipfels aufgrund von Fels und Eis zu schwierig sei. Der Beklagte schlug daraufhin vor, man könne statt der Gipfelbesteigung ja auch eine Rundtour machen und einen anderen Weg ins Tal zurücknehmen als entlang der Aufstiegsroute. Die Klägerin stimmte dem zu in dem Bewusstsein, dass der Beklagte die Navigation lediglich mithilfe seines Mobiltelefons bewerkstelligen würde; eine Landkarte hatten beide nicht dabei.

Die Wegfindung gestaltete sich in der Folge jedoch zunehmend schwierig, insbesondere aufgrund von Schnee und fehlenden Spuren anderer Wanderer. Die Klägerin bekam Bedenken, da sich die Beiden ihrer Auffassung nach nicht mit hinreichender Geschwindigkeit in Richtung Tal bewegten, sondern immer in etwa auf derselben Höhe weitergingen, und die Nacht hereinzubrechen drohte. Dennoch setzte sie die Tour mit dem Beklagten weiter fort, ohne auf eine Umkehr zu drängen. Als die beiden Wanderer einen Punkt an einer Felswand erreichten, welche die Klägerin nicht hinabsteigen wollte, entschieden sich die Parteien gemeinsam, die Rettung zu alarmieren.

Im Nachgang zur Rettung wurden der Klägerin von der Flugrettung Kosten i. H. v. 8.430,45 Euro in Rechnung gestellt. Die Klägerin beglich diese Rechnung, nahm jedoch mit der eingereichten Klage den Beklagten auf Erstattung dieser Kosten in Anspruch. Sie war der Meinung, der Beklagte hafte ihr aufgrund eines Gefälligkeitsvertrags, zumindest jedoch aus unerlaubter Handlung. Er habe als faktischer Bergführer dafür Sorge tragen müssen, dass sich die Klägerin nicht unterkühle. Dem trat das Gericht entgegen und verneinte das Bestehen eines Gefälligkeitsvertrags oder die Haftung des Beklagten wegen rechtswidriger Herbeiführung einer Unterkühlung.

Das Gericht führte hierzu aus: „Eine rein private gemeinsame Freizeitveranstaltung wie eine privat durchgeführte gemeinsame Bergtour ist für sich genommen nicht geeignet, eine vertragliche Haftung zu begründen. Im Vordergrund steht vielmehr der soziale Kontakt und nicht etwa der Wille der Beteiligten, sich rechtlich zu binden.“

Die Bereitschaft des Beklagten, die Tourenplanung zu übernehmen, sei in Ansehung des Umstands, dass es sich nicht um eine kommerziell geführte Tour handelte, sondern um einen Ausflug zweier jedenfalls freundschaftlich miteinander verbundener Personen, vielmehr als eine übliche Gefälligkeit des täglichen Lebens zu qualifizieren. Wie auch sonst im Leben sei hierbei zunächst von der Eigenverantwortung des Einzelnen auszugehen. Im Regelfall habe jeder Alpinist zunächst für sich selbst zu sorgen. Auch wenn einem Teilnehmer aufgrund seiner Erfahrung und seiner Leistungsfähigkeit von Anfang an oder in einer Notsituation auf natürliche Weise das Gesetz des Handelns zuwachse, entstehe daraus nicht ohne weiteres eine Partie, die einer geführten Gruppe gleichstehe. Es bleibe vielmehr eine klassische Gefahrengemeinschaft, die eine Haftung des Beklagten wegen Pflichtverletzung ausschließe. Hierfür spreche auch, dass die Klägerin und der Beklagte die Entscheidungen am Berg gemeinsam getroffen hätten.

Dass der Beklagte sich in einem als Flirt gehaltenen Chat mit der Klägerin vorab als „Ihr persönlicher Bergführer“ bezeichnet habe, ändere an der Bewertung nichts. Die Klägerin habe bereits unterhalb des Gipfels klargestellt, dass sie den Gipfel wegen der dort herrschenden Verhältnisse nicht erklimmen wollte, obwohl dies der ursprüngliche Plan der Parteien gewesen sei. Diese Entscheidung zeige, dass sie in der Lage war, ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen, dies gegenüber dem Beklagten zu artikulieren und eine gemeinsame Entscheidung hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Tour herbeizuführen. Hierfür spreche auch, dass die beiden gemeinsam entschieden hätten, die Bergrettung zu rufen.

Vor diesem Hintergrund verbleibe es bei der Eigenverantwortung der Klägerin für den Rettungseinsatz.

Das Urteil vom 24.10.2023 ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht München I

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Unternehmen rechnen mit zunehmenden Lieferengpässen bei Chips

Der Mangel an Halbleitern bleibt in Deutschland ein gravierendes Problem. 9 von 10 Unternehmen, die in diesem Jahr Halbleiter-Bauteile oder -Komponenten gekauft haben, hatten lt. Bitkom Schwierigkeiten bei der Beschaffung. Das sind noch einmal 8 Prozentpunkte mehr als 2021.

Bitkom, Pressemitteilung vom 24.10.2023

  • Lieferverzögerungen und Preiserhöhungen sind gravierendste Probleme
  • China und USA wichtigste Herkunftsländer von Halbleitern
  • Unternehmen fordern politische Unterstützung für Aufbau eines Halbleiter-Ökosystems in Deutschland

Der Mangel an Halbleitern bleibt in Deutschland ein gravierendes Problem. 9 von 10 Unternehmen (89 Prozent), die in diesem Jahr Halbleiter-Bauteile oder -Komponenten gekauft haben, hatten Schwierigkeiten bei der Beschaffung. Das sind noch einmal 8 Prozentpunkte mehr als 2021, als 81 Prozent von entsprechenden Problemen berichteten. Die Schwierigkeiten sind dabei vielfältig: 97 Prozent der betroffenen Unternehmen machen Lieferverzögerungen zu schaffen, 93 Prozent sind mit Preiserhöhungen konfrontiert. Für 89 Prozent sind bestimmte Bauteile teilweise nicht verfügbar, bei 88 Prozent wurden die Liefermengen reduziert. Rund 5 Monate beträgt aktuell die durchschnittliche Lieferverzögerung bei Halbleiter-Bauteilen bzw. Komponenten in Deutschland. Damit bleibt die Verzögerung auf hohem Niveau: Vor zwei Jahren waren es 6,5 Monate. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 404 Unternehmen ab 20 Beschäftigten aus verarbeitendem Gewerbe und ITK-Dienstleistungen – also Branchen, in denen intensiv mit Halbleitern gearbeitet wird. 86 Prozent dieser Unternehmen geben an, dass sie Halbleiter-Bauteile oder -Komponenten verwenden.

Demnach rechnen zwei Drittel (68 Prozent) dieser Unternehmen damit, dass die Lieferverzögerungen 2024 zunehmen werden – 41 Prozent gehen von einer deutlichen Zunahme aus und 24 Prozent von einer leichten Zunahme. Jedes fünfte (19 Prozent) rechnet mit der Fortschreibung des Status-quo. Demgegenüber geht jedes zehnte Unternehmen (10 Prozent) davon aus, dass die Lieferverzögerungen im nächsten Jahr abnehmen. „Ohne Chips geht in der deutschen Wirtschaft nichts. Halbleiter sind die Basistechnologie der digitalen Wirtschaft“ sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Deutschland und Europa müssen einseitige Abhängigkeiten bei Halbleitern beenden.“

Für 83 Prozent sind Halbleiter unverzichtbar

Für die allermeisten Unternehmen, die Halbleiterbauteile oder -komponenten verwenden, sind diese für das eigene Geschäft unverzichtbar (83 Prozent). 85 Prozent haben im aktuellen Jahr 2023 bereits Halbleiter gekauft oder werden es noch tun. 39 Prozent dieser Unternehmen wissen allerdings nicht, woher diese Halbleiter überhaupt kommen. Im Übrigen dominiert Asien als Produktionsstandort. So bezieht jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) seine Halbleiter-Bauteile aus China und 17 Prozent aus Taiwan. Südkorea (10 Prozent) und Singapur (7 Prozent) gehören ebenfalls zu wichtigen Halbleiter-Lieferanten. Dem gegenüber stehen die USA, von wo 21 Prozent der deutschen Käufer ihre Halbleiter-Bauteile und -Komponenten beziehen. 6 Prozent kaufen in Israel und jeder zwanzigste Käufer (5 Prozent) gibt Deutschland als Produktionsland an.

Preis und Schnelligkeit entscheiden bei der Lieferantenwahl

Bei der Auswahl von Halbleiter-Lieferanten spielt das Herstellungsland bzw. der Hauptsitz des Herstellers eine vergleichsweise geringe Rolle – viel wichtiger sind Faktoren der Wirtschaftlichkeit: 93 Prozent bezeichnen das Preis-Leistungs-Verhältnis als „äußerst wichtig“. 80 Prozent sagen dies über kurze Lieferzeiten und 69 Prozent über die Einhaltung der Liefermengen. Deutlich geringer sind die Werte für Kriterien, die auf die Reputation der Lieferanten bzw. geopolitische Spannungen sowie Handelskonflikte abzielen: 45 Prozent ist die Reputation des Lieferanten „äußerst wichtig“, 44 Prozent das Herstellungsland sowie 38 Prozent der Hauptsitz des Herstellers. Wintergerst: „Es ist nachvollziehbar, dass Unternehmen, die auf Halbleiter angewiesen sind, in erster Linie solche Lieferanten auswählen, die günstig sind und pünktlich liefern. Gleichwohl stehen Halbleiter im Mittelpunkt starker geopolitischer Interessen. Wir sollten deshalb ein komplettes Ökosystem von Unternehmen rund Halbleiter in Deutschland und Europa aufbauen. So können wir Abhängigkeiten reduzieren und sind im Fall der Fälle weniger erpressbar.“

Stärkere Subvention von Chip-Fabriken in Deutschland gefordert

So sehen es auch die allermeisten Unternehmen in Deutschland, die Halbleiter-Bauteile und -Komponenten verwenden. 96 Prozent stimmen der Aussage zu, Deutschland solle die Förderung der heimischen Halbleiter-Industrie ausweiten. Gefragt danach, für welche Ziele eine Erhöhung der inländischen Produktion wichtig ist, werden sowohl Wettbewerbsfähigkeit (100 Prozent), technologische Souveränität (94 Prozent) und die nationale Sicherheit (93 Prozent) als besonders wichtig benannt. Wintergerst: „Die digitale Wirtschaft, insbesondere Unternehmen in den Bereichen Telekommunikation und Cloud Computing, sind ebenso auf Nachschub angewiesen wie klassische Industriezweige wie der Automobil- oder Maschinenbau.“

Unternehmen treffen strategische Maßnahmen gegen den Chip-Mangel

Viele Unternehmen, die Halbleiter verwenden, haben sich auf den anhaltenden Chip-Mangel eingestellt und strategische Maßnahmen ergriffen, um ihn abzumildern. Viele davon betreffen die Beschaffung selbst: So haben 61 Prozent langfristige Vereinbarungen mit Lieferanten bzw. Anbietern getroffen. Die Hälfte sucht nach alternativen Lieferanten, z. B. in anderen Ländern (52 Prozent) und fast ebenso viele (47 Prozent) haben sich eine Multi-Vendor-Strategie aufgebaut, kaufen ihre Halbleiter-Bauteile also bei mehreren statt nur bei einem Anbieter. Aber auch im Bereich Design sowie dem Aufbau eigenen Know-hows sind viele Unternehmen aktiv geworden: Mehr als jedes dritte Unternehmen (38 Prozent), das Halbleiter-Bauteile oder -Komponenten verwendet, hat Produkte einem Re-Design unterzogen, und setzt verfügbare Komponenten alternativ ein. Fast jedes fünfte (18 Prozent) baut eigene Kompetenzen beim Design mikroelektronischer Bauteile auf – und 12 Prozent tun dies für die Herstellung der Halbleiter-Bauteile bzw. Komponenten. Forschung und Entwicklung spielen ebenfalls eine Rolle: 15 Prozent kooperieren in Forschung und Entwicklung direkt mit Chip-Herstellern und jedes zehnte Unternehmen (11 Prozent) beteiligt sich an staatlich geförderten F&E-Projekten. Wintergerst: „Not macht erfinderisch – diese Lebensweisheit trifft auch auf die vom Halbleitermangel betroffenen Unternehmen zu. Wer der Krise aktiv begegnet und sich mehrere Standbeine aufbaut, wird resilienter und bleibt wettbewerbsfähig.“

Was die Politik tun kann

Die weit überwiegende Mehrheit der Unternehmen (94 Prozent), die Halbleiter-Bauteile oder Komponenten verwenden, halten überdies steuerliche und förderpolitische Anreize für Bestellungen bei Herstellern in Europa für eine besonders wichtige staatliche Maßnahme. 86 Prozent befürworten die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Chip-Industrie. 82 Prozent treten für die Förderung von mehr Transparenz bezüglich der Verfügbarkeit von Halbleitern und Halbleiter-Lieferketten ein. 81 Prozent fordern steuerliche und förderpolitische Anreize für Investitionen etwa in Chip-Design und -Fertigung. Doch auch der Fachkräftemangel ist für den Halbleiter-Standort Deutschland ein gravierendes Problem, dem man aus Sicht von 73 Prozent der Unternehmen durch eine gezielte Unterstützung der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften im Bereich Mikroelektronik begegnen muss. „Deutschland muss die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte weiter erleichtern. Dazu braucht es durchgängig digitalisierte und unbürokratische Verwaltungsprozesse. Die sind zum Teil noch so umständlich, dass sie die Bemühungen, Top-Leute nach Deutschland zu holen, faktisch konterkarieren“, kritisiert Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Spezialistinnen und Spezialisten für Halbleiter und Mikroelektronik können sich ihre Jobs aussuchen, und zwar weltweit. Wenn wir wollen, dass sie nach Deutschland kommen und hier für Wohlstand sorgen, dann müssen wir Deutschland auch als Lebensmittelpunkt für solche Menschen richtig attraktiv machen.“ Um zugleich den Nachwuchs aus dem Inland zu stärken, brauche es überdies Ausbildungszentren und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit engerer Einbindung der Halbleiterindustrie direkt vor Ort. Insgesamt sind die Halbleiter verwendenden Unternehmen in Deutschland mit den Bemühungen der Politik noch nicht zufrieden: 92 Prozent sagen, es werde zu wenig unternommen, um die Versorgung mit Halbleitern sicherzustellen.

Kann Europa den Vorsprung Asiens aufholen?

Gleichwohl geben die Unternehmen das internationale Rennen nicht verloren: Zwei Drittel (69 Prozent) sind der Ansicht, dass Europa den technologischen Vorsprung asiatischer Länder bei der Halbleiterproduktion noch aufholen kann – 27 Prozent gehen nicht davon aus. Wintergerst: „Die EU-Kommission hat in diesem Jahr hohe staatliche Beihilfen für Investitionen in innovative Fertigungskapazitäten entlang der Halbleiter-Wertschöpfungskette zugelassen. Sie sorgt so für mehr Chancengleichheit im Wettbewerb mit führenden Chip-Nationen in Asien oder den USA.“ Im Schulterschluss von Politik und Wirtschaft könne Europa das im Chips Act formulierte Ziel erreichen, den EU-Weltmarktanteil in der Halbleiterproduktion bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln. „Die Nachfrage nach Chips steigt stetig. Deutschland und Europa müssen und können schnell eigene Kernkompetenzen entwickeln, um handlungsfähig und unabhängiger zu werden.“

Quelle: Bitkom

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