Cannabis für Schwerkranke auf Rezept

 

Schwerkranke, für die es keine Therapie-Alternativen gibt, können lt. Bundesregierung künftig Cannabis-Arzneimittel ärztlich verordnet bekommen. Die Kosten erstattet die gesetzliche Krankenversicherung. Dazu hat das Kabinett Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 04.05.2016

 

 

Schwerkranke, für die es keine Therapie-Alternativen gibt, können künftig Cannabis-Arzneimittel ärztlich verordnet bekommen. Die Kosten erstattet die gesetzliche Krankenversicherung. Dazu hat das Kabinett Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen. 

 

Patienten, die schwerkrank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Alle anderen therapeutischen Möglichkeiten müssen bereits ausgeschöpft sein. Der Arzt kann es nur verordnen, wenn die Cannabis-Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert.

 

 

„Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

 

 

Der beschlossene Gesetzentwurf ändert nichts an der Haltung der Bundesregierung zur Freigabe von Cannabis: Der Eigenanbau – selbst zu medizinischen Zwecken – als auch seine Verwendung zu Rauschzwecken bleiben verboten.

 

 

Ausreichende Versorgung mit Hilfe der Cannabisagentur

 

 

Eine staatliche Cannabisagentur wird sich um den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln kümmern. Je nach Bedarf wird sie auch Aufträge über den Anbau von Medizinalhanf vergeben und anschließend die Gesamtproduktion aufkaufen. Weiterverkaufen wird die Agentur diese Cannabis-Erzeugnisse an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken mit entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Genehmigungen. Gewinn darf sie dabei nicht machen.

 

 

Die Cannabisagentur wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Das BfArM ist eine selbständige Behörde des Bundes. Seine Aufgaben sind: die Zulassung, die Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs.

 

 

Der Gesetzentwurf will nicht nur eine ausreichende Versorgung mit Cannabis-Arzneimittel in gleicher, guter Qualität ermöglichen. Gleichzeitig dürfen Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs nicht gefährdet werden.

 

 

Bisher nur mit Ausnahmegenehmigung

 

 

Das BfArM hat bereits Erfahrung mit Medizinalhanf. Denn wer bisher als Schwerkranker Cannabis-Arzneimittel wollte, konnte beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Anbauverbot für Cannabis beantragen.

 

 

Die Betroffenen mussten die Notwendigkeit einer Behandlung mit Cannabis darlegen, ihre Krankheit und ihre bisherige Therapie dokumentieren. Eine Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Mit dem jetzt im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird künftig eine Ausnahmeerlaubnis durch das BfArM nicht mehr notwendig sein.

 

 

Künftig Forschung zur Wirksamkeit

 

 

Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält künftig einen Anspruch auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse. Allerdings müssen sich die Versicherten bereit erklären, an einer Begleitforschung teilzunehmen.

 

 

Diese Forschung ist wichtig, da bisher keine ausreichenden, wissenschaftlich zuverlässigen Daten über die therapeutische Wirksamkeit von Cannabis vorliegen. Eine gesicherte Wirksamkeit aber ist normalerweise für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Voraussetzung, um Arzneimittelkosten zu übernehmen.

 

 

Gemeinsamer Bundesausschuss entscheidet

 

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird mit der Begleitforschung beauftragt. Diese begleitende Forschung besteht in einer Datenerhebung. Die übermittelten Daten werden in anonymisierter Form und nur zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung verarbeitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse will der Gemeinsame Bundesausschuss nutzen, um zu entscheiden, in welchen Fällen Cannabis zukünftig auf Kosten der GKV verordnet wird.

 

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Ihm gehören Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen an. Der G-BA entscheidet, welche Leistungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden.

 

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Quelle: DATEV eG