Klage im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal abgewiesen

In einem als Pilotverfahren geführten Prozess hat das LG Dresden die gegen einen Skoda-Händler gerichtete Klage eines von der VW-Abgas-Affäre betroffenen Fahrzeugkäufers abgewiesen. Das Gericht verneinte einen Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs, weil dies unverhältnismäßig sei. Der Käufer müsse zunächst dem Händler Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, also das angebotene Update durchzuführen (Az. 7 O 1047/16).

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Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende Auszubildende

Das BVerwG hat festgestellt, dass Auszubildende nicht im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) „bei den Eltern wohnen“, wenn sie einen Elternteil in ihre Wohnung aufnehmen und sich diese Aufnahme als Unterstützung des Elternteils darstellt, mit der Folge, dass ihnen der höhere Unterkunftsbedarf zusteht (Az. 5 C 11.16).

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beA für Syndikusanwälte kommt Ende November

Die BRAK weist darauf hin, dass am letzten Novemberwochenende 2017 ein Update des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erfolgt. Mit dem Update würden nunmehr auch Syndikusrechtsanwälte in das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis aufgenommen, sodass auch diese die Pflicht hätten, ab 2018 ihr beA-Postfach regelmäßig auf Posteingänge zu kontrollieren.

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Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

Laut BVerfG ist das Personenstandsgesetz mit dem Grundgesetz insoweit nicht vereinbar, als es neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung schaffen und Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie bei Personen mit einer abweichenden geschlechtlichen Identität eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen (Az. 1 BvR 2019/16).

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