Unfall auf dem Tempelhofer Feld – gilt die Straßenverkehrsordnung?

Das Tempelhofer Feld ist ein beliebter Ort, um Freizeitaktivitäten zu entfalten. Das Gelände wird u. a. von Joggern, Inline-Skatern, Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt. Das KG Berlin entschied, dass auf dem Tempelhofer Feld einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzuwenden sind, ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen (Az. 22 U 174/16).

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Klingen vor Gericht – Nassrasierer „Mach 3“

Das LG Braunschweig hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einem Konkurrenzkonzern auf Antrag des Unternehmens „The Gillette Company“, verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Klingeneinheiten anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, die mit dem Nassrasierersystem „Mach 3“ kompatibel sind (Az. 9 O 1362/17).

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EU-Parlament zu Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Das EU-Parlament hat sich zum Richtlinienvorschlag über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen positioniert. Ziel des Richtlinienvorschlages ist die Harmonisierung von Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt, wie z. B. Computer, Bankdienstleistungen, elektronischer Handel.

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