Der Bundestag hat am 30.03.2017 für die Novellierung von Finanzmarktvorschriften gestimmt. Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz will die Regierung die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umsetzen.
Recht
Der Bundestag hat am 30.03.2017 für die Novellierung von Finanzmarktvorschriften gestimmt. Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz will die Regierung die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umsetzen.
Das LG Coburg wies die Klage eines Verpächters auf Kautionszahlung ab, weil der vereinbarte Pachtzins mehr als das Doppelte des objektiven Marktwertes betrug und der Vertrag damit als wucherähnliches Geschäft nichtig war (Az. 14 O 194/15).
Eine Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen, wonach keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen festgeschrieben wird, benachteiligt den Versicherten unangemessen und ist unwirksam. So entschied das AG München (Az. 159 C 5087/16).
Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein (IHK) aus den Jahren 2011 bis 2016 sind rechtswidrig. Bei der Prüfung, ob die Rücklagenbildung zulässig oder die Grenze zur unzulässigen Vermögensbildung überschritten ist, ist das haushaltsrechtliche Gebot der Schätzgenauigkeit zu beachten. Diesem Gebot habe die IHK nicht hinreichend Rechnung getragen. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 20 K 3225/15).
Der Bundestag hat am 30.03.2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627) in erster Lesung beraten.
Am Sonntag, dem 2. April 2017, dürfen die Geschäfte in der Duisburger City geöffnet sein. Das VG Düsseldorf hat erstmals einen auf ein Verbot der Ladenöffnung abzielenden Antrag der Gewerkschaft ver.di abgelehnt (Az. 3 L 1348/17).
Beim OVG Nordrhein-Westfalen und beim VG Minden wird ab dem 1. April 2017 die elektronische Prozessakte erprobt. Für neu eingehende Verfahren werden keine Papierakten mehr angelegt, sondern ausschließlich elektronische Prozessakten geführt.
Die Stadt Ludwigshafen am Rhein hat dem Inhaber eines Gemüse- und Obstladens in der Innenstadt von Ludwigshafen zu Recht untersagt, Warenauslagen, Paletten, Einkaufswägen und Ständer vor seinem Ladengeschäft auf dem Gehweg und auf den Parkplätzen davor aufzustellen. So entschied das VG Neustadt (Az. 3 L 282/17).
Auf der 11. Sitzung des E-Justice-Rats wurde vereinbart, ein gemeinsames IT-Programm zur Bearbeitung gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Verfahren zu entwickeln.
Das VG Kassel hat zwei Klagen gegen Wassergebührenbescheide stattgegeben. Die Bescheide seien rechtswidrig, weil in den in der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kassel normierten Gebührensatz, welchem eine von der Stadt Kassel in Auftrag gegebene Gebührenkalkulation zu Grunde liegt, zu Unrecht eine sogenannte Konzessionsabgabe eingeflossen sei (Az. 6 K 1347/12 und 6 K 412/13).
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