Ladegeräte von Mobiltelefonen können in Zukunft möglicherweise von allen Telefonen genutzt werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (18/11625) sieht eine entsprechende Berechtigung der EU-Kommission vor.