Das EU-Parlament hat einen Initiativbericht zu den Folgen von Massendaten für die Grundrechte: Privatsphäre, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Sicherheit und Rechtsdurchsetzung angenommen.
Recht
Das EU-Parlament hat einen Initiativbericht zu den Folgen von Massendaten für die Grundrechte: Privatsphäre, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Sicherheit und Rechtsdurchsetzung angenommen.
Das AG München entschied, dass kein pauschaler Anspruch auf Bekanntgabe der Personalien der an einem Rettungseinsatz beteiligten Personen besteht (Az. 233 C 9578/16).
Lt. VG Koblenz genießen Inhaber alter Lkw-Führerscheine (früher: Klasse 2) Bestandsschutz (Az. 4 K 656/16).
Das OVG Niedersachsen hat die Berufungen der Kläger gegen die Urteile des VG Lüneburg zurückgewiesen, mit denen dieses ihre auf Aufhebung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung gerichteten Klagen abgewiesen hatte (Az. LC 80/15 und 7 LC 81/15).
Das VG Köln hat mehrere Klagen gegen die sog. „Vectoring-II-Entscheidung“ der Bundesnetzagentur abgewiesen. Die Bundesnetzagentur verfüge bei ihrer Entscheidung über ein Regulierungsermessen, das sie im vorliegenden Fall fehlerfrei ausgeübt habe (Az. 9 K 7870/16 u. a.).
Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, und Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, werden am 20.03.2017 die IT-Messe CeBIT besuchen. Im Mittelpunkt ihres Besuches in Hannover steht die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Japan, das in diesem Jahr Partnerland der CeBIT ist. Ansip und Jourová werden dazu hochrangige japanische Vertreter aus Politik und Wirtschaft treffen und über die Datenwirtschaft sprechen.
Immer mehr Verbraucher beschweren sich bei den Verbraucherschutzbehörden über Betrug bei der Nutzung von sozialen Medien sowie über Nutzungsbedingungen, die gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen. Facebook, Twitter und Google+ werden nun in spätestens vier Wochen Maßnahmen vorlegen, wie sie dagegen in ihren sozialen Netzwerken vorgehen werden. Das ist das Ergebnis eines Treffens der EU-Kommission mit den betroffenen Unternehmen.
Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten nach einem Eilbeschluss des VG Berlin Auskunft über weitere Details im Zusammenhang mit der sog. Böhmermann-Affäre geben. Der Journalist könne sich auf den allgemeinen presserechtlichen Auskunftsanspruch stützen, dem keine schutzwürdigen Interessen im Einzelfall entgegenstünden (Az. 27 L 502.16).
Das OVG Hamburg hat die Rechtmäßigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall, dass der Luftreinhalteplan bis zum 30. Juni 2017 nicht fortgeschrieben wird, festgestellt. Die Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach in einem Vollstreckungsverfahren ein Zwangsgeld angedroht werden könne, wenn die Behörde einer Verpflichtung aus einem Urteil nicht nachkomme, seien vorliegend anwendbar und erfüllt (Az. 1 So 63/16).
Am 16.03.2017 hat die Europäische Kommission ihren jüngsten Bericht über das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte vorgestellt. Die Kommission wird weiter an dem Frühwarnsystem arbeiten, um seine tägliche Verwendung durch die Behörden zu erleichtern.
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