Das VG Osnabrück hat den Eilantrag einer Hundehalterin abgelehnt, mit dem diese sich gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihrer Rottweilerhündin durch den Landkreis Osnabrück gewandt hatte (Az. 6 B 8/17).
Recht
Das VG Osnabrück hat den Eilantrag einer Hundehalterin abgelehnt, mit dem diese sich gegen die Feststellung der Gefährlichkeit ihrer Rottweilerhündin durch den Landkreis Osnabrück gewandt hatte (Az. 6 B 8/17).
Der VGH Hessen hat einen Normenkontrollantrag gegen das seit Januar 2015 geltende Verbot des Befahrens von zwei Abschnitten des Flusses Nidda mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art abgelehnt. Die Landschaftsschutzverordnung vom 22.12.2014 sei ordnungsgemäß zustande gekommen und verstoße auch nicht gegen höherrangiges Recht (Az. 4 C 328/16.N).
Das ArbG München hat dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eines Profifußballers gegen den TSV München 1860 nicht stattgegeben. Ob die Anordnung, in der zweiten Mannschaft zu trainieren, rechtmäßig war, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.
Das OLG Oldenburg entschied, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch behält. Dies gelte auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht habe (Az. 2 U 85/16).
Das OLG Hamm hat ein weiteres Urkunden-Vorbehalts-Urteil des LG Bielefeld bestätigt, das einem ehemaligen Sparkassenvorstand Vergütungsansprüche gegen die Sparkasse zuspricht. Die von der – in erster Instanz verurteilten – Sparkasse eingelegte Berufung ist damit erfolglos geblieben (Az. 8 U 48/16).
Nach der derzeitigen Rechtslage kann die von ehemaligen Heimkindern geleistete Arbeit, die nicht Teil eines versicherungspflichtigen Lehr- oder Beschäftigungsverhältnisses war, sondern sich als – nach damaligem Verständnis – Teil der Unterbringungs- und Erziehungsmaßnahmen darstellt, nicht als rentenrechtliche Beitragszeit im Versicherungskonto der betreffenden Personen anerkannt werden. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 8 R 1262/16).
Das VG Cottbus hat die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung bezüglich sog. „mobiler Unterstände“ bestätigt. Alleine der Umstand, dass die Konstruktionen beweglich seien, schließe ihre Eigenschaft als bauliche Anlagen i. S. des § 2 Abs. 1 BbgBO nicht aus (Az. 3 K 1038/15 und 3 K 1039/15).
Höhere Riester-Grundzulage und Steueranreize – das sind nur zwei von vielen Verbesserungen bei der Betriebsrente. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Betriebsrente hat sich nun der Deutsche Bundestag beschäftigt.
Baubeschreibungen müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Der Bundestag hat eine Reform des Werkvertragsrechts beschlossen und an die besonderen Anforderungen von Bauvorhaben angepasst.
Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Anstelle von schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Der Bundesrat hat jetzt ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
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