Extragebühren bei der Auszahlung von Bauspardarlehen sind unzulässig. Dies entschied der BGH (Az. XI ZR 552/15). Betroffene können die zu Unrecht gezahlten Darlehensgebühren zurückverlangen. Wer 2013 eine solche Gebühr gezahlt hat, sollte vor Jahresende die drohende Verjährung hemmen. Darauf weist die VZ Hessen hin.