Auf den Eilantrag der Stadt Germersheim hat das VG Neustadt/Weinstraße die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die vom Landkreis Germersheim dem Verein DITIB-Türkisch-Islamische(n) Gemeinde Germersheim e.V. erteilte Baugenehmigung angeordnet. Damit dürfen vorerst keine Bauarbeiten ausgeführt werden (Az. 4 L 853/16).