Laut OLG Hamm ist ein Landwirt nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) verpflichtet, die Arbeitszeiten seines Arbeitnehmers aufzuzeichnen (Az. 3 RBs 277/16).
Recht
Laut OLG Hamm ist ein Landwirt nicht nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) verpflichtet, die Arbeitszeiten seines Arbeitnehmers aufzuzeichnen (Az. 3 RBs 277/16).
Laut OLG Stuttgart verstößt die Bewerbung von Bier als „bekömmlich“ gegen § 3a UWG in Verbindung mit den Vorschriften der „Health-Claims-Verordnung“ der EU. Diese Verordnung verbiete gesundheitsbezogene Angaben bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent (Az. 2 U 37/16).
Der VGH Baden-Württemberg hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der die Gewerkschaft ver.di erreichen wollte, dass die in Satzungen der Stadt Sindelfingen anlässlich eines Kinderfestes vorgesehene sonntägliche Ladenöffnung unterbleibt (Az. 6 S 2041/16).
Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen im Verwaltungsrecht des Bundes mehr als 450 Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Der BGH hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht abzulehnen (Az. XII ZB 280/15).
Am Sonntag, dem 6. November 2016, dürfen die Geschäfte in den Wuppertaler Stadtteilen Barmen, Elberfeld und Vohwinkel nicht geöffnet sein. Dies hat das VG Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft ver.di durch eine einstweilige Anordnung vorläufig festgestellt und die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Wuppertal beanstandet (Az. 3 L 3605/16).
Das versäumte Umwidmen von Fördermitteln des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen geht zulasten zweier in Nordrhein-Westfalen tätiger Sportfachverbände und nicht zulasten eines von den Verbänden gegründeten Vereins, dem die Fördermittel zur Deckung von Trainerkosten im Bereich der rhythmischen Sportgymnastik zur Verfügung gestellt wurden. So das OLG Hamm (Az. 12 U 163/15 und 12 U 37/16).
Das OLG Köln hat die Haftung des früheren Geschäftsführers der WCCB-Gesellschaften (UN Congress Center Bonn GmbH, SMI Hyundai Europe GmbH) gegenüber dem Insolvenzverwalter der Gesellschaften bestätigt und diesen zur Zahlung von rund 2,3 Mio. Euro verurteilt (Az. 18 U 93/15).
Laut BAG ist ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen (Az. 10 AZR 596/15).
Das Bundeskabinett hat am 02.11.2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Damit werden Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammengeführt und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen