Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Weg bringen und hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) eingebracht.
Recht
Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Weg bringen und hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) eingebracht.
Der Kläger begehrte von der Berufsgenossenschaft u. a. Maßnahmen der Heilbehandlung aus Mitteln der Gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Innenmeniskushinterhornrisses und weiterer Veränderungen am rechten Kniegelenk nach einem Arbeitsunfall. Das SG Karlsruhe war jedoch der Auffassung, der geschilderte Unfallhergang sei nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bereits dem Grunde nach nicht geeignet gewesen, einen Riss des Innenmeniskus rechts zu bewirken.
Ein Straßenbauer und Pflasterarbeiter begehrte die Anerkennung von Gesundheitsstörungen der Arme/Hände als Folge einer Berufskrankheit. Das SG Karlsruhe entschied jedoch, dass keine Berufskrankheit vorliege. Das Tätigkeitsprofil des Klägers sei abwechslungsreich gewesen und habe nicht zu einseitigen, lang andauernden mechanischen Beanspruchungen der Arme, Beine oder anderer Körperteile geführt.
Auch bei der Abwägung der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter der informationellen Selbstbestimmung des Samenspenders und dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, hat das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Samenspenders hinter dem Auskunftsrecht des Kindes zurückzustehen. Daher hat das AG Hannover einer Klage auf Mitteilung der Identität eines Samenspenders stattgegeben (Az. 432 C 7640/15).
Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in dem Gewerbegebiet Industriestraße in Speyer nicht zulässig. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10338/16).
Einem Personalratsmitglied darf grundsätzlich nicht der Zutritt zu der Dienststelle durch ein Hausverbot versagt werden. Ihm steht ein Recht auf ungestörte Ausführung der Personalratsaufgaben zu. So entschied das VG Mainz (Az. 5 L 989/16).
Das LAG Hamm hat die Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen. Dem Betriebsrat stünden keine Beteiligungsrechte zur Seite, den Einsatz der Portugiesischen Arbeitnehmer am Wochenende zu verhindern. Insbesondere bedürfe es seiner Zustimmung nicht (Az. 13 TaBVGa 8/16).
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, nach den Überschwemmungen in Bayern im Frühjahr 2016 Hilfsmittel in Höhe von 31,5 Mio. Euro aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union bereitzustellen.
Das VG Frankfurt (Oder) hat eine Klage gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn A 12 im Autobahndreieck Spreeau abgewiesen. In diesem Bereich würde eine besondere Gefahrenlage bestehen (Az. 2 K 1365/14).
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die strengeren Berufszulassungsregeln für Makler und Immobilienverwalter nicht so rasch wie von der Bundesregierung geplant umgesetzt werden können. In einer Stellungnahme spricht er sich deshalb für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes aus.
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