Das BMAS stellt den Entwurf des neuen Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes vor, das die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII (Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen, Bezieher von Grundsicherung im Alter) und der Regelleistung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Erwerbsfähige) bestimmt. Die neuen Regelbedarfe sollen ab 01.01.2017 gelten.