Der Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg haben ein Urteil vor dem OLG Köln (Az. 20 U 201/15) gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten. Demnach ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen nicht zulässig.